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   BVerwG, 29.07.2019 - 2 B 18.18   

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https://dejure.org/2019,30462
BVerwG, 29.07.2019 - 2 B 18.18 (https://dejure.org/2019,30462)
BVerwG, Entscheidung vom 29.07.2019 - 2 B 18.18 (https://dejure.org/2019,30462)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juli 2019 - 2 B 18.18 (https://dejure.org/2019,30462)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Disziplinare Ahndung von rechtsextremistischen und menschenverachtenden Äußerungen sowie von Gewalt- und Tötungsfantasien eines Justizvollzugsbeamten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Disziplinargerichtliche Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Beamtenverhältnis; Berücksichtigung verfassungsfeindlicher Äußerungen in dienstlichen Telefongesprächen; Verwertbarkeit von durch eine Telefonüberwachung gewonnenen Erkenntnissen

  • datenbank.nwb.de

    Disziplinare Ahndung von rechtsextremistischen und menschenverachtenden Äußerungen sowie von Gewalt- und Tötungsfantasien eines Justizvollzugsbeamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87

    Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2019 - 2 B 18.18
    Bei gebundenen Verwaltungsakten schadet eine inhaltlich fehlerhafte Begründung (auch) zur zugrunde liegenden Rechtsgrundlage daher grundsätzlich nicht (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile 27. Januar 1982 - 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356 , vom 27. Oktober 1983 - 3 C 64.82 - BVerwGE 68, 143 und vom 19. August 1988 - 8 C 29.87 - BVerwGE 80, 96 ; Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 113 Rn. 23 f.).

    Bei einer solchen Konstellation bedarf es auch keiner (richterlichen) Umdeutung, so dass die Bestätigung des Behördenhandelns nicht davon abhängt, ob die Voraussetzungen für eine Umdeutung erfüllt sind (BVerwG, Urteil vom 19. August 1988 - 8 C 29.87 - BVerwGE 80, 96 ).

  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2019 - 2 B 18.18
    Bei gebundenen Verwaltungsakten schadet eine inhaltlich fehlerhafte Begründung (auch) zur zugrunde liegenden Rechtsgrundlage daher grundsätzlich nicht (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile 27. Januar 1982 - 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356 , vom 27. Oktober 1983 - 3 C 64.82 - BVerwGE 68, 143 und vom 19. August 1988 - 8 C 29.87 - BVerwGE 80, 96 ; Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 113 Rn. 23 f.).
  • BVerwG, 27.10.1983 - 3 C 64.82

    Weinbergsaufbaugesetz - Vereinbarkeit von Landesrecht mit Bundesrecht - Kollision

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2019 - 2 B 18.18
    Bei gebundenen Verwaltungsakten schadet eine inhaltlich fehlerhafte Begründung (auch) zur zugrunde liegenden Rechtsgrundlage daher grundsätzlich nicht (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile 27. Januar 1982 - 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356 , vom 27. Oktober 1983 - 3 C 64.82 - BVerwGE 68, 143 und vom 19. August 1988 - 8 C 29.87 - BVerwGE 80, 96 ; Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 113 Rn. 23 f.).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2019 - 2 B 18.18
    Es kann dahinstehen, ob sie den Darlegungsanforderungen gemäß § 73 HDG i.V.m. § 132 Abs. 2 und § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f.).
  • VG Frankfurt/Main, 03.12.2019 - 5 K 1067/19

    Zur Möglichkeit der nachträglichen Anordnung einer aufschiebenden Befristung

    Kommt das Gericht zu der Erkenntnis, dass der Verwaltungsakt zu Unrecht auf die von der Behörde herangezogene Rechtsnorm gestützt ist, ist das Gericht gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO verpflichtet zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Bescheid mit Blick auf eine andere Rechtsgrundlage aufrechterhalten werden kann, sofern der Bescheid durch die Berücksichtigung der anderen Rechtsnorm und die dadurch geänderte Begründung nicht in seinem Wesen verändert wird (stRspr. vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2019 - 2 B 18.18, juris, mwN).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2020 - 20 A 875/17

    Sammlung; Sammler; gewerblich; Abfall; Alttextilien; Unzuverlässigkeit; Prognose;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2019 - 2 B 18.18 -, juris, und Urteil vom 19. August 1988 - 8 C 29.87 -, BVerwGE 80, 96.
  • VG Frankfurt/Main, 04.06.2020 - 5 L 1229/20

    Einordnung einer Videokabine als einer Prostitutionsstätte ähnlichen Einrichtung

    Kommt ein Verwaltungsgericht zu der Erkenntnis, dass ein Verwaltungshandeln zu Unrecht auf die von der Behörde herangezogene Rechtsnorm gestützt ist, ist es gemäß bzw. entsprechend § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO befugt und verpflichtet zu prüfen, ob und ggf. in welchem Umfang das Verwaltungshandeln mit Blick auf eine andere Rechtsgrundlage aufrechterhalten werden kann (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2019 - 2 B 18/18 -, juris).
  • VG Gelsenkirchen, 27.04.2020 - 5 K 2338/19

    Spielhalle; Einheit; Bauplanungsrecht; Erledigung eines Anspruchs;

    vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2019 - 2 B 18.18 -, juris, m.w.N., sowie bereits Urteil vom 27. Januar 1982 - 8 C 12.81 -, juris; Riese, in: Schoch/Schneider/Bier (Hrsg.), VwGO, 33. Lieferung 2017, § 113 Rn. 34.
  • VG Magdeburg, 17.01.2023 - 15 A 14/22

    Dienstvergehen eines Polizeibeamten in Form des Verstoßes gegen seine

    Denn § 49 BeamtStG enthält eine bereichsspezifische Spezialregelung über die Übermittlung von Entscheidungen und Tatsachen betreffend einen Beamten aus Strafverfahren an den Dienstherrn, damit dieser prüfen kann, ob dienstrechtliche Maßnahmen zu ergreifen sind (BVerwG, Beschluss v. 29.07.2019, 2 B 18.18; juris).
  • VG Stade, 01.12.2021 - 1 A 792/20

    "Durchwachsen"; Austausch der Rechtsgrundlage; Bestimmtheit; Erledigung;

    Kommt das Gericht zu der Erkenntnis, dass der Verwaltungsakt zu Unrecht auf die von der Behörde herangezogene Rechtsnorm gestützt ist, ist das Gericht gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO verpflichtet, zu prüfen, ob und ggf. in welchem Umfang der Bescheid mit Blick auf eine andere Rechtsgrundlage aufrechterhalten werden kann, sofern der Bescheid durch die Berücksichtigung der anderen Rechtsnorm und die dadurch geänderte Begründung nicht in seinem Wesen verändert wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2019 - 2 B 18.18 -, Rn. 17, juris).
  • VG München, 14.11.2022 - M 8 K 18.3231

    Zweckentfremdung von Wohnraum durch gewerbliche Nutzung, Vorliegen von Wohnraum

    Es obliegt dem Gericht, die die Anordnung tragende Rechtsgrundlage zu prüfen (BVerwG, B.v. 29.7.2019 - 2 B 18.18 - BeckRS 2019, 21806 Rn. 17).
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