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   BVerwG, 29.09.2020 - 9 KSt 3.20, 9 KSt 3.20 (9 KSt 1.19, 9 VR 2.16)   

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BVerwG, 29.09.2020 - 9 KSt 3.20, 9 KSt 3.20 (9 KSt 1.19, 9 VR 2.16) (https://dejure.org/2020,34771)
BVerwG, Entscheidung vom 29.09.2020 - 9 KSt 3.20, 9 KSt 3.20 (9 KSt 1.19, 9 VR 2.16) (https://dejure.org/2020,34771)
BVerwG, Entscheidung vom 29. September 2020 - 9 KSt 3.20, 9 KSt 3.20 (9 KSt 1.19, 9 VR 2.16) (https://dejure.org/2020,34771)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 67 Abs. 4, §§ 147, 151, 162, 165; ZPO § 78 Abs. 3
    Kosten für private Sachverständigengutachten im Eilverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 162 Abs 1 VwGO, § 67 Abs 4 VwGO, § 147 VwGO, § 151 VwGO, § 165 VwGO
    Kosten für private Sachverständigengutachten im Eilverfahren

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein privates Sachverständigengutachten im Eilverfahren unter den in § 162 Abs. 1 VwGO genannten Voraussetzungen; Vertretungspflicht der Beteiligten durch Prozessbevollmächtigte vor dem Bundesverwaltungsgericht gemäß § 67 Abs. 4 VwGO ; ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.10.2017 - 9 A 14.16

    Rheinbrücke Leverkusen: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2020 - 9 KSt 3.20
    Die Klage des Umweltverbandes hat der Senat dann aber durch Urteil vom 11. Oktober 2017 - 9 A 14.16 - abgewiesen.

    Die Antragsbefugnis des Antragstellers folgt aber daraus, dass ihm der Kläger des Verfahrens 9 A 14.16 seine Kostenerstattungsansprüche, auch hinsichtlich des Eilverfahrens, abgetreten hatte.

    Ob aber der Antragsgegner berechtigt ist, die ihm gegen den Kläger des Verfahrens 9 A 14.16 zustehende Forderung gegen den Antragsteller geltend zu machen, der ihn seinerseits aus abgetretenem Recht in Anspruch nimmt (vgl. § 406 BGB), ist weder rechtskräftig festgestellt noch zwischen den Beteiligten unstrittig.

  • BVerwG, 12.09.2019 - 9 KSt 1.19

    Vorlagefrage über die Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Privatgutachtens;

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2020 - 9 KSt 3.20
    Einer Umschreibung des Titels in Gestalt einer auf den Antragsteller lautenden vollstreckbaren Ausfertigung gemäß § 167 VwGO i.V.m. § 727 ZPO bedurfte es jedenfalls unter den hier vorliegenden Umständen nicht (vgl. Beschluss des Senats vom 12. September 2019 - 9 KSt 1.19 - juris Rn. 26 ff.).

    Schon in dem Vorlagebeschluss vom 12. September 2019 - 9 KSt 1.19 - (juris Rn. 37) hat der Senat zum Ausdruck gebracht und hält daran fest, dass die hier (auch) im Eilverfahren vorgelegten Gutachten des Antragstellers die Voraussetzungen erfüllen, an die § 162 Abs. 1 VwGO die Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen knüpft.

  • BVerwG, 16.07.2012 - 9 KSt 3.12

    Berücksichtigung materiell-rechtlicher Einwände gegen den

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2020 - 9 KSt 3.20
    Materiell-rechtliche Einwände gegen den Kostenerstattungsanspruch sind, soweit sie sich mit den im Kostenfestsetzungsverfahren zur Verfügung stehenden Mitteln nicht ohne weiteres klären lassen, nicht in diesem Verfahren, sondern mit der Vollstreckungsgegenklage geltend zu machen (BGH, Beschluss vom 23. März 2006 - V ZB 189/05 - NJW 2006, 1962; BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 2012 - 9 KSt 3.12 - Buchholz 310 § 165 VwGO Nr. 1 Rn. 2 f.).
  • BGH, 23.03.2006 - V ZB 189/05

    Verjährung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2020 - 9 KSt 3.20
    Materiell-rechtliche Einwände gegen den Kostenerstattungsanspruch sind, soweit sie sich mit den im Kostenfestsetzungsverfahren zur Verfügung stehenden Mitteln nicht ohne weiteres klären lassen, nicht in diesem Verfahren, sondern mit der Vollstreckungsgegenklage geltend zu machen (BGH, Beschluss vom 23. März 2006 - V ZB 189/05 - NJW 2006, 1962; BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 2012 - 9 KSt 3.12 - Buchholz 310 § 165 VwGO Nr. 1 Rn. 2 f.).
  • BVerwG, 16.02.2017 - 9 VR 2.16

    Rheinbrücke Leverkusen: Bundesverwaltungsgericht gibt einzelne Maßnahmen frei -

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2020 - 9 KSt 3.20
    Nachdem der Antragsgegner die Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses weitgehend selbst ausgesetzt hatte und das Eilverfahren in diesem Umfang übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt worden war, hat der Senat den Antrag, im noch streitigen Umfang die aufschiebende Wirkung der Klage wiederherzustellen, mit Beschluss vom 16. Februar 2017 - 9 VR 2.16 - abgelehnt.
  • BVerwG, 23.11.2009 - 2 KSt 2.09

    Aufrechnung mit Schadensersatzforderungen aus Amtshaftung im

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2020 - 9 KSt 3.20
    Demgemäß wird eine Aufrechnung im Erinnerungsverfahren nicht berücksichtigt, falls die Gegenforderung nicht ausnahmsweise unstrittig oder rechtskräftig tituliert ist (BVerwG, Beschluss vom 23. November 2009 - 2 KSt 2.09 - juris Rn. 9); eine solche Ausnahme liegt hier nicht vor.
  • BVerwG, 11.12.2012 - 8 B 58.12

    Ablehnung eines Richters; Ablehnungsgesuch; Ablehnung von Gerichtspersonen;

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2020 - 9 KSt 3.20
    Danach gilt im Verwaltungsprozessrecht der Grundsatz nicht, wonach Prozesserklärungen, die zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erklärt werden können, allein deshalb vom Vertretungszwang ausgenommen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2012 - 8 B 58.12 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 74 Rn. 13).
  • VG Düsseldorf, 21.12.2020 - 17 K 1830/14

    Privatgutachten

    Die Frage, ob Gutachterkosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich sind, lässt sich herbei nicht ohne Berücksichtigung des Streitgegenstandes beantworten, denn die Erstattungsfähigkeit bildet das Pendant zur Substantiierungspflicht, BVerwG, Beschluss vom 29. September 2020 - 9 KSt 3.20 -, juris Rn. 11, die wiederum maßgeblich durch den Streitgegenstand konkretisiert wird.

    Ohne Belang ist hingegen, ob sich diese Handlung im Nachhinein als unnötig oder förderlich herausstellt, vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. September 2020 - 9 KSt 3.20 -, juris Rn. 11; BVerwG, Beschluss vom 2. März 2020 - GrSen 1.19 - Rn. 15, 18; BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 4 KSt 1008.07, 4 A 1073.04 -, juris Rn. 8.

    Auch die seitens der Klägerin mit Schriftsatz vom 9. Juli 2014 erfolgte Bezugnahme auf das Eilverfahren beschränkte sich auf den dortigen, ebenfalls auf den 9. Juli 2014 datierten, Schriftsatz, vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. September 2020 - 9 KSt 3.20 -, juris Rn. 11, wonach für einen (anteiligen) Kostenerstattungsanspruch verlangt wird, dass das in Bezug genommene Privatgutachten auch in dem Verfahren vorgelegt wurde, hinsichtlich dessen Kostenerstattung beansprucht wird; ebenso bereits BVerwG, Beschluss vom 16. November 2006 - 4 KSt 1003.06 - , juris Rn. 10.

  • OVG Niedersachsen, 12.02.2024 - 1 OA 67/23

    Kostenerstattung; Privatgutachten; Erstattungsfähigkeit von Kosten eines

    Es ist deswegen ohne Belang, ob sich diese im Nachhinein als erforderlich oder unnötig herausstellen (BVerwG, Beschl. v. 2.3.2020 - GrSen 1.19 -, BVerwGE 168, 39 = NVwZ 2021, 997 = juris Rn. 15 m.w.N.; v. 29.9.2020 - 9 KSt 3.20 -, NVwZ 2021, 78 = juris Rn. 11) oder im Rahmen einer ex-post-Betrachtung tatsächlich die Entscheidung des Gerichts beeinflusst oder vorweggenommen hat (Senatsbeschl. v. 2.4.2012 - 1 OA 48/12 -, NJW 2012, 1828 = BauR 2012, 1097 = BRS 79 Nr. 191 = juris Rn. 8 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2022 - 1 O 76/22

    Verspätete Einlegung der Erinnerung gegen Vergütungsfestsetzung des

    Es kann ferner auf sich beruhen, ob die Beschwerde des Antragsgegners vom 22. März 2022, die zu der streitgegenständlichen Abhilfeentscheidung des Verwaltungsgerichts geführt hat, zulässig war, insbesondere ob insoweit für den nicht anwaltlich vertretenen Antragsgegner Vertretungszwang im Sinne der §§ 147 Abs. 1 Satz 2, 67 Abs. 4 VwGO bereits bei Einlegung der Beschwerde beim Verwaltungsgericht bestand oder ob § 11 Abs. 6 RVG als lex spezialis eine Ausnahme vom Vertretungszwang darstellt, obgleich hier im Gegensatz zu § 56 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 33 Abs. 7 RVG keine ausdrückliche Einbeziehung der Beschwerde erfolgt ist (vgl. Hartung/Schons/Enders, RVG, 3. Aufl. 2017, § 11 RVG Rn. 48; Mayer/Kroiß, RVG, 8. Aufl. 2021, § 11 RVG Rn. 120; BeckOK, RVG, Stand 1. September 2021, § 11 RVG Rn. 97; Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 147 VwGO Rn. 10; HessVGH, Beschluss vom 19. Juni 2009 - 3 E 1075/09 -, juris; Beschluss vom 7. März 2011 - 6 E 426/11 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 15. Juni 2009 - 8 E 567/09 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 19. Januar 2009 - 5 So 212/08 - BeckRS 2009, 31293; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 29. September 2020 - 9 KSt 3.20 -, juris).
  • BVerwG, 14.12.2022 - 5 AV 4.22

    Verwerfung der Ablehnungsgesuche

    Das Gleiche gilt, soweit sich das Vorbringen der Antragstellerin gegen Entscheidungen der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle richtet, weil auch insoweit Vertretungszwang besteht (§ 67 Abs. 4, § 147 Abs. 1 Satz 2, §§ 151, 152 Abs. 2 VwGO; vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. September 2020 - 9 KSt 3.20 - Buchholz 310 § 165 VwGO Nr. 2 Rn. 7 f.).
  • VGH Bayern, 10.12.2020 - 15 C 20.2283

    Zur Erstattungsfähigkeit von Übernachtungskosten eines Prozessvertreters

    Der vom Kläger genannten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 12. Januar 1981 (Az. 14 B 1244/80 - juris), die die Kosten eines Privatgutachtens betraf, kann angesichts der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, B.v. 3.2.2020 a.a.O.; B.v. 29.9.2020 - 9 KSt 3.20 - juris) nicht gefolgt werden.
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