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   BVerwG, 29.08.2019 - 9 B 21.19 (9 B 28.18)   

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https://dejure.org/2019,33984
BVerwG, 29.08.2019 - 9 B 21.19 (9 B 28.18) (https://dejure.org/2019,33984)
BVerwG, Entscheidung vom 29.08.2019 - 9 B 21.19 (9 B 28.18) (https://dejure.org/2019,33984)
BVerwG, Entscheidung vom 29. August 2019 - 9 B 21.19 (9 B 28.18) (https://dejure.org/2019,33984)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anhörungsrüge wegen Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs; Ausreichende Berücksichtigung des Parteivortrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhörungsrüge wegen Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs; Ausreichende Berücksichtigung des Parteivortrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 17.04.2018 - 15 KF 9/17

    Abschlag; Aufwuchs; Ausschlussgrund; Befangenheit; besonders anerkannter

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2019 - 9 B 21.19
    Absatz des Urteilsabdrucks (OVG Lüneburg, Urteil vom 17. April 2018 - 15 KF 9/17 - juris) mit dem Vorwurf der unzulässigen Landbeschaffung - wenngleich nicht mit dem vom Kläger erstrebten Ergebnis - befasst.
  • BVerwG, 21.02.2019 - 9 B 28.18

    Wertabzug wegen Kleinteiligkeit der eingebrachten Grundstücke auf deren Bodenwert

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2019 - 9 B 21.19
    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 21. Februar 2019 - BVerwG 9 B 28.18 - wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 06.05.2010 - 6 B 73.09

    Entlassung aus dem Wehrdienst; fremdenfeindliches Verhalten

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2019 - 9 B 21.19
    Sie kann daher nicht die Zulassung der Revision rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Oktober 2009 - 6 B 17.09 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 4 Rn. 7 und vom 6. Mai 2010 - 6 B 73.09 - juris Rn. 4).
  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85

    Boxberg

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2019 - 9 B 21.19
    Der Einwand, der Senat sei nicht auf die Ausführungen des Klägers bezüglich der Parallelen des vorliegenden Falls zum sogenannten Boxbergurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteil vom 24. März 1987 - 1 BvR 1046/85 - BVerfGE 74, 264) eingegangen, begründet ebenfalls keinen Gehörsverstoß.
  • BVerfG, 02.07.2018 - 1 BvR 682/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Nachtflugregelung für den künftigen

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2019 - 9 B 21.19
    Es muss vielmehr nur das für die Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung wesentliche Vorbringen verarbeiten, soweit es für die gerichtliche Entscheidungsfindung erheblich ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Juli 2018 - 1 BvR 682/12 - NVwZ 2018, 1561 Rn. 19; BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 1999 - 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 S. 3).
  • BVerwG, 05.02.1999 - 9 B 797.98
    Auszug aus BVerwG, 29.08.2019 - 9 B 21.19
    Es muss vielmehr nur das für die Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung wesentliche Vorbringen verarbeiten, soweit es für die gerichtliche Entscheidungsfindung erheblich ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Juli 2018 - 1 BvR 682/12 - NVwZ 2018, 1561 Rn. 19; BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 1999 - 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 S. 3).
  • BVerwG, 05.10.2009 - 6 B 17.09

    Beurteilungsspielraum der Regulierungsbehörde bei der Bestimmung des Invests für

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2019 - 9 B 21.19
    Sie kann daher nicht die Zulassung der Revision rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Oktober 2009 - 6 B 17.09 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 4 Rn. 7 und vom 6. Mai 2010 - 6 B 73.09 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 10.12.2014 - 9 C 11.13

    Bodenordnungsplan; Minderausweisung; Geldabfindung; Privatnützigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2019 - 9 B 21.19
    Angesichts dessen, dass das Flurbereinigungsverfahren aus drei gesondert anzufechtenden Teilentscheidungen - Einleitungsbeschluss (§ 4 FlurbG), Wertermittlung (§§ 27 ff. FlurbG) und Flurbereinigungsplan (§§ 56 ff. FlurbG) - besteht und eine unanfechtbar gewordene Teilentscheidung hinsichtlich des durch sie geregelten Rechtsbereichs in einem späteren Rechtsschutzverfahren nicht mehr überprüft werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 9 C 11.13 - BVerwGE 151, 89 Rn. 13), hätte danach eine unzulässige Zusage allenfalls dann für die Rechtmäßigkeit der Wertermittlung von Bedeutung sein können, wenn sie nicht nur zur Rechtswidrigkeit, sondern zur Nichtigkeit des andernfalls bestandskräftigen Einleitungsbeschlusses geführt hätte.
  • OVG Niedersachsen, 13.04.2022 - 15 KF 2/19

    Berufsrichter; Beschwerde; Einstellung; Gerichtskosten; Nichtzulassung der

    Eine unanfechtbar gewordene Teilentscheidung hinsichtlich des durch sie geregelten Rechtsbereichs kann daher in einem späteren Rechtsschutzverfahren nicht mehr überprüft werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.8.2019 - 9 B 21.19 - juris Rn. 4).

    Eine unanfechtbar gewordene Teilentscheidung hinsichtlich des durch sie geregelten Rechtsbereichs kann daher in einem späteren Rechtsschutzverfahren nicht mehr überprüft werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.8.2019 - 9 B 21.19 - juris Rn. 4).

  • OVG Niedersachsen, 28.07.2022 - 15 KF 5/19

    Abfindung, wertgleiche; Bekanntmachung, öffentliche; Besitzeinweisung,

    Eine unanfechtbar gewordene Teilentscheidung hinsichtlich des durch sie geregelten Rechtsbereichs kann daher in einem späteren Rechtsschutzverfahren nicht mehr überprüft werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.8.2019 - 9 B 21.19 - juris Rn. 4; zum Vorstehenden insgesamt: Senatsurteil vom 13.4.2022 - 15 KF 2.19 - juris Rn. 119).
  • OVG Niedersachsen, 09.11.2022 - 15 KF 5/20

    Abfindung, wertgleiche; Ackerland; Beregnungsbrunnen; Drainage;

    Eine unanfechtbar gewordene Teilentscheidung hinsichtlich des durch sie geregelten Rechtsbereichs kann daher in einem späteren Rechtsschutzverfahren nicht mehr überprüft werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.8.2019 - 9 B 21.19 - juris Rn. 4; zum Vorstehenden insgesamt: Senatsurteil vom 13.4.2022 - 15 KF 2.19 - juris Rn. 119).
  • VG Schleswig, 07.04.2020 - 9 B 2/20

    Antrag auf Erteilung von Hausunterricht - schweres Stottern

    Dafür spreche auch, dass der Brief bereits dafür verwendet worden sei, um den Antrag auf Unterrichtung in einer 2. Fremdsprache zu begründen (Anm. des Gerichts: Gegenstand des Verfahrens 9 B 21/19).
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