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   BVerwG, 29.10.1980 - 1 CB 138.80   

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BVerwG, 29.10.1980 - 1 CB 138.80 (https://dejure.org/1980,1108)
BVerwG, Entscheidung vom 29.10.1980 - 1 CB 138.80 (https://dejure.org/1980,1108)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Oktober 1980 - 1 CB 138.80 (https://dejure.org/1980,1108)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Öffentliches Interesse für ein Einbürgerungsermessen - Einheitliche Staatsangehörigkeit in der Familie - Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 44.70

    Asylberechtigte - Einbürgerungsverfahren - Geheimgehaltene Vorgänge -

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1980 - 1 CB 138.80
    Danach ist bei der Ausübung des grundsätzlich weiten Ermessens allein darauf abzustellen, ob ein staatliches Interesse an der beantragten Einbürgerung besteht; die Behörde hat insbesondere zu prüfen, ob die Einbürgerung des Bewerbers nach allgemeinen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gesichtspunkten erwünscht ist, ohne daß es sich dabei um eine Abwägung der persönlichen Interessen des Bewerbers mit den Interessen des Staates handelte (BVerwGE 49, 44 [46], Urteil vom 9. Dezember 1975 - BVerwG 1 C 40.71 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 6; Beschlüsse vom 10. April 1978 - BVerwG 1 B 100.78 -, vom 27. April 1978 - BVerwG 1 B 103.78 -).

    Ob bei der Einbürgerung zu beachtende gesetzliche Wohlwollensgebote (BVerwGE 49, 44 [47]) dahin zu verstehen sind, daß die jeweils geschützten Belange als persönliche Interessen der Einbürgerungsbewerber oder als Teil der staatlichen Interessen mit (anderen) staatlichen Interessen abzuwägen sind, begründet keinen entscheidungserheblichen Unterschied.

  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1980 - 1 CB 138.80
    Demgegenüber ist das Verhältnis zwischen einem nichtehelichen Vater und seinem Kind nicht von diesem Grundrecht ausgenommen (BVerfGE 45, 104 [123]; Urteil vom 26. Februar 1980 - BVerwG 1 G 90.76 - DÖV 1980, 651) und kann deswegen beispielsweise einen besonderen aufenthaltsrechtlichen Schutz vermitteln (BVerwGE 48, 299 [304]).

    Das Berufungsurteil weicht nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des beschließenden Senats vom 11. Juni 1975 - BVerwG 1 C 8.71 - (BVerwGE 48, 299) ab.

  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1980 - 1 CB 138.80
    Diese müssen ihrerseits mit dem auch für Ausländer geltenden Art. 6 GG vereinbar sein, insbesondere die in Art. 6 Abs. 1 GG garantierte Eheschließungsfreiheit wahren (BVerfGE 31, 58 [BVerfG 04.05.1971 - 1 BvR 636/68] [67 ff.]; 36, 146 [161 ff.]).

    Aus den vom Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 31, 58 (83 ff.) [BVerfG 04.05.1971 - 1 BvR 636/68] dargelegten Grundsätzen folgt unmittelbar, daß diese Frage grundsätzlich zu verneinen ist.

  • BVerwG, 27.04.1978 - 1 B 103.78

    Antrag auf Einbürgerung - Vorliegen eines unbescholtenen Lebenswandels -

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1980 - 1 CB 138.80
    Danach ist bei der Ausübung des grundsätzlich weiten Ermessens allein darauf abzustellen, ob ein staatliches Interesse an der beantragten Einbürgerung besteht; die Behörde hat insbesondere zu prüfen, ob die Einbürgerung des Bewerbers nach allgemeinen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gesichtspunkten erwünscht ist, ohne daß es sich dabei um eine Abwägung der persönlichen Interessen des Bewerbers mit den Interessen des Staates handelte (BVerwGE 49, 44 [46], Urteil vom 9. Dezember 1975 - BVerwG 1 C 40.71 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 6; Beschlüsse vom 10. April 1978 - BVerwG 1 B 100.78 -, vom 27. April 1978 - BVerwG 1 B 103.78 -).

    Darauf hat der Senat auch in jüngerer Zeit wiederholt hingewiesen (Beschlüsse vom 27. April 1978 - BVerwG 1 B 103.78 -, vom 31. Mai 1978 - BVerwG 1 B 80.78 -, vom 30. Mai 1979 - BVerwG 1 B 83.78 - vgl. ferner BGH in NJW 1980, 2310 [2311] und NJW 1980, 2312 [2313]).

  • BSG, 07.12.1965 - 10 RV 405/65

    Urteilsgründe - Magelhafte Entscheidungsgründe - Unzureichender Begründungsinhalt

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1980 - 1 CB 138.80
    Das Berufungsgericht hat sich entgegen der von der Revision unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 7. Dezember 1965 - 10 RV 405/65 - MDR 1966, 365) vertretenen Ansicht gerade nicht auf die bloße Bemerkung beschränkt, die Auffassung des Klägers sei unzutreffend, sondern seinen Standpunkt damit begründet, daß die Ehefrau und die ehelichen Kinder Schutz verdienten.
  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1980 - 1 CB 138.80
    Eine Entscheidung ist dann nicht im Sinne dieser Vorschrift mit Gründen versehen, wenn aus ihr nicht zu erkennen ist, welche tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgebend gewesen sind (Beschluß vom 28. Februar 1977 - BVerwG 6 C 3.77 - Buchholz 310 § 138 Ziffer 6 VwGO Nr. 10; BGHZ 39, 333 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] [337]).
  • BVerwG, 23.02.1977 - 7 CB 74.75

    Anfechtungsverfahren - Persönliche Beitragspflicht - Grundstückseigentümer -

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1980 - 1 CB 138.80
    Das Unterbleiben einer notwendigen Beiladung nach § 65 Abs. 2 VwGO stellt einen solchen Verfahrensmangel nicht dar (Beschlüsse vom 23. Februar 1977 - BVerwG 7 CB 74.75 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 45, vom 31. Mai 1979 - BVerwG 1 CB 34.78 -, vom 7. Juni 1979 - BVerwG 1 CB 5.78 -).
  • BSG, 27.06.1978 - 4 RJ 87/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Beiladung eines

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1980 - 1 CB 138.80
    In dieser Beurteilung liegt auch keine Abweichung von dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 27. Juni 1978 - 4 RJ 87/77 - (DVBl. 1979, 822), denn jenes Urteil betrifft den hier nicht gegebenen Fall, daß bei Erlaß eines ohne mündliche Verhandlung ergangenen Urteils bereits die Beiladung wirksam geworden war und der Beigeladene die Stellung eines Beteiligten erlangt hatte.
  • BVerwG, 02.08.1979 - 1 B 171.79

    Beschwerdebefugnis einer Beigeladenen - Antrag auf Einbürgerung - Feststellung

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1980 - 1 CB 138.80
    Es kommt daher nicht darauf an, ob und inwieweit das Berufungsgericht hier zu Unrecht die Notwendigkeit der Beiladung verneint hat (vgl. Beschluß vom 2. August 1979 - BVerwG 1 B 171.79 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 55).
  • BVerwG, 31.05.1979 - 1 CB 34.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1980 - 1 CB 138.80
    Das Unterbleiben einer notwendigen Beiladung nach § 65 Abs. 2 VwGO stellt einen solchen Verfahrensmangel nicht dar (Beschlüsse vom 23. Februar 1977 - BVerwG 7 CB 74.75 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 45, vom 31. Mai 1979 - BVerwG 1 CB 34.78 -, vom 7. Juni 1979 - BVerwG 1 CB 5.78 -).
  • BVerwG, 07.06.1979 - 1 CB 5.78

    Befristung der Wirkung einer Ausweisung - Berücksichtigung des Schutzes von Ehe

  • BVerwG, 21.11.1978 - 1 C 33.78

    Recht auf gesetzlichen Richter - Geschäftsplanmäßige Zuweisung - Zuständiger

  • BVerwG, 28.02.1977 - 6 C 3.77
  • BVerwG, 09.06.1954 - II C 223.53
  • BVerwG, 27.12.1979 - 2 CB 45.78

    Entlassung aus Beamtenverhältnis auf Probe wegen außerdienstlicher

  • BVerwG, 05.08.1980 - 1 B 793.80

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Ausländer - Ermessensausübung

  • BVerwG, 10.04.1978 - 1 B 100.78

    Ausübung fehlerfreien Ermessens im Einbürgerungsverfahren - Voraussetzungen für

  • BVerwG, 30.05.1979 - 1 B 83.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 14.05.1980 - 1 B 754.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 31.05.1978 - 1 B 80.78

    Versagung einer neuen Aufenthaltserlaubnis - Ausweisung wegen der Begehung von

  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 C 15.77
  • BVerwG, 12.11.1979 - 1 CB 121.79

    Anforderungen an die Begründung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der

  • BGH, 29.05.1980 - IVa ARZ (Vz) 101/80

    Zulassung als Prozeßagent

  • BVerwG, 20.08.1970 - I C 55.69

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit einer Auflage - Einreise eines

  • BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Familienlastenausgleichs hinsichtlich

  • BVerwG, 21.05.1980 - 1 B 743.80

    Ermessen der Ausländerbehörde bezüglich einer Ausweisung bei Vorliegen eines

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 28.77

    Erlaubnis der Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit

  • BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 238.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 09.12.1975 - I C 40.71

    Auslegung des Niederlassungsbegriffs bei Einbürgerungsanträgen von Ehegatten

  • BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76

    Körperverletzung mit Todesfolge - Ausweisung nach Verurteilung -

  • BGH, 29.05.1980 - IVa ARZ (Vz) 102/80

    Zulassung als Prozeßagent

  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

  • BVerfG, 14.11.1973 - 1 BvR 719/69

    Eheverbot der Geschlechtsgemeinschaft

  • BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 33.81

    Anforderungen an die Versagung der Aufenthaltserlaubnis eines Ausländers -

    Wenn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des erkennenden Senats das Zusammenleben nicht nur einer nichtehelichen Mutter mit ihrem Kind, sondern auch eines nichtehelichen Vaters mit seinem Kind eine von Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Gemeinschaft ist (BVerfGE 45, 104 [BVerfG 08.06.1977 - 1 BvR 265/75]; 56, 363 [BVerfG 11.03.1981 - 2 BvR 441/77]; BVerwGE 60, 75 [BVerwG 26.02.1980 - 1 C 90/76]; Beschluß vom 29. Oktober 1980 - BVerwG 1 CB 138.80 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 10), so gilt dies erst recht für das Zusammenleben der Klägerin und ihres Ehemannes als ehelicher Eltern mit ihren Kindern.
  • OVG Niedersachsen, 29.11.2005 - 10 LB 84/05

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Voraussetzungen für

    Wenn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts das Zusammenleben nicht nur einer nichtehelichen Mutter mit ihrem Kind, sondern auch eines nichtehelichen Vaters mit seinem Kind eine von Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Gemeinschaft ist (BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 1977, - 1 BvR 265/75 -, BVerfGE 45, 104 ; Urteil vom 24. März 1981, - 1 BvR 1516/78 -, BVerfGE 56, 363 ; BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1980, - BVerwG I C 90.76 -, BVerwGE 60, 75 ; Beschluss vom 29. Oktober 1980, - BVerwG 1 CB 138.80 -, Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 10), so gilt dies erst recht für das Zusammenleben der Klägerin zu 1. und ihres Ehemannes als Eltern mit dem Kläger zu 2. (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 1985, - BVerwG 1 C 33.81 -, BVerwGE 71, 228-234).
  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 185.79

    Notwendigkeit eines staatlichen Interesses an der Einbürgerung - Einbürgerung

    Staatsangehörigkeitsrechtliche Regelungen müssen allerdings die Grundentscheidungen der Verfassung, wie sie vor allem in den Grundrechten zum Ausdruck kommen, beachten und ihrerseits zu deren Verwirklichung beitragen (BVerfGE 37, 217 [239 f.];Beschluß vom 29. Oktober 1980 - BVerwG 1 CB 138.80 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 10).
  • BVerwG, 18.09.1981 - 1 B 115.81

    Einbürgerungsbehörde - Ermessensentscheidung - Einbürgerungsantrag - Staatliche

    Die Einbürgerung aufgrund dieser Ermächtigung stellt eine Ausnahme dar, die nur in Einzelfällen, in denen sie im staatlichen Interesse begründet erscheint, in Betracht kommt (BVerwGE 7, 237 [238]; Beschluß vom 29. Oktober 1980 - BVerwG 1 CB 138.80 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 10 - InfAuslR 1981, 81).

    Ferner haben die Einbürgerungsbehörden bei ihren Ermessensentscheidungen die Grundrechte und die in ihnen zum Ausdruck kommenden Wertentscheidungen der Verfassung zu beachten (Urteil vom 18. August 1981 - BVerwG 1 C 185.79 - Beschlüsse vom 5. August 1980 - BVerwG 1 B 793.80 - [a.a.O.]; vom 29. Oktober 1980 - BVerwG 1 CB 138.80 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 04.11.1987 - 1 B 112.87

    Beendigung des Rechtsstreits - Prozessvergleich - Dritter - Fehlende Mitwirkung -

    Danach ist nicht Beteiligter, wer nach § 65 VwGO beigeladen werden kann oder beigeladen werden muß, aber nicht beigeladen worden ist (Beschlüsse vom 23. Februar 1977 - BVerwG 7 CB 74.75 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 45; vom 29. Oktober 1980 - BVerwG 1 CB 138.80 -).
  • VG Oldenburg, 19.10.2011 - 3 A 2625/10
    Wenn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des erkennenden Senats das Zusammenleben , nicht nur einer nichtehelichen Mutter mit ihrem Kind, sondern auch eines nichtehelichen Vaters mit seinem Kind eine von Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Gemeinschaft ist (BVerfGE 45, 104 ; 56, 363 ; BVerwGE 60, 75 ; Beschluß vom 29. Oktober 1980 - BVerwG 1 CB 138.80 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 10), so gilt dies erst recht für das Zusammenleben der Klägerin und ihres Ehemannes als ehelicher Eltern mit ihren Kindern.".
  • BVerwG, 05.03.1982 - 1 B 19.82

    Ausweisung eines Ausländers trotz noch nicht rechtskräftigen Scheidungsurteils -

    In der Rechtsprechung des Senats ist bereits geklärt, daß sich der Grundrechtsschutz des Art. 6 Abs. 1 GG auch auf das Verhältnis des Vaters zu seinem mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden nichtehelichen Kind bezieht und einen aufenthaltsrechtlichen Schutz begründen kann (BVerwGE 60, 75 [80]; Beschluß vom 29. Oktober 1980 - BVerwG 1 CB 138.80 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 10).
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