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   BVerwG, 29.10.2020 - 4 VR 7.20   

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BVerwG, 29.10.2020 - 4 VR 7.20 (https://dejure.org/2020,37287)
BVerwG, Entscheidung vom 29.10.2020 - 4 VR 7.20 (https://dejure.org/2020,37287)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Oktober 2020 - 4 VR 7.20 (https://dejure.org/2020,37287)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Klage des Eigentümers eines Grundstücks gegen die Planfeststellung einer Höchstspannungsfreileitung

  • rewis.io

    Erfolgloser Eilantrag wegen angeblich planabweichender Bauweise

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    EnWG § 43e Abs. 2 S. 1
    Klage des Eigentümers eines Grundstücks gegen die Planfeststellung einer Höchstspannungsfreileitung

  • datenbank.nwb.de

    Erfolgloser Eilantrag wegen angeblich planabweichender Bauweise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 15.06.2011 - 7 VR 8.11

    Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; Streitigkeiten, die

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2020 - 4 VR 7.20
    Das ist etwa dann der Fall, wenn um Maßnahmen gestritten wird, die zeitlich und sachlich der späteren Planfeststellung oder Plangenehmigung vorausgehen, indem sie der Vorbereitung eines solchen Verfahrens dienen oder einen Ausschnitt der Probleme darstellen, die in einem laufenden Planfeststellungsverfahren zu lösen sind (BVerwG, Beschlüsse vom 12. Juni 2007 - 7 VR 1.07 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 25 Rn. 8, vom 15. Juni 2011 - 7 VR 8.11 - Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 20 Rn. 5, vom 9. Oktober 2012 - 7 VR 10.12 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 31 Rn. 5 m.w.N. und vom 9. Mai 2019 - 4 VR 1.19 - NVwZ 2019, 1357 Rn. 13).

    Die Geltendmachung eines Anspruchs auf behördliches Einschreiten gegen den Vorhabenträger wegen planabweichender Bauausführung gehört indessen nicht dazu (BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2011 - 7 VR 8.11 - Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 20 Rn. 6).

  • BVerwG, 09.10.2012 - 7 VR 10.12

    Anhörung; Ausbau; Ausführungsplanung; Ausschreibung; Baudurchführung;

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2020 - 4 VR 7.20
    Im Hinblick auf den Zweck der Zuständigkeitsregelung in § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO, die Verwirklichung von Infrastrukturvorhaben zu beschleunigen und divergierende Entscheidungen zu vermeiden, werden von dieser Vorschrift zwar alle Verfahren erfasst, die einen unmittelbaren Bezug zu konkreten Planfeststellungsverfahren oder Plangenehmigungsverfahren für Vorhaben nach § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO haben (BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 7 VR 10.12 - NVwZ 2013, 78 Rn. 5 m.w.N.).

    Das ist etwa dann der Fall, wenn um Maßnahmen gestritten wird, die zeitlich und sachlich der späteren Planfeststellung oder Plangenehmigung vorausgehen, indem sie der Vorbereitung eines solchen Verfahrens dienen oder einen Ausschnitt der Probleme darstellen, die in einem laufenden Planfeststellungsverfahren zu lösen sind (BVerwG, Beschlüsse vom 12. Juni 2007 - 7 VR 1.07 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 25 Rn. 8, vom 15. Juni 2011 - 7 VR 8.11 - Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 20 Rn. 5, vom 9. Oktober 2012 - 7 VR 10.12 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 31 Rn. 5 m.w.N. und vom 9. Mai 2019 - 4 VR 1.19 - NVwZ 2019, 1357 Rn. 13).

  • BVerwG, 28.03.2020 - 4 VR 5.19

    Eilverfahren gegen Planergänzungsbeschluss für eine Höchstspannungsfreileitung

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2020 - 4 VR 7.20
    Da dem Vollzugsinteresse nach der gesetzlich gemäß § 43e Abs. 1 Satz 1 EnWG angeordneten sofortigen Vollziehbarkeit erhebliches Gewicht zukommt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Juli 2018 - 9 VR 1.18 - NVwZ 2018, 1653 Rn. 10 und vom 28. März 2020 - 4 VR 5.19 - juris Rn. 11) und mit dem nach § 43e Abs. 2 Satz 1 EnWG zu berücksichtigenden Vortrag die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses im Verfahren nicht in Zweifel gezogen wird, hat das Vollzugsinteresse Vorrang vor dem Suspensivinteresse der Antragsteller.
  • BVerwG, 11.07.2019 - 9 A 13.18

    Vorerst kein Weiterbau der A 39 bei Wolfsburg

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2020 - 4 VR 7.20
    Der Vortrag der Antragsteller, der Planfeststellungsbeschluss sei rechtswidrig, weil er die Frage der Ausführungsplanung nicht regele (siehe dazu BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2019 - 9 A 13.18 - BVerwGE 166, 132 Rn. 169 f.) und die Ausführungsplanung nicht genehmigt worden sei, ist danach unbeachtlich.
  • BVerwG, 05.07.2018 - 9 VR 1.18

    Westumfahrung Halle - Bundesverwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2020 - 4 VR 7.20
    Da dem Vollzugsinteresse nach der gesetzlich gemäß § 43e Abs. 1 Satz 1 EnWG angeordneten sofortigen Vollziehbarkeit erhebliches Gewicht zukommt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Juli 2018 - 9 VR 1.18 - NVwZ 2018, 1653 Rn. 10 und vom 28. März 2020 - 4 VR 5.19 - juris Rn. 11) und mit dem nach § 43e Abs. 2 Satz 1 EnWG zu berücksichtigenden Vortrag die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses im Verfahren nicht in Zweifel gezogen wird, hat das Vollzugsinteresse Vorrang vor dem Suspensivinteresse der Antragsteller.
  • BVerwG, 09.05.2019 - 4 VR 1.19

    Thüringen scheitert mit Eilantrag gegen SuedLink

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2020 - 4 VR 7.20
    Das ist etwa dann der Fall, wenn um Maßnahmen gestritten wird, die zeitlich und sachlich der späteren Planfeststellung oder Plangenehmigung vorausgehen, indem sie der Vorbereitung eines solchen Verfahrens dienen oder einen Ausschnitt der Probleme darstellen, die in einem laufenden Planfeststellungsverfahren zu lösen sind (BVerwG, Beschlüsse vom 12. Juni 2007 - 7 VR 1.07 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 25 Rn. 8, vom 15. Juni 2011 - 7 VR 8.11 - Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 20 Rn. 5, vom 9. Oktober 2012 - 7 VR 10.12 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 31 Rn. 5 m.w.N. und vom 9. Mai 2019 - 4 VR 1.19 - NVwZ 2019, 1357 Rn. 13).
  • BVerwG, 21.01.1999 - 11 VR 8.98

    Planfeststellung für den Ausbau eines Schienenweges; Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2020 - 4 VR 7.20
    Danach ist ein erst nach Ablauf der Monatsfrist des § 43e Abs. 1 Satz 2 EnWG gestellter Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss dann zulässig, wenn er auf später eingetretene Tatsachen gestützt und innerhalb eines Monats nach dem Zeitpunkt gestellt wird, in dem der Beschwerte von diesen Tatsachen Kenntnis erlangt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 1999 - 11 VR 8.98 - Buchholz 442.09 § 20 AEG Nr. 26 = juris Rn. 2).
  • BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 17.12

    Elbvertiefung: Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf und der Berufsfischer

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2020 - 4 VR 7.20
    Da die planfestgestellte Leitung näher an die Grundstücke der Antragsteller heranrückt als die Bestandsleitung, kann jedenfalls eine Betroffenheit in abwägungserheblichen Belangen (§ 43 Abs. 3 EnWG) nicht von vorneherein und nach jeder Betrachtungsweise ausgeschlossen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2017 - 7 A 17.12 - BVerwGE 161, 17 Rn. 16 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.03.2021 - 4 A 10.19

    Umweltinformation; Anspruch auf freien Zugang; Planfeststellungsverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2020 - 4 VR 7.20
    Gegen den vom 9. bis 23. September 2019 öffentlich ausgelegten Planfeststellungsbeschluss haben die Antragsteller am 14. Oktober 2019 Klage erhoben (BVerwG 4 A 10.19 ).
  • BVerwG, 12.06.2007 - 7 VR 1.07
    Auszug aus BVerwG, 29.10.2020 - 4 VR 7.20
    Das ist etwa dann der Fall, wenn um Maßnahmen gestritten wird, die zeitlich und sachlich der späteren Planfeststellung oder Plangenehmigung vorausgehen, indem sie der Vorbereitung eines solchen Verfahrens dienen oder einen Ausschnitt der Probleme darstellen, die in einem laufenden Planfeststellungsverfahren zu lösen sind (BVerwG, Beschlüsse vom 12. Juni 2007 - 7 VR 1.07 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 25 Rn. 8, vom 15. Juni 2011 - 7 VR 8.11 - Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 20 Rn. 5, vom 9. Oktober 2012 - 7 VR 10.12 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 31 Rn. 5 m.w.N. und vom 9. Mai 2019 - 4 VR 1.19 - NVwZ 2019, 1357 Rn. 13).
  • BVerwG, 16.03.2021 - 4 A 10.19

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für eine

    Der Senat hat mit Beschluss vom 29. Oktober 2020 (4 VR 7.20 ) den am 21. September 2020 gestellten und auf § 43e Abs. 2 Satz 1 EnWG gestützten Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klagen abgelehnt.

    Denn damit wird, wie der Senat bereits mit Beschluss vom 29. Oktober 2020 - 4 VR 7.20 - (juris) im Eilverfahren der Kläger entschieden hat, die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses nicht infrage gestellt.

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2021 - 4 MB 32/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Besitzeinweisungsbeschlüsse

    Ihnen steht grundsätzlich die Möglichkeit offen, Rechtsschutz gegen eine von einem Planfeststellungsbeschluss abweichende Bauausführung auf der Grundlage eines gegebenenfalls nach § 123 Abs. 1 VwGO vorläufig zu sichernden Anspruchs auf Einschreiten der Aufsichtsbehörde zu erlangen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2021 - 9 VR 1.21 -, Rn. 13, juris; Beschluss vom 29. Oktober 2020 - 4 VR 7.20 -, Rn. 13, juris; vgl. auch vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19. Januar 2017 - 5 S 301/15 -, Rn. 39, juris).
  • VG Kassel, 17.02.2021 - 4 L 193/21

    Sofortiger Beginn von Bauarbeiten bei Zweifeln über Ausführung des festgestellten

    b) Liegt hinsichtlich fachlicher Vorgaben die Zustimmung der entsprechenden Fachbehörde vor und ist diese nicht offenkundig rechtsfehlerhaft erteilt worden, stehen dem sofortigen Beginn der Bauarbeiten keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken entgegen, wenn der Betroffene seinen Bedenken gegen die beabsichtigte Bauausführung nicht mit Erfolg in dem dafür vorgesehenen Verfahren Geltung verschafft hat (Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - 4 VR 7/20, juris).

    Die Kammer schließt sich mit dieser Auffassung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an, wonach Rechtsschutz gegen eine von einem Planfeststellungsbeschluss abweichende Bauausführung nur auf der Grundlage eines gegebenenfalls nach § 123 Abs. 1 VwGO vorläufig zu sichernden Anspruchs auf Einschreiten der Aufsichtsbehörde in Betracht kommt (BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - 4 VR 7/20, juris Rn. 13; Beschluss vom 11. Februar 2021 - 9 VR 1.21, den Bet. bekannt).

  • BVerwG, 11.02.2021 - 9 VR 1.21

    Streit um die Planänderung zu einm Planfeststellungsbeschluss für den Neubau

    Denn Rechtsschutz gegen eine von einem Planfeststellungsbeschluss abweichende Bauausführung kann nur auf der Grundlage eines nach § 123 Abs. 1 VwGO vorläufig zu sichernden Anspruchs auf Einschreiten in Betracht kommen, für den das Bundesverwaltungsgericht nicht nach § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO zuständig wäre (stRspr, vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - 4 VR 7.20 - juris Rn. 12 f.).
  • VG Schleswig, 02.06.2021 - 12 B 10/21

    Enteignungsrecht: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Die Kammer schließt sich mit dieser Auffassung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an, wonach Rechtsschutz gegen eine von einem Planfeststellungsbeschluss abweichende Bauausführung grundsätzlich nur auf der Grundlage eines gegebenenfalls nach § 123 Abs. 1 VwGO vorläufig zu sichernden Anspruchs auf Einschreiten der Aufsichtsbehörde in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.10.2020 - 4 VR 7/20 -, Rn. 13; BVerwG, Beschl. v. 11.02.2021 - 9 VR 1.21 -, Rn. 13, jeweils juris).
  • VG Regensburg, 26.03.2021 - RO 2 E 21.157

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Planfeststellungsbeschluss, Planfeststellung,

    Selbst wenn man von einer abweichenden Ausführung der Maßnahme gegenüber der Planfeststellung ausgeht, ist vorliegend weder ein Antrag gegen den Vorhabenträger (Freistaat Bayern) gestellt, noch ein Antrag auf Einschreiten der Aufsichtsbehörde (vgl. BVerwG, B.v. 29.10.2020 - 4 VR 7/20 -, juris Rn 13).
  • VGH Bayern, 04.04.2022 - 8 CS 21.2389

    Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme und zum Zutagefördern von

    Gegenstand der Beurteilung für die Frage des Vorliegens einer Nachbarrechtsverletzung durch eine wasserrechtliche Erlaubnis ist ausschließlich das erlaubte Vorhaben, nicht aber eine möglicherweise davon abweichend verwirklichte Ausführung (vgl. BVerwG, B.v. 29.10.2020 - 4 VR 7.20 - Buchholz 451.17 § 43e EnWG Nr. 4 = juris Rn. 12 f. zur Planfeststellung; BayVGH, B.v. 12.7.2016 - 15 ZB 14.1108 - juris Rn. 14 sowie OVG MV, B.v. 5.7.2017 - 3 M 179/17 - juris Rn. 17 zur Baugenehmigung).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2022 - 11 D 343/21

    Plangenehmigung zur Änderung des Vorhabens 'Neubau der Bundesstraße B 54/62n

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2020- 4 VR 7.20 -, Buchholz 451.17 § 43e EnWG Nr. 4 = juris, Rn. 12 f.
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