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   BVerwG, 29.08.1997 - 9 B 86.97, 9 PKH 28.97   

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BVerwG, 29.08.1997 - 9 B 86.97, 9 PKH 28.97 (https://dejure.org/1997,17340)
BVerwG, Entscheidung vom 29.08.1997 - 9 B 86.97, 9 PKH 28.97 (https://dejure.org/1997,17340)
BVerwG, Entscheidung vom 29. August 1997 - 9 B 86.97, 9 PKH 28.97 (https://dejure.org/1997,17340)
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  • BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 170.95

    Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Asylbegehren von Kurden

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1997 - 9 B 86.97
    Soweit in der Beschwerde Rechtsfragen angesprochen werden, etwa die rechtlichen Voraussetzungen der unmittelbaren Gruppenverfolgung (S. 5 bis 7 der Beschwerdebegründung) und einer inländischen Fluchtalternative (S. 7 bis 8 der Beschwerdebegründung), sind sie nicht klärungsbedürftig, weil sie durch die höchstrichtliche Rechtsprechung bereits geklärt sind (vgl. zuletzt Senatsurteile vom 30. April 1996 - BVerwG 9 C 170.95 und 171.95 - BVerwGE 101, 123 und 134).

    Das gilt insbesondere hinsichtlich der Frage (S. 5 der Beschwerdebegründung) der Verfolgungsdichte bei einerseits mittelbarer und andererseits unmittelbarer staatlicher Verfolgung (Senatsurteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 [BVerwG 05.07.1994 - 9 C 158/94]) wie auch bezüglich der Frage (S. 8 der Beschwerdebegründung), ob bei der Prüfung der Fluchtalternative auf die Gesamtzahl der außerhalb des Südostens der Türkei lebenden, großenteils "assimilierten" Kurden abzustellen ist oder auf die Größe der Gruppe der aus dem Südosten zugewanderten Kurden (BVerwGE 101, 123 [BVerwG 30.04.1996 - 9 C 170/95]).

  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1997 - 9 B 86.97
    Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO verpflichten das Gericht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 42, 364 [BVerfG 05.10.1976 - 2 BvR 558/75]; 54, 43 <45 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]/46>; BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - Buchholz 237.8 § 53 LBG Rh.-Pf. Nr. 2).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1997 - 9 B 86.97
    Das gilt insbesondere hinsichtlich der Frage (S. 5 der Beschwerdebegründung) der Verfolgungsdichte bei einerseits mittelbarer und andererseits unmittelbarer staatlicher Verfolgung (Senatsurteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 [BVerwG 05.07.1994 - 9 C 158/94]) wie auch bezüglich der Frage (S. 8 der Beschwerdebegründung), ob bei der Prüfung der Fluchtalternative auf die Gesamtzahl der außerhalb des Südostens der Türkei lebenden, großenteils "assimilierten" Kurden abzustellen ist oder auf die Größe der Gruppe der aus dem Südosten zugewanderten Kurden (BVerwGE 101, 123 [BVerwG 30.04.1996 - 9 C 170/95]).
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1997 - 9 B 86.97
    Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO verpflichten das Gericht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 42, 364 [BVerfG 05.10.1976 - 2 BvR 558/75]; 54, 43 <45 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]/46>; BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - Buchholz 237.8 § 53 LBG Rh.-Pf. Nr. 2).
  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 4.83

    Rechtsnatur und Voraussetzungen der Wiedereinberufung eines in den einstweiligen

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1997 - 9 B 86.97
    Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO verpflichten das Gericht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 42, 364 [BVerfG 05.10.1976 - 2 BvR 558/75]; 54, 43 <45 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]/46>; BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - Buchholz 237.8 § 53 LBG Rh.-Pf. Nr. 2).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 29.08.1997 - 9 B 86.97
    Sie erhält auch dadurch keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung, daß sich die obergerichtliche Rechtsprechung insoweit nicht auf dem neuesten Stand der Erkenntnisse befinden soll oder daß sie in tatsächlicher Hinsicht für eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle Bedeutung haben mag (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1997 - 9 B 86.97
    Sie erhält auch dadurch keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung, daß sich die obergerichtliche Rechtsprechung insoweit nicht auf dem neuesten Stand der Erkenntnisse befinden soll oder daß sie in tatsächlicher Hinsicht für eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle Bedeutung haben mag (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1997 - 9 B 86.97
    Die Beschwerde verkennt insoweit, daß Art. 103 Abs. 1 GG als Prozeßgrundrecht lediglich sicherstellen will, daß die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, aber keinen Schutz gegen Entscheidungen gewährt, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (BVerfGE 50, 32 [BVerfG 08.11.1978 - 1 BvR 158/78]).
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