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   BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 2.09   

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BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 2.09 (https://dejure.org/2009,11193)
BVerwG, Entscheidung vom 29.10.2009 - 3 C 2.09 (https://dejure.org/2009,11193)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - 3 C 2.09 (https://dejure.org/2009,11193)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    PBefG §§ 8, 13, 13a, 45a; SBG IX §§ 145, 148; VO (EWG) 1191/69 Art. 1, 2
    Linienverkehr; Linienverkehrsgenehmigung; Konzession; eigenwirtschaftlich; gemeinwirtschaftlich; eigenwirtschaftlicher Verkehr; gemeinwirtschaftlicher Verkehr; gemeinwirtschaftliche Verpflichtung; Verpflichtungen des öffentlichen Dienstes; Betriebspflicht; ...

  • Wolters Kluwer

    Genehmigung für die Einrichtung und den Betrieb eines gemeinwirtschaftlichen Linienverkehrs bei Missachtung des Vorrangs der eigenwirtschaftlichen Verkehrsbedienung; Auferlegung einer Verkehrsleistung durch den Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs aufgrund ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Genehmigung für die Einrichtung und den Betrieb eines gemeinwirtschaftlichen Linienverkehrs bei Missachtung des Vorrangs der eigenwirtschaftlichen Verkehrsbedienung; Auferlegung einer Verkehrsleistung durch den Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs aufgrund ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2010, 742
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 19.10.2006 - 3 C 33.05

    Linienverkehrsgenehmigung; eigenwirtschaftlicher Verkehr; gemeinwirtschaftlicher

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 2.09
    Gegenüber den vom Europäischen Gerichtshof in seinem Altmark-Trans-Urteil vom 24. Juli 2003 - Rs. C-280/00 - (Slg. 2003, I-7747) im Hinblick auf ein vermeintliches Wahlrecht des Verkehrsunternehmers geäußerten Zweifeln, ob die im Personenbeförderungsgesetz getroffene Regelung den gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen an die Rechtssicherheit und Rechtsklarheit einer Teilbereichsausnahme genüge (a.a.O. Rn. 60 ff.), hat der Senat in seinem Urteil vom 19. Oktober 2006 - BVerwG 3 C 33.05 - (BVerwGE 127, 42 = Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 37) klargestellt, dass der Unternehmer ein solches Wahlrecht zwischen einer Genehmigung nach § 13 oder § 13a PBefG nicht hat.

    Bei der Genehmigung nach § 13 PBefG liegt mithin die Initiative beim Unternehmer, während im Falle des § 13a PBefG der Aufgabenträger initiativ werden muss (Urteil vom 19. Oktober 2006 a.a.O. Rn. 35 f.).

    In der Rechtsprechung des Senates ist geklärt, dass nach § 8 Abs. 4 Satz 2 PBefG dem Verkehrsunternehmer gewährte Zuschüsse, soweit sie in die Gewinn- und Verlustrechnung aufzunehmen sind, die Annahme von Eigenwirtschaftlichkeit nicht hindern (Urteil vom 19. Oktober 2006 a.a.O. Rn. 28 ff.; ebenso bereits Beschluss vom 6. April 2000 - BVerwG 3 C 7.99 - Buchholz 442.01 § 8 PBefG Nr. 1 S. 4 f.).

    Die durch ein solches Austauschverhältnis geprägte Lage unterscheidet sich grundlegend von der Situation, in der sich der Verkehrsunternehmer befindet, wenn er darüber zu entscheiden hat, ob er einen eigenwirtschaftlichen Antrag stellt, wenn es also darum geht, ob er einen Verkehr auf eigenes Risiko und mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln erbringt (vgl. dazu Urteil vom 19. Oktober 2006 a.a.O. Rn. 35 ff.).

  • EuGH, 07.05.2009 - C-504/07

    Antrop u.a. - Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 - Gemeinwohlverpflichtungen -

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 2.09
    Ein solches Verständnis der Befugnis aus Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 lässt sich indirekt auch dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 7. Mai 2009 - Rs. C-504/07 - (juris) entnehmen.

    Mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen meint der Europäische Gerichtshof hingegen die mit dem Begriff des öffentlichen Dienstes verbundenen Verpflichtungen (EuGH, Urteil vom 7. Mai 2009 a.a.O. Rn. 18), also die Betriebspflicht, Beförderungspflicht und die Tarifpflicht.

  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 39.87

    Verpflichtungsklage - Genehmigung eines Linienverkehrs - Sach- und Rechtslage -

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 2.09
    Da der Beklagte den Antrag der Klägerinnen bislang zu Unrecht unberücksichtigt gelassen hat, ihm andererseits bei der Bewertung von Verkehrsbedürfnissen und ihrer befriedigenden Bedienung im Sinne des § 13 Abs. 2 PBefG ein Beurteilungsspielraum (Urteil vom 28. Juli 1989 - BVerwG 7 C 39.87 - BVerwGE 82, 260 = Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 29 S. 16) und ihm darüber hinaus im Falle eines Widerspruchs zum Nahverkehrsplan nach § 13 Abs. 2a PBefG ein Versagungsermessen zusteht, kommt nur eine Verpflichtung zur Neubescheidung in Betracht.
  • BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 1.09

    Linienverkehr; Linienverkehrsgenehmigung; Konzession; eigenwirtschaftlich;

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 2.09
    Parallelentscheidung zu dem Urteil, BVerwG, 2009-10-29, 3 C 1/09, das vollständig dokumentiert ist.
  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 7.99

    Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 - Betreiben von Liniendiensten im Stadt-, Vorort-

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 2.09
    In der Rechtsprechung des Senates ist geklärt, dass nach § 8 Abs. 4 Satz 2 PBefG dem Verkehrsunternehmer gewährte Zuschüsse, soweit sie in die Gewinn- und Verlustrechnung aufzunehmen sind, die Annahme von Eigenwirtschaftlichkeit nicht hindern (Urteil vom 19. Oktober 2006 a.a.O. Rn. 28 ff.; ebenso bereits Beschluss vom 6. April 2000 - BVerwG 3 C 7.99 - Buchholz 442.01 § 8 PBefG Nr. 1 S. 4 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2009 - 3 S 2455/06

    Genehmigung zum Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 2.09
    Beim Ausgleich für Beförderungsleistungen im Ausbildungsverkehr nach § 45a PBefG und für die kostenlose Beförderung Schwerbehinderter nach §§ 145 und 148 SGB IX handelt es sich um gesetzliche Ausgleichs- und Erstattungsleistungen in diesem Sinne (ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 31. März 2009 - 3 S 2455/06 - juris).
  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99

    Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 2.09
    a) Maßgeblich für die Beurteilung, ob die der Beigeladenen zu 1 erteilte Linienverkehrsgenehmigung rechtmäßig ist, ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (Urteil vom 6. April 2000 - BVerwG 3 C 6.99 - Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 4 S. 6).
  • VGH Hessen, 18.11.2008 - 2 UE 1476/07

    Verkehrsunternehmen; Erbringung eigenwirtschaftlicher Verkehrsleistungen

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 2.09
    - Hessischer VGH - 18.11.2008 - AZ: VGH 2 UE 1476/07.
  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 2.09
    Gegenüber den vom Europäischen Gerichtshof in seinem Altmark-Trans-Urteil vom 24. Juli 2003 - Rs. C-280/00 - (Slg. 2003, I-7747) im Hinblick auf ein vermeintliches Wahlrecht des Verkehrsunternehmers geäußerten Zweifeln, ob die im Personenbeförderungsgesetz getroffene Regelung den gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen an die Rechtssicherheit und Rechtsklarheit einer Teilbereichsausnahme genüge (a.a.O. Rn. 60 ff.), hat der Senat in seinem Urteil vom 19. Oktober 2006 - BVerwG 3 C 33.05 - (BVerwGE 127, 42 = Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 37) klargestellt, dass der Unternehmer ein solches Wahlrecht zwischen einer Genehmigung nach § 13 oder § 13a PBefG nicht hat.
  • BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02

    Auskunftsanspruch, verfassungsunmittelbarer; Informationsanspruch,

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 2.09
    Damit wird der Sache nach dem Ausschreibungswettbewerb eine Art von Genehmigungswettbewerb vorgeschaltet (vgl. Urteil vom 2. Juli 2003 - BVerwG 3 C 46.02 - BVerwGE 118, 270 = Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 261 S. 20).
  • VGH Hessen, 05.04.2011 - 2 A 1593/10

    Fiktive Genehmigung im Buslinienverkehr; Überprüfung der Eigenwirtschaftlichkeit

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 6. April 2000 - 3 C 6.99 -, juris, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 3 C 2.09 -, juris Rn. 16) ist bei einem Verpflichtungsantrag im Personenbeförderungsrecht, der mit der Anfechtung der einem Konkurrenten erteilten Genehmigung verbunden werden muss, für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage auf den Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung abzustellen.

    Hieraus ergibt sich im Zusammenspiel mit den Vorschriften über die Genehmigungserteilung in §§ 13, 13a PBefG der Vorrang eines eigenwirtschaftlich gestellten Genehmigungsantrags gegenüber gemeinwirtschaftlich zu erteilenden Genehmigungen nach § 13a PBefG (BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 3 C 2.09 -, juris Rn. 15; Beschluss vom 6. April. 2000 - 3 C 7.99 -, juris; Hess. VGH, Urteil vom 18. November 2008 - 2 UE 1476/07 - DVBl. 2009, 196).

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