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   BVerwG, 29.08.2016 - 4 B 34.16   

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https://dejure.org/2016,30492
BVerwG, 29.08.2016 - 4 B 34.16 (https://dejure.org/2016,30492)
BVerwG, Entscheidung vom 29.08.2016 - 4 B 34.16 (https://dejure.org/2016,30492)
BVerwG, Entscheidung vom 29. August 2016 - 4 B 34.16 (https://dejure.org/2016,30492)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einordnung eines Abstellplatzes für 18 Wohnmobile mit Übernachtungsmöglichkeiten für mehrere Nächte als Campingplatz im Sinne der BauNVO

  • rechtsportal.de

    BauNVO § 10 Abs. 1
    Einordnung eines Abstellplatzes für 18 Wohnmobile mit Übernachtungsmöglichkeiten für mehrere Nächte als Campingplatz im Sinne der BauNVO

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abstellplatz für 18 Wohnmobile = Campingplatz?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.01.2014 - 4 B 48.13

    Grundsätzliche Klärungsbedürftig des Vorliegens eines Campingplatzes i.S.d.

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2016 - 4 B 34.16
    Soweit die Beschwerde eine Abweichung vom Beschluss des Senats vom 22. Januar 2014 - 4 B 48.13 - (juris) geltend macht, bezeichnet sie keinen in der angegriffenen Entscheidung formulierten abstrakten Rechtssatz, mit dem die Vorinstanz einem Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts widersprochen haben soll.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2016 - 4 B 34.16
    Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen entscheidungstragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 30.05.2000 - 11 B 18.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2016 - 4 B 34.16
    a) Die Frage, ob der im Streit befindliche Abstellplatz ein Campingplatz im Sinne des § 10 BauNVO ist, zielt auf die konkreten Umstände des Einzelfalls und ist einer fallübergreifenden, rechtsgrundsätzlichen Klärung nicht zugänglich (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 30. Mai 2000 - 11 B 18.00 - juris m.w.N.).
  • BVerwG, 28.06.2017 - 4 B 22.17

    Steuerliche Absetzbarkeit von Herstellungskosten bei Baudenkmalen; Anbau eines

    Mit neuem Tatsachenvortrag kann sie im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht gehört werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2016 - 4 B 34.16 [ECLI:DE:BVerwG:2016:290816B4B34.16.0] - juris Rn. 6).
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