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   BVerwG, 29.10.2004 - 5 B 101.04   

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BVerwG, 29.10.2004 - 5 B 101.04 (https://dejure.org/2004,39808)
BVerwG, Entscheidung vom 29.10.2004 - 5 B 101.04 (https://dejure.org/2004,39808)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Oktober 2004 - 5 B 101.04 (https://dejure.org/2004,39808)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Begründungspflicht des Gerichts nach § 108 Abs. 1 S. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - Unterscheidung des Gerichts zwischen einer Anhörung und einer Vernehmung als Partei - Benachteiligung allein wegen deutscher Volkszugehörigkeit

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung -

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2004 - 5 B 101.04
    Soweit die Klägerin rügt, das Berufungsgericht habe verkannt, dass die Untätigkeit der Polizei mit ihrer deutschen Volkszugehörigkeit zusammenhänge, macht sie einen Fehler in der Beweiswürdigung geltend; ein solcher Fehler ist aber kein Verfahrensfehler (BVerwG, Beschlüsse vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - <DVBl 1995, 517 = NVwZ-RR 1995, 310> und vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - <DVBl 1996, 108 = NVwZ-RR 1996, 359>).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2004 - 5 B 101.04
    Soweit die Klägerin rügt, das Berufungsgericht habe verkannt, dass die Untätigkeit der Polizei mit ihrer deutschen Volkszugehörigkeit zusammenhänge, macht sie einen Fehler in der Beweiswürdigung geltend; ein solcher Fehler ist aber kein Verfahrensfehler (BVerwG, Beschlüsse vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - <DVBl 1995, 517 = NVwZ-RR 1995, 310> und vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - <DVBl 1996, 108 = NVwZ-RR 1996, 359>).
  • OVG Brandenburg, 18.05.2005 - 5 B 300/04

    Zum gesetzlichen Beteiligtenwechsel auf Passivseite im Falle eines behördlichen

    Die vom Antragsteller in der Beschwerdebegründung dargelegten Gründe, auf deren Prüfung das Oberverwaltungsgericht beschränkt ist (vgl. § 146 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwGO; vgl. näher u.a. OVG für das Land Brandenburg, Beschlüsse des Senats vom 28. Februar 2005 - 5 B 101/04 - u. vom 19. April 2005 - 5 B 95/04 -), rechtfertigen eine Änderung der angefochtenen Entscheidung im Ergebnis nicht.
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