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   BVerwG, 29.09.2011 - 10 C 23.10   

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https://dejure.org/2011,9836
BVerwG, 29.09.2011 - 10 C 23.10 (https://dejure.org/2011,9836)
BVerwG, Entscheidung vom 29.09.2011 - 10 C 23.10 (https://dejure.org/2011,9836)
BVerwG, Entscheidung vom 29. September 2011 - 10 C 23.10 (https://dejure.org/2011,9836)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    AsylVfG § 71; AufenthG § 60 Abs. 2 bis 7; Richtlinie 2004/83/EG Art. 15, 18; VwVfG § 51
    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich begründeter Abschiebungsschutz; nationaler Abschiebungsschutz; Anwachsen im gerichtlichen Verfahren; Afghanistan; allgemeine Gefahren; extreme Gefahr; verfassungskonforme Auslegung; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AsylVfG § 71
    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Afghanistan; Anwachsen im gerichtlichen Verfahren; Folgeverfahren; Sperrwirkung; Versorgungslage; Wiederaufgreifen; allgemeine Gefahren; extreme Gefahr; nationaler Abschiebungsschutz; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich begründeter ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 71 AsylVfG 1992, § 60 Abs 2 AufenthG 2004, § 60 Abs 3 AufenthG 2004, § 60 Abs 5 AufenthG 2004, § 60 Abs 7 AufenthG 2004
    Abschiebungsverbot bezüglich bisher nicht geprüfter Zielstaaten; Neuantrag

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Feststellung eines Abschiebungsverbots bezüglich eines bisher noch nicht geprüften Staates als von den Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen nach § 51 VwVfG unabhängiger Neuantrag

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 71, AufenthG § 60 Abs. 2-7, RL 2004/83/EG Art. 15, RL 2004/83/EG Art. 18, VwVfG § 51, AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1, AufenthG § 60 Abs. 7 S. 2
    Abschiebungsstopp, Abschiebungsverbot, subsidiärer Schutz, Afghanistan, allgemeine Gefahr, extreme Gefahrenlage, verfassungskonforme Auslegung, Versorgungslage, Hunger, schwerste Gesundheitsschäden

  • rewis.io

    Abschiebungsverbot bezüglich bisher nicht geprüfter Zielstaaten; Neuantrag

  • ra.de
  • rewis.io

    Abschiebungsverbot bezüglich bisher nicht geprüfter Zielstaaten; Neuantrag

  • milo.bamf.de
  • datenbank.nwb.de

    Abschiebungsverbot bezüglich bisher nicht geprüfter Zielstaaten; Neuantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2012, 244
  • DVBl 2012, 108
  • DÖV 2012, 247
 
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Wird zitiert von ... (193)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2011 - 10 C 23.10
    Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 8. September 2011 - BVerwG 10 C 14.10 - (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen, Rn. 9 bis 14) näher begründet.

    Auch insoweit wird zur Begründung auf das Urteil des Senats vom 8. September 2011 (a.a.O. Rn. 13) verwiesen.

    Denn die Parteien können in den vom Senat näher gekennzeichneten Übergangsfällen insoweit über das gerichtliche Prüfprogramm nicht disponieren (vgl. Urteil vom 8. September 2011 a.a.O. Rn. 13).

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2011 - 10 C 23.10
    Nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich insoweit um einen einheitlichen und nicht weiter teilbaren Verfahrensgegenstand, der eigenständig und vorrangig vor den sonstigen zielstaatsbezogenen ausländerrechtlichen Abschiebungsverboten zu prüfen ist (vgl. Urteil vom 24. Juni 2008 - BVerwG 10 C 43.07 - BVerwGE 131, 198 Rn. 11).

    Damit hat es sowohl den Vorrang des unionsrechtlichen gegenüber dem nationalen Abschiebungsschutz (vgl. Urteil vom 24. Juni 2008 a.a.O. Rn. 11) als auch die in der Rechtsprechung des Senats entwickelten Voraussetzungen für die verfassungskonforme Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 und 3 AufenthG in Fällen einer allgemeinen Gefahr verfehlt.

  • BVerwG, 04.12.2001 - 1 C 11.01

    Auslegung des Klageantrags, Feststellung von Abschiebungshindernissen,

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2011 - 10 C 23.10
    Der Antrag auf Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG bezüglich eines bisher noch nicht geprüften Staates stellt einen Neuantrag dar, der nicht von der Erfüllung der Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen nach § 51 VwVfG abhängt (im Anschluss an Urteil vom 4. Dezember 2001 - BVerwG 1 C 11.01 - BVerwGE 115, 267 ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts enthält die Feststellung des Bundesamts zum Vorliegen von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG grundsätzlich nur eine Regelung über die in dem Bescheid geprüften jeweiligen Zielstaaten, wobei die Feststellung bezüglich jedes einzelnen Zielstaates eine selbstständige Teilregelung darstellt, die rechtskräftig abgeschichtet werden kann (vgl. Urteil vom 4. Dezember 2001 - BVerwG 1 C 11.01 - BVerwGE 115, 267 ).

  • VGH Bayern, 03.02.2011 - 13a B 10.30394

    Rückkehr eines allein stehenden männlichen arbeitsfähigen Afghanen nach Parwan

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2011 - 10 C 23.10
    Dabei wird er sich auch mit der gegenteiligen Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte auseinanderzusetzen haben (vgl. etwa Urteil des VGH München vom 3. Februar 2011 - 13a B 10.30394 - juris, das sich seinerseits allerdings auch nicht mit der gegenteiligen Rechtsprechung des Berufungsgerichts auseinandersetzt; vgl. dazu auch Urteil des Senats vom 29. Juni 2010 a.a.O. Rn. 22).
  • BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan;

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2011 - 10 C 23.10
    Vielmehr besteht eine extreme Gefahrenlage beispielsweise auch dann, wenn der Ausländer mangels jeglicher Lebensgrundlage dem baldigen sicheren Hungertod ausgeliefert werden würde (vgl. Urteil vom 29. Juni 2010 - BVerwG 10 C 10.09 - BVerwGE 137, 226 Rn. 15 m.w.N.).
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