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   BVerwG, 29.10.1993 - 8 C 54.91   

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https://dejure.org/1993,8022
BVerwG, 29.10.1993 - 8 C 54.91 (https://dejure.org/1993,8022)
BVerwG, Entscheidung vom 29.10.1993 - 8 C 54.91 (https://dejure.org/1993,8022)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Oktober 1993 - 8 C 54.91 (https://dejure.org/1993,8022)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 07.07.1989 - 8 C 86.87

    Keine Ermächtigung zur Einschränkung der Nacherhebung von Erschließungsbeiträgen;

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1993 - 8 C 54.91
    Eine auf einem Anliegergrundstück angelegte Böschung aber ist weder eine solche Teilanlage noch etwa (abrechnungsmäßig) unselbständiger Bestandteil einer solchen Teilanlage (vgl. ebenso im Zusammenhang mit einer Stützmauer auf einem Anliegergrundstück Urteil vom 7. Juli 1989 - BVerwG 8 C 86.87 - BVerwGE 82, 215 [BVerwG 07.07.1989 - 8 C 86/87] ).

    Das trifft nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu, wenn die Erforderlichkeit zu bejahen ist (vgl. Urteil vom 7. Juli 1989 - a.a.O., S. 219 m.w.N.).

  • BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 56.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage,

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1993 - 8 C 54.91
    Die (Teil-)Fläche eines Anliegergrundstücks, auf der die Gemeinde eine zur Stützung der Straße erforderliche Böschung (oder Stützmauer) angelegt hat, gehört selbst dann nicht zur beitragsfähigen Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG, wenn sie nach dem einschlägigen Landesstraßenrecht Teil der Straße ist (im Anschluß an Urteil vom 15. Februar 1991 - BVerwG 8 C 56.89 - BVerwGE 88, 53).

    Dieselbe Betrachtungsweise gebietet sich, wenn zu entscheiden ist, wie weit die (Straßen-)Fläche einer bestimmten Anbaustraße reicht (vgl. u.a. Urteil vom 15. Februar 1991 - BVerwG 8 C 56.89 - BVerwGE 88, 53 [BVerwG 15.02.1991 - 8 C 56/89] ).

  • BVerwG, 21.09.1979 - 4 C 55.76

    Abgrenzung einzelner Erschließungsanlagen voneinander

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1993 - 8 C 54.91
    Das gilt - bezogen auf Anbaustraßen - nicht nur für die Beantwortung der Frage, ob es sich bei einem Straßenzug um eine einzelne Straße oder um zwei Straßen handelt (vgl. dazu u.a. Urteil vom 21. September 1979 - BVerwG 4 C 55.76 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 24 S. 23 ).
  • BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 80.88

    Beitragsfähige Erschließungsanlage - Anlegung einer befahrbaren Stichstraße

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1993 - 8 C 54.91
    Auch dann kommt es - von hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen (vgl. zu ihnen Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 8 C 80.88 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 61 S. 59 ) - auf den Gesamteindruck an, den die tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter vermitteln (Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 106.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 59 S. 78 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86

    Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1993 - 8 C 54.91
    Zutreffend meint das Berufungsgericht, auf diese Rechtslage sei ungeachtet dessen abzustellen, daß am 1. Juli 1987 das Gesetz über das Baugesetzbuch vom 8. Dezember 1986 (BGBl I S. 2191) in Kraft getreten ist (vgl. u.a. Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 8 C 75.86 - BVerwGE 78, 125 [BVerwG 24.09.1987 - 8 C 75/86] ).
  • BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 106.83

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Beitragserschließungskosten für eine Straße -

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1993 - 8 C 54.91
    Auch dann kommt es - von hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen (vgl. zu ihnen Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 8 C 80.88 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 61 S. 59 ) - auf den Gesamteindruck an, den die tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter vermitteln (Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 106.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 59 S. 78 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84

    Änderung des Ausbauprogramms - Gehweg - Herstellung der Anlage - Teilanlage -

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1993 - 8 C 54.91
    Denn der Begriff "Straße" (einschließlich Wege und Plätze) ist in § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG ein eigenständiger (bundesrechtlicher) Begriff des Erschließungsbeitragsrechts; er ist dem Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage untergeordnet (Urteil vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 66.84 - UA S. 8).
  • BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Abgrenzung zwischen einzelner Erschließungsanlage und

    Auf die Revision des Beklagten hat das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 29. Oktober 1993 - BVerwG 8 C 54.91 - die Berufungsentscheidung aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.2009 - 2 S 434/07

    Verteilungsmaßstab für die Erhebung eines Abwasserbeitrags

    39 Danach sind Verteilungsmaßstäbe, die auf das Maß der zulässigen Grundstücksnutzung abheben, vorteilsgerechte Maßstäbe, weil der Gebrauchs- und Nutzungswert eines Grundstücks - und damit der beitragsrechtliche Vorteil - im Wesentlichen von dem Maß der zulässigen baulichen Nutzung abhängt (BVerwG, Urteil vom 25.08.1982 - 8 C 54.91 - NVwZ 1983, 289; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.12.1985 - 2 S 2689/83 - VBlBW 1986, 142).
  • VG Arnsberg, 27.01.2009 - 4 K 1693/07

    Erteilung eines Bauvorbescheides für den Neubau eines Einfamilienhauses mit

    vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1988 - 8 C 111/86 -, BVerwGE 79, 1- 9, Urteil vom 26. Februar 1993 - 8 C 54/91 -, NVwZ 1993, 1208-1209; Ernst- Zinkahn- Bielenberg Kommentar zum BauGB, Band II, Stand Oktober 2008, § 34 Rdnr. 65.
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