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   BVerwG, 29.10.2008 - 4 A 3001.08   

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BVerwG, 29.10.2008 - 4 A 3001.08 (https://dejure.org/2008,7543)
BVerwG, Entscheidung vom 29.10.2008 - 4 A 3001.08 (https://dejure.org/2008,7543)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Oktober 2008 - 4 A 3001.08 (https://dejure.org/2008,7543)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 01.11.2007 - 4 VR 3001.07

    Nachtflugverbot für gewerblichen Passagierflugverkehr am Flughafen Leipzig/Halle

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2008 - 4 A 3001.08
    Zwar war der Senat aufgrund einer vorläufigen Einschätzung der Rechtslage im Eilbeschluss vom 1. November 2007 BVerwG 4 VR 3001.07 davon ausgegangen, dass die Betriebsgenehmigung erloschen ist; davon hat er sich aber nicht erstmalig und damit für den Kläger zu 1 überraschend in den schriftlichen Gründen des Urteils vom 24. Juli 2008 distanziert.

    Eines ausdrücklichen Hinweises des Inhalts, der Senat gedenke, von seinem im Eilverfahren BVerwG 4 VR 3001.07 einstweilen eingenommenen Standpunkt abzurücken, bedurfte es nicht.

  • BVerwG, 24.07.2008 - 4 A 3001.07

    Luftrechtliche Planfeststellung; ergänzende Planfeststellung; Betriebsregelung;

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2008 - 4 A 3001.08
    Zu Unrecht machen die Kläger geltend, der Senat habe im Urteil vom 24. Juli 2008 BVerwG 4 A 3001.07 ihren Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt.

    Seine Auffassung, dass die Betriebsgenehmigung einer erneuten Überprüfung durch den Beklagten bedurfte, weil die planfestgestellte Veränderung der Bahnkonfiguration eine wesentliche Änderung des Flughafens mit der Folge darstellt, dass über die Betriebszeiten des Flughafens insgesamt neu entschieden werden musste (Urteil vom 9. November 2006 BVerwG 4 A 2001.06 BVerwGE 127, 95 ), hat der Senat im Übrigen nicht aufgegeben, sondern ausdrücklich bestätigt (Urteil vom 24. Juli 2008 BVerwG 4 A 3001.07 Rn. 22).

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2008 - 4 A 3001.08
    Aus ihr ergibt sich allerdings das Verbot, eine Entscheidung auf Gründe zu stützen, die weder im Verwaltungsverfahren noch im Prozess erörtert wurden und mit deren Erheblichkeit für die Entscheidung nach dem bisherigen Verlauf auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht rechnen musste (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90 BVerfGE 84, 188 ).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2008 - 4 A 3001.08
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt auch keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 1 BvR 1621/94 BVerfGE 96, 205 ); die Vorschrift verpflichtet die Gerichte insbesondere nicht, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen (BVerfG, Beschluss vom 12. April 1983 2 BvR 678/81 BVerfGE 64, 1 ; Urteil vom 7. Juli 1992 1 BvL 51/86 u.a. BVerfGE 87, 1 ).
  • BVerwG, 20.04.2005 - 4 C 18.03

    Nachtflugregelung; fachplanerisches Abwägungsgebot; Bedarfsprognose;

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2008 - 4 A 3001.08
    Die Kläger zu 2 und 3 konnten sich nicht darauf verlassen, dass die Nachtflugregelung in A I. 4.7.1.2 des Ergänzungsplanfeststellungsbeschlusses unter Bezugnahme auf die Senatsentscheidung vom 20. April 2005 BVerwG 4 C 18.03 (BVerwGE 123, 261 ) beanstandet werden würde.
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2008 - 4 A 3001.08
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt auch keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 1 BvR 1621/94 BVerfGE 96, 205 ); die Vorschrift verpflichtet die Gerichte insbesondere nicht, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen (BVerfG, Beschluss vom 12. April 1983 2 BvR 678/81 BVerfGE 64, 1 ; Urteil vom 7. Juli 1992 1 BvL 51/86 u.a. BVerfGE 87, 1 ).
  • BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06

    Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2008 - 4 A 3001.08
    Seine Auffassung, dass die Betriebsgenehmigung einer erneuten Überprüfung durch den Beklagten bedurfte, weil die planfestgestellte Veränderung der Bahnkonfiguration eine wesentliche Änderung des Flughafens mit der Folge darstellt, dass über die Betriebszeiten des Flughafens insgesamt neu entschieden werden musste (Urteil vom 9. November 2006 BVerwG 4 A 2001.06 BVerwGE 127, 95 ), hat der Senat im Übrigen nicht aufgegeben, sondern ausdrücklich bestätigt (Urteil vom 24. Juli 2008 BVerwG 4 A 3001.07 Rn. 22).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2008 - 4 A 3001.08
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt auch keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 1 BvR 1621/94 BVerfGE 96, 205 ); die Vorschrift verpflichtet die Gerichte insbesondere nicht, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen (BVerfG, Beschluss vom 12. April 1983 2 BvR 678/81 BVerfGE 64, 1 ; Urteil vom 7. Juli 1992 1 BvL 51/86 u.a. BVerfGE 87, 1 ).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2008 - 4 A 3001.08
    Die Gerichte sind aber nicht verpflichtet, jedes Vorbringen eines Beteiligten in den Gründen einer Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 1967 2 BvR 639/66 BVerfGE 22, 267 ).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2008 - 4 A 3001.08
    Dem entspricht die grundsätzliche Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG, Beschluss vom 17. Mai 1983 2 BvR 731/80 BVerfGE 64, 135 ).
  • BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 3474/08

    Verfassungsbeschwerden gegen Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss für Flughafen

    Die daraufhin erhobene Anhörungsrüge wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 29. Oktober 2008 zurückgewiesen (BVerwG 4 A 3001.08, [...]).
  • BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 3522/08

    Verfassungsbeschwerden gegen Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss für Flughafen

    Die daraufhin erhobene Anhörungsrüge wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 29. Oktober 2008 zurückgewiesen (BVerwG 4 A 3001.08, [...]).
  • OVG Niedersachsen, 17.12.2020 - 8 LA 92/20

    Anhörungsrüge; Prozesskostenhilfe; Vertretungszwang

    Der Grundsatz rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) verpflichtet das Gericht, Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzustellen (BVerfG, Beschl. v. 17.5.1983 - 2 BvR 731/80 -, juris Rn. 31), erfordert es allerdings nicht, jedes Vorbringen eines Beteiligten in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (BVerwG, Beschl. v. 13.1.2009 - 9 B 64/08 u.a. -, juris Rn. 3 u. v. 29.10.2008 - 4 A 3001/08 -, juris Rn. 2).

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt zudem nicht vor, wenn das Gericht dem Vorbringen des Verfahrensbeteiligten aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts nicht folgt (BVerwG, Beschl. v. 13.1.2009 - 9 B 64/08 u.a. -, juris Rn. 3 u. v. 29.10.2008 - 4 A 3001/08 -, juris Rn. 2).

  • OVG Sachsen, 18.06.2009 - 1 A 229/09

    Anhörungsrüge

    Es ist aber nicht verpflichtet, jedes Vorbringen eines Beteiligten, in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.10.2008 - 4 A 3001/08 - m. w. N.).

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) liegt auch dann nicht vor, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen des Verfahrensbeteiligten nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als es der Beteiligte für richtig hält (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.1.2009, NVwZ 2009, 329, Beschl. v. 29.10.2008 - 4 A 3001/08 und Beschl. v. 3.1.2006, ZOV 2006, 40, beide zitiert nach juris; SächsOVG, Beschl. v. 17.12.2008 - 1 E 97/08 - BayVGH, Beschl. v. 4.12.2008 - 2 ZB 08.3040 - und Beschl. v. 23.10.2007 - 11 C 2007 -, jeweils zitiert nach juris).

  • OVG Sachsen, 27.04.2010 - 1 B 94/10

    Anhörungsrüge, Gegenvorstellung

    Es ist aber nicht verpflichtet, jedes Vorbringen eines Beteiligten, in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerwG, Beschl. v.29.10.2008 - 4 A 3001/08 - m. w. N.).

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt auch dann nicht vor, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen des Verfahrensbeteiligten nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als es der Beteiligte für richtig hält (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.1.2009, NVwZ 2009, 329; Beschl. v. 29.10.2008, a. a. O. und Beschl. v. 3.1.2006, ZOV 2006, 40, beide zitiert nach juris; SächsOVG, Beschl. v. 17.12.2008 - 1 E 97/08 - BayVGH, Beschl. v. 4.12.2008 - 2 ZB 08.3040 - und Beschl. v. 23.10.2007 - 11 C 2007 -, jeweils zitiert nach juris).

  • OVG Sachsen, 27.04.2010 - 1 D 64/10

    Anhörungsrüge, Gegenvorstellung

    Es ist aber nicht verpflichtet, jedes Vorbringen eines Beteiligten, in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerwG, Beschl. v.29.10.2008 - 4 A 3001/08 - m. w. N.).

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt auch dann nicht vor, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen des Verfahrensbeteiligten nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als es der Beteiligte für richtig hält (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.1.2009, NVwZ 2009, 329; Beschl. v. 29.10.2008, a. a. O., zitiert nach juris und Beschl. v. 3.1.2006, ZOV 2006, 40, SächsOVG, Beschl. v. 17.12.2008 - 1 E 97/08 - BayVGH, Beschl. v. 4.12.2008 - 2 ZB 08.3040 - und Beschl. v. 23.10.2007 - 11 C 2007 -, jeweils zitiert nach juris).

  • OVG Sachsen, 27.10.2009 - 1 B 481/09

    Anhörungsrüge; vorläufiger Rechtsschutz; Beweiserhebung

    Es ist aber nicht verpflichtet, jedes Vorbringen eines Beteiligten, in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.10.2008 - 4 A 3001/08 - m. w. N.).

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt auch dann nicht vor, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen des Verfahrensbeteiligten nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als es der Beteiligte für richtig hält (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.1.2009, NVwZ 2009, 329; Beschl. v. 29.10.2008, a. a. O. und Beschl. v. 3.1.2006, ZOV 2006, 40, beide zitiert nach juris; SächsOVG, Beschl. v. 17.12.2008 - 1 E 97/08 - BayVGH, Beschl. v. 4.12.2008 - 2 ZB 08.3040 - und Beschl. v. 23.10.2007 - 11 C 2007 -, jeweils zitiert nach juris).

  • BVerwG, 02.11.2023 - 8 A 3.23
    Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO gebieten auch nicht, die Beteiligten jeweils vor der Entscheidung auf die Rechtsauffassung des Gerichts oder dessen Würdigung des Prozessstoffs hinzuweisen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. November 1986 - 1 BvR 706/85 - BVerfGE 74, 1 ), weil sich die tatsächliche und rechtliche Beurteilung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 4 A 3001.08 - juris Rn. 2 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 20.08.2009 - 1 A 39/09

    Anhörungsrüge

    Es ist aber nicht verpflichtet, jedes Vorbringen eines Beteiligten, in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.10.2008 - 4 A 3001/08 - m. w. N.).

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt auch dann nicht vor, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen des Verfahrensbeteiligten nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als es der Beteiligte für richtig hält (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.1.2009, NVwZ 2009, 329, Beschl. v. 29.10.2008, a. a. O., und Beschl. v. 3.1.2006, ZOV 2006, 40, beide zitiert nach juris; SächsOVG, Beschl. v. 17.12.2008 - 1 E 97/08 - BayVGH, Beschl. v. 4.12.2008 - 2 ZB 08.3040 - und Beschl. v. 23.10.2007 - 11 C 2007 -, jeweils zitiert nach juris).

  • OVG Sachsen, 16.06.2009 - 1 A 230/09

    Anhörungsrüge

    Es ist aber nicht verpflichtet, jedes Vorbringen eines Beteiligten, in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.10.2008 - 4 A 3001/08 - m. w. N.).

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) liegt auch dann nicht vor, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen des Verfahrensbeteiligten nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als es der Beteiligte für richtig hält (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.1.2009, NVwZ 2009, 329, Beschl. v. 29.10.2008 - 4 A 3001/08 und Beschl. v. 3.1.2006, ZOV 2006, 40, beide zitiert nach juris; SächsOVG, Beschl. v. 17.12.2008 - 1 E 97/08 - BayVGH, Beschl. v. 4.12.2008 - 2 ZB 08.3040 - und Beschl. v. 23.10.2007 - 11 C 2007 -, jeweils zitiert nach juris).

  • OVG Sachsen, 19.01.2010 - 1 B 537/09

    Anhörungsrüge, Gegenvorstellung

  • OVG Sachsen, 26.11.2009 - 1 D 129/09

    Anhörungsrüge; Gehörsverstoß

  • VGH Bayern, 08.04.2010 - 2 ZB 09.30255

    Anhörungsrüge

  • VGH Bayern, 16.07.2009 - 7 ZB 09.1542

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Anhörungsrüge

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