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   BVerwG, 29.08.1974 - VI C 58.74   

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BVerwG, 29.08.1974 - VI C 58.74 (https://dejure.org/1974,1969)
BVerwG, Entscheidung vom 29.08.1974 - VI C 58.74 (https://dejure.org/1974,1969)
BVerwG, Entscheidung vom 29. August 1974 - VI C 58.74 (https://dejure.org/1974,1969)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.07.1963 - VIII ZR 204/61

    Verteilung der richterlichen Geschäfte nach dem zeitlichen Eingang der Sachen bei

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1974 - VI C 58.74
    Sie rechtfertigt es deshalb auch nicht, den Ermessensspielraum, den die Präsidien bei der Gestaltung der Geschäftsverteilung haben, einzuschränken und als Kriterien für die Geschäftsverteilung nur die Verteilung nach Buchstaben, Sachgebieten oder örtlicher Herkunft zuzulassen, nicht aber die nach der Reihenfolge des Eingangs der Klagen (BGHZ 40, 91 [98]).

    Die mögliche vorschriftswidrige Besetzung eines über andere Klagen aus dem Sachgebiet des Rechts der Kriegsdienstverweigerung erkennenden Spruchkörpers des Verwaltungsgerichts, die am selben Tag vor der vorliegenden Klage oder nach ihr eingegangen sind und deren Eingangsreihenfolge der Registraturbedienstete bei der Geschäftsverteilung festgelegt hat (vgl. hierzu BGHZ 40, 91; BAG, Urteil vom 14. April 1961 - 1 AZR 290.59 - [NJW 1961, 1740] und auch BGHSt 15, 116 [BGH 17.08.1960 - 2 StR 237/60]), kann der Revision im vorliegenden Verfahren nicht zum Erfolg verhelfen.

  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1974 - VI C 58.74
    Die zum Wesen richterlicher Tätigkeit gehörende persönliche und sachliche Unabhängigkeit (vgl. Art. 97 Abs. 1 und Abs. 2 GG) ist daher gewährleistet (BVerfGE 26, 186 [199]).
  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69

    Begriff des "mitwirkenden" Richters

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1974 - VI C 58.74
    Daß die ehrenamtlichen Richter ihr Amt auch als unbeteiligte Dritte ausüben, ist durch die in § 54 VwGO geregelte Ausschließung und Ablehnung sichergestellt (BVerfGE 30, 149 [BVerfG 26.01.1971 - 2 BvR 443/69] [153]).
  • BVerfG, 24.11.1964 - 2 BvL 19/63

    Ärztekammern

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1974 - VI C 58.74
    Sie werden nach § 25 VwGO für vier Jahre gewählt, einem Zeitraum, der nicht so kurz bemessen ist, daß er ihre Unabhängigkeit ernsthaft in Frage stellt (BVerfGE 18, 241 [255]).
  • BGH, 17.08.1960 - 2 StR 237/60

    Unzulässigkeit einer Verteilung der Geschäfte unter die Strafkammern nach

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1974 - VI C 58.74
    Die mögliche vorschriftswidrige Besetzung eines über andere Klagen aus dem Sachgebiet des Rechts der Kriegsdienstverweigerung erkennenden Spruchkörpers des Verwaltungsgerichts, die am selben Tag vor der vorliegenden Klage oder nach ihr eingegangen sind und deren Eingangsreihenfolge der Registraturbedienstete bei der Geschäftsverteilung festgelegt hat (vgl. hierzu BGHZ 40, 91; BAG, Urteil vom 14. April 1961 - 1 AZR 290.59 - [NJW 1961, 1740] und auch BGHSt 15, 116 [BGH 17.08.1960 - 2 StR 237/60]), kann der Revision im vorliegenden Verfahren nicht zum Erfolg verhelfen.
  • BVerfG, 16.04.1969 - 2 BvR 115/69

    Verfassungsbeschwerden gegen erstinstanzliche Eröffnungsbeschlüsse - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1974 - VI C 58.74
    Ein solcher Verteilungsschlüssel verstößt auch nicht gegen den Sinn und Zweck des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG und der der Bestimmung des gesetzlichen Richters dienenden Vorschriften, der darin besteht, eine Manipulierung der rechtsprechenden Organe durch sachfremde Einflüsse zu verhindern (BVerfGE 25, 336 [346] mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 14.04.1961 - 1 AZR 290/59

    Geschäftsverteilung - Eingang der Sachen - Eintragung in das Berufungsregister -

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1974 - VI C 58.74
    Die mögliche vorschriftswidrige Besetzung eines über andere Klagen aus dem Sachgebiet des Rechts der Kriegsdienstverweigerung erkennenden Spruchkörpers des Verwaltungsgerichts, die am selben Tag vor der vorliegenden Klage oder nach ihr eingegangen sind und deren Eingangsreihenfolge der Registraturbedienstete bei der Geschäftsverteilung festgelegt hat (vgl. hierzu BGHZ 40, 91; BAG, Urteil vom 14. April 1961 - 1 AZR 290.59 - [NJW 1961, 1740] und auch BGHSt 15, 116 [BGH 17.08.1960 - 2 StR 237/60]), kann der Revision im vorliegenden Verfahren nicht zum Erfolg verhelfen.
  • VGH Bayern, 16.09.2021 - 13a ZB 21.30046

    Geschäftsverteilung nach dem Rotationsprinzip - Problematik der gleichzeitig

    Regelungen in einem Geschäftsverteilungsplan, die Verfahren eines bestimmten Sachgebiets an mehrere Spruchkörper nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs zuteilen (sog. Rotationsprinzip), können dem Abstraktionsprinzip unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich genügen (BVerwG, U.v. 8.2.1983 - 9 CB 698.82 - BVerwGE 66, 359 = juris Leitsatz 1; B.v. 29.8.1974 - VI C 58.74 - juris; OVG Berlin-Bbg, B.v. 12.11.1998 - 8 SN 49.98, 8 M 30.98 - NJW 1999, 594; Clausing in Schoch/Schneider, VwGO, Stand: Februar 2021, § 4 Rn. 70 m.w.N.; vgl. zur kammerinternen Geschäftsverteilung: BVerfG, B.v. 27.5.2005 - 2 BvR 26/02 - NJW 2005, 2540; OVG NW, B.v. 25.4.2002 - 1 A 5449/00.A - juris Rn. 4 f.).
  • VG Köln, 13.12.2017 - 4 K 4529/17

    Garantie des gesetzlichen Richters bzgl. Zuständigkeit der Kammer auf der

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 1974 - VI C 58.74 -, Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 16; BFH, Beschluss vom 26. Januar 1999 - I R 136/97 -, juris, Rn. 22.
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