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   BVerwG, 29.08.2008 - 6 B 49.08   

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BVerwG, 29.08.2008 - 6 B 49.08 (https://dejure.org/2008,15072)
BVerwG, Entscheidung vom 29.08.2008 - 6 B 49.08 (https://dejure.org/2008,15072)
BVerwG, Entscheidung vom 29. August 2008 - 6 B 49.08 (https://dejure.org/2008,15072)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beanspruchung von Forderungen eines Parlamentspräsidenten im Verfassungsgefüge der Bundesrepublik Deutschland gegen Abgeordnete auf Abführung einer verbotenen Zuwendung; Voraussetzung für die Möglichkeit der unterschiedlichen Regelung vergleichbarer Materien in ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06

    Abgeordnetengesetz

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2008 - 6 B 49.08
    14 bb) Der Beklagte rügt (Beschwerdebegründung S. 5 unter IV.) "schließlich eine von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts abweichende Auslegung der Berufsfreiheit von Abgeordneten (Art. 12 Abs. 1 GG), wonach diese selbst bestimmen können, wie sie ihre Nebentätigkeit definieren und wahrnehmen, solange nur die Mandatsausübung der Mittelpunkt ihres Erwerbslebens bleibt (BVerfGE vom 04.07.2007, Az. 2 BvE 1/06, RandNr. 262)".

    Das Urteil vom 4. Juli 2007 2 BvE 1 4/06 (BVerfGE 118, 277) ist gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 BVerfGG ergangen.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2008 - 6 B 49.08
    Ein solcher Mangel ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn er sowohl in Bezug auf die ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 5.07

    Entgeltregulierung; Zugang; Zugangsleistung; Zugangsentgelt; Genehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2008 - 6 B 49.08
    Eine Beiladung ist notwendig, wenn der Beizuladende an dem streitigen Rechtsverhältnis derart beteiligt ist, dass die Entscheidung auch ihm gegenüber nur einheitlich ergehen kann (Urteil vom 7. Februar 1986 BVerwG 4 C 30.84 BVerwGE 74, 19 = Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 36 S. 17), wenn also die vom Kläger begehrte Sachentscheidung nicht getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig Rechte des Dritten gestaltet, bestätigt, festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (Beschluss vom 13. Juni 2007 BVerwG 6 VR 5.07 Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 74 Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.09.1988 - 1 C 15.86

    Kostenerstattung für Straßenreinigung nach einer Großdemonstration: keine

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2008 - 6 B 49.08
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass ein Hoheitsträger ein Rechtsschutzinteresse für eine Leistungsklage haben kann, wenn der Erlass eines Leistungsbescheides jedenfalls kein gegenüber der Leistungsklage einfacherer Weg zur Inanspruchnahme des Beklagten gewesen wäre, weil ohnehin mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu rechnen war (vgl. Urteil vom 6. September 1988 BVerwG 1 C 15.86 BVerwGE 80, 164 = Buchholz 11 Art. 8 GG Nr. 4 S. 2 m.w.N.).
  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2008 - 6 B 49.08
    Es ist anerkannt, dass eine vergleichbare Materie in verschiedenen Rechtskreisen unterschiedlich geregelt werden darf (vgl. bereits BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 1960 1 BvR 239/52 BVerfGE 10, 354 ).
  • BVerfG, 03.07.2003 - 1 BvR 238/01

    Sozietätswechsel

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2008 - 6 B 49.08
    Aus Art. 20 Abs. 3 GG folgt aber kein Verbot für den Richter, gegebenenfalls vorhandene gesetzliche Regelungsdefizite im Wege richterlicher Rechtsfortbildung zu schließen (BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 2003 1 BvR 238/01 BVerfGE 108, 150 ).
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2008 - 6 B 49.08
    19 Die Darlegung des Verfahrensmangels ungenügender Sachaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO) erfordert die substantiierte Erklärung, hinsichtlich welcher tatsächlicher Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, z.B. Beschluss vom 6. März 1995 BVerwG 6 B 81.94 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).
  • BVerwG, 27.04.2005 - 8 C 5.04

    Zinsanspruch: Verzögerungs-; Entstehung -; Fälligkeit -; Verjährung eines

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2008 - 6 B 49.08
    Das auf den Anspruch nach dem niedersächsischen Abgeordnetengesetz analog angewandte Bundesrecht wird nicht "als Bundesrecht", sondern als ungeschriebenes Landesrecht herangezogen (vgl. Urteil vom 27. April 2005 BVerwG 8 C 5.04 BVerwGE 123, 303 = Buchholz 316 § 49a VwVfG Nr. 3 S. 11; Beschluss vom 22. Juni 2006 BVerwG 6 B 35.06 Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 41 S. 2).
  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 32.92

    Einstandspflicht - Träger der Insolvenzsicherung - Betriebliche Altersversorgung

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2008 - 6 B 49.08
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Gerichte zu richterlicher Rechtsfortbildung in dem Sinne befugt sind, dass sie gegebenenfalls bei unzureichenden gesetzlichen Vorgaben das materielle Recht aus den allgemeinen Rechtsgrundlagen ableiten können und müssen (Urteil vom 23. Mai 1995 BVerwG 1 C 32.92 BVerwGE 98, 280 = Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 13 S. 41 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2008 - 6 B 49.08
    Eine Beiladung ist notwendig, wenn der Beizuladende an dem streitigen Rechtsverhältnis derart beteiligt ist, dass die Entscheidung auch ihm gegenüber nur einheitlich ergehen kann (Urteil vom 7. Februar 1986 BVerwG 4 C 30.84 BVerwGE 74, 19 = Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 36 S. 17), wenn also die vom Kläger begehrte Sachentscheidung nicht getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig Rechte des Dritten gestaltet, bestätigt, festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (Beschluss vom 13. Juni 2007 BVerwG 6 VR 5.07 Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 74 Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.06.2006 - 6 B 35.06

    Verjährung eines Anspruchs auf Rundfunkgebühren unter Beachtung des Grundsatzes

  • BVerwG, 05.12.2008 - 6 B 76.08

    Revisbilität von Landerecht im Hinblick auf eine bundeseinheitliche Auslegung des

    8 Zum anderen ist mit Bundesrecht im Sinne des § 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO nur dasjenige Recht gemeint, das für die zu entscheidende Streitsache kraft eines Gesetzgebungsbefehls des Bundesgesetzgebers gilt (Urteil vom 27. April 2005 BVerwG 8 C 5.04 BVerwGE 123, 303 = Buchholz 316 § 49a VwVfG Nr. 3 S. 11 und aus der neueren Rechtsprechung des Senats: Beschlüsse vom 22. Juni 2006 BVerwG 6 B 35.06 Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 41 S. 2, vom 17. März 2008 BVerwG 6 B 7.08 juris und vom 29. August 2008 BVerwG 6 B 48.08 und BVerwG 6 B 49.08 jeweils juris, vgl. im Übrigen: Eichberger, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand: März 2008, § 137 Rn. 44 ff., Neumann, in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 2. Auflage 2006, § 137 Rn. 73 f., jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.03.2017 - 8 ZB 15.1005

    Anforderungen an die Darlegung von Verfahrensmängeln im

    Es bedarf insofern einer substanziierten Darlegung sowohl hinsichtlich der den Verfahrensmangel (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung (vgl. BVerwG, B.v. 29.8.2008 - 6 B 49/08 - juris Rn. 16; B.v. 30.5.2006 - 6 B 28/06 - juris Rn. 13).
  • OVG Niedersachsen, 28.09.2016 - 10 LB 38/16

    Bedingung; Betriebsprämie; CC; CC Verstoß; Cross Compliance; Dauergrünland;

    Demgegenüber sind die Gerichte insbesondere zum Schutz der Grundrechte zu richterlicher Rechtsfortbildung in dem Sinne befugt, dass sie bei unzureichenden gesetzlichen Vorgaben das materielle Recht gegebenenfalls aus den allgemeinen Rechtsgrundlagen ableiten können und müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.8.2008 - 6 B 49/08 -, juris, Rn. 9, m. w. N.).
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