Rechtsprechung
BVerwG, 29.09.2000 - 11 B 51.00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit einer Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer - Haltung einer Zweitwohnung als Kapitalanlage oder zu Zwecken der persönlichen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- OVG Schleswig-Holstein, 05.04.2000 - 2 L 74/99
- BVerwG, 29.09.2000 - 11 B 51.00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 30.06.1999 - 8 C 6.98
Zweitwohnungsteuer bei vertraglicher Befristung der Eigennutzung
Auszug aus BVerwG, 29.09.2000 - 11 B 51.00
Denn das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 30. Juni 1999 (BVerwGE 109, 188 ) hervorgehoben, dass dann, wenn in Fällen der Mischnutzung der Ferienwohnung zu Beginn des Veranlagungszeitraums die Dauer der Eigennutzungsmöglichkeit offen ist, eine Typisierung der Bemessungsgrundlage vertretbar bleibt, die auf den Jahreszeitraum als Besteuerungsgrundlage abhebt. - BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
Auszug aus BVerwG, 29.09.2000 - 11 B 51.00
Diese Frage ist auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 65, 325 ff.) ohne weiteres zu bejahen. - BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93
Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der …
Auszug aus BVerwG, 29.09.2000 - 11 B 51.00
Insbesondere hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 10. Oktober 1995 (BVerwGE 99, 303 ff.) entschieden, nach welchen Kriterien die zuvor genannte Abgrenzung zu vollziehen ist und dabei ausdrücklich ausgeführt, die Annahme einer zweitwohnungssteuerfreien reinen Kapitalanlage setze den Abschluss eines Dauermietvertrages für die Zweitwohnung nicht voraus. - BVerwG, 27.09.2000 - 11 C 4.00
Zweitwohnungssteuer; Vermietung eines Ferienhauses an eine juristische Person; …
Auszug aus BVerwG, 29.09.2000 - 11 B 51.00
Wie der Senat inzwischen mit Urteil vom 27. September 2000 in dem Verwaltungsstreitverfahren BVerwG 11 C 4.00 entschieden hat, schließt dies sogar aus, dass eine juristische Person der Zweitwohnungssteuer unterworfen wird.