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   BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 33.95   

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https://dejure.org/1996,11643
BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 33.95 (https://dejure.org/1996,11643)
BVerwG, Entscheidung vom 29.08.1996 - 7 C 33.95 (https://dejure.org/1996,11643)
BVerwG, Entscheidung vom 29. August 1996 - 7 C 33.95 (https://dejure.org/1996,11643)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Restitution eines landwirtschaftlichen Grundstücks - Enteignung von Grundstücken im Rahmen der Bodenreform - Schenkung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge - Voraussetzungen für eine Rechtsnachfolge im Sinne des Vermögensgesetzes - Überlagerung des bürgerlichen ...

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  • BVerwG, 25.02.1994 - 7 C 32.92

    Vermögensfragen - Bodenreformgrundstücke - Rückführung - Entschädigungslose

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 33.95
    Grund hierfür war der Charakter des Bodenreformeigentums als "Arbeitseigentum" (vgl. BVerwGE 95, 170 [173]).

    Bis zu dieser Entscheidung des Staates hatte der Erbe lediglich die tatsächliche Aussicht oder bestenfalls, insbesondere nach dem Erlaß der Änderungsverordnung vom 7. Januar 1988, einen Rechtsanspruch auf Erwerb des Eigentums am Bodenreformgrundstück, der indes dem Eigentumserwerb durch Erbgang nicht gleichsteht (vgl. BVerwGE 95, 170 [174 f.]; Urteil vom 19. März 1996 - BVerwG 7 C 30.95 - VIZ 1996, 388; BGH, Urteil vom 16. Februar 1996 - V ZR 208/94 - VIZ 1996, 345).

  • BVerwG, 14.11.1995 - 7 B 225.95

    Offene Vermögensfragen: Begriff der Rechtsnachfolgerschaft nach Erbausschlagung

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 33.95
    War der Geschädigte am 29. September 1990 bereits verstorben, so läßt das Vermögensgesetz den Anspruch auf Rückübertragung des entzogenen Vermögenswerts grundsätzlich statt in der Person des Geschädigten in der Person seines Erben entstehen (vgl. Beschluß des Senats vom 14. November 1995 - BVerwG 7 B 225.95 - Buchholz 112 § 2 VermG Nr. 13; BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1995 - IV ZB 5/95 - JR 1996, 280 [281]).
  • BGH, 16.02.1996 - V ZR 208/94

    Pflicht des Erben zur Weiterübertragung des Eigentums an einem Grundstück aus der

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 33.95
    Bis zu dieser Entscheidung des Staates hatte der Erbe lediglich die tatsächliche Aussicht oder bestenfalls, insbesondere nach dem Erlaß der Änderungsverordnung vom 7. Januar 1988, einen Rechtsanspruch auf Erwerb des Eigentums am Bodenreformgrundstück, der indes dem Eigentumserwerb durch Erbgang nicht gleichsteht (vgl. BVerwGE 95, 170 [174 f.]; Urteil vom 19. März 1996 - BVerwG 7 C 30.95 - VIZ 1996, 388; BGH, Urteil vom 16. Februar 1996 - V ZR 208/94 - VIZ 1996, 345).
  • BVerfG, 04.10.1995 - 1 BvR 1881/95

    Verpflichtung des Erben eines Eigentümers von Grundstücken aus der Bodenreform

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 33.95
    Diese Bestimmungen wurden vielmehr durch die Bestimmungen der Besitzwechselverordnungen überlagert, so daß das Bodenreformland nicht in den allgemeinen Nachlaß fiel (vgl. BVerfG, VIZ 1996, 81).
  • BVerwG, 19.03.1996 - 7 C 30.95

    Offene Vermögensfragen: Rückübertragung von Bodenreformland an den Erben eines

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 33.95
    Bis zu dieser Entscheidung des Staates hatte der Erbe lediglich die tatsächliche Aussicht oder bestenfalls, insbesondere nach dem Erlaß der Änderungsverordnung vom 7. Januar 1988, einen Rechtsanspruch auf Erwerb des Eigentums am Bodenreformgrundstück, der indes dem Eigentumserwerb durch Erbgang nicht gleichsteht (vgl. BVerwGE 95, 170 [174 f.]; Urteil vom 19. März 1996 - BVerwG 7 C 30.95 - VIZ 1996, 388; BGH, Urteil vom 16. Februar 1996 - V ZR 208/94 - VIZ 1996, 345).
  • BGH, 04.10.1995 - IV ZB 5/95

    Maßgebliches Recht für die erbrechtlichen Verhältnisse an Grundstücken in der

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 33.95
    War der Geschädigte am 29. September 1990 bereits verstorben, so läßt das Vermögensgesetz den Anspruch auf Rückübertragung des entzogenen Vermögenswerts grundsätzlich statt in der Person des Geschädigten in der Person seines Erben entstehen (vgl. Beschluß des Senats vom 14. November 1995 - BVerwG 7 B 225.95 - Buchholz 112 § 2 VermG Nr. 13; BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1995 - IV ZB 5/95 - JR 1996, 280 [281]).
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