Rechtsprechung
   BVerwG, 29.11.1996 - 9 B 293.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5300
BVerwG, 29.11.1996 - 9 B 293.96 (https://dejure.org/1996,5300)
BVerwG, Entscheidung vom 29.11.1996 - 9 B 293.96 (https://dejure.org/1996,5300)
BVerwG, Entscheidung vom 29. November 1996 - 9 B 293.96 (https://dejure.org/1996,5300)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,5300) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen von Revisionzulassungsgründen - Nachweispflicht des Asylsuchenden hinsichtlich der eine politische Verfolgung begründenden Tatsachen - Gruppenverfolgung von im Kosovo lebenden Albanern - Beurteilung der Verfolgungsdichte für jedes einzelne Jahr getrennt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (119)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1996 - 9 B 293.96
    (Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 [BVerwG 05.07.1994 - 9 C 158/94]).

    Daß die Annahme einer "Dunkelziffer" von Verfolgungsereignissen eine nachvollziehbare und überprüfbare Begründung - insbesondere hinsichtlich ihrer Größenordnung - voraussetzt, hat der Senat ebenfalls bereits entschieden (Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - a.a.O. S. 213).

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1996 - 9 B 293.96
    Wie der Senat bereits entschieden hat, muß das Gericht auch in Asylstreitsachen die volle Überzeugung von der Wahrheit des vom Asylsuchenden behaupteten individuellen Verfolgungsschicksals erlangen, wobei allerdings der sachtypische Beweisnotstand hinsichtlich der Vorgänge im Verfolgerstaat angemessen zu berücksichtigen und deshalb den glaubhaften Erklärungen des Asylsuchenden größere Bedeutung beizumessen ist, als dies sonst in der Prozeßpraxis bei Parteibekundungen der Fall ist (Urteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180 [BVerwG 16.04.1985 - 9 C 109/84]; zu den Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung im Asylprozeß vgl. im einzelnen Dawin, NVwZ 1995, 729).
  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1996 - 9 B 293.96
    Der Senat ist stets davon ausgegangen, daß bei der Beurteilung der Verfolgungsdichte auch der "Verfolgungszeitraum" zu berücksichtigen ist (vgl. Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139 [BVerwG 15.05.1990 - 9 C 17/89]).
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1996 - 9 B 293.96
    Denn ebenso wie bei der Beurteilung der Verfolgungsgefahr im allgemeinen ist auch hier eine wertende, "qualifizierende" Betrachtungsweise im Sinne einer Gewichtung und Abwägung aller festgestellten Umstände und ihrer Bedeutung erforderlich; eine rein "quantitative" oder statistische Bestandsaufnahme genügt nicht (vgl. Urteil vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 - BVerwGE 88, 367 [BVerwG 23.07.1991 - 9 C 154/90]; Urteil vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 118.90 - BVerwGE 89, 162 [BVerwG 05.11.1991 - 9 C 118/90]).
  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1996 - 9 B 293.96
    Die Beschwerde rügt ferner eine Abweichung des Berufungsurteils von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - (BVerwGE 77, 258 [BVerwG 19.05.1987 - 9 C 184/86]).
  • BVerfG, 09.12.1993 - 2 BvR 1916/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung einer Bürgerkriegs- bzw.

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1996 - 9 B 293.96
    Eine Abweichung des Berufungsurteils von dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 1993 - 2 BvR 1916/93 - (InfAuslR 1994, 156) liegt ebenfalls nicht vor.
  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1996 - 9 B 293.96
    Denn ebenso wie bei der Beurteilung der Verfolgungsgefahr im allgemeinen ist auch hier eine wertende, "qualifizierende" Betrachtungsweise im Sinne einer Gewichtung und Abwägung aller festgestellten Umstände und ihrer Bedeutung erforderlich; eine rein "quantitative" oder statistische Bestandsaufnahme genügt nicht (vgl. Urteil vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 - BVerwGE 88, 367 [BVerwG 23.07.1991 - 9 C 154/90]; Urteil vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 118.90 - BVerwGE 89, 162 [BVerwG 05.11.1991 - 9 C 118/90]).
  • BVerwG, 11.07.2018 - 1 C 18.17

    Asylbewerber kann Bundesamt auf Bescheidung seines Asylantrages verklagen

    Wegen der sachtypischen Beweisnot, in der sich viele Asylbewerber wegen des Fehlens von Beweismitteln zum Beleg des geltend gemachten Verfolgungsschicksals befinden, ist dem persönlichen Vorbringen des Asylsuchenden größere Bedeutung beizumessen als dies sonst in der Prozesspraxis bei Parteibekundungen der Fall ist (BVerwG, Urteil vom 16. April 1985 - 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180 ; Beschluss vom 29. November 1996 - 9 B 293.96 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1998 - 9 A 6597/95

    Syrien, Kurden, Jesiden, Minderheiten, religiös motivierte Verfolgung, Mittelbare

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 29. November 1996 - 9 B 293.96 - Urteil vom 15. Mai 1990, a.a.O..

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 29. November 1996 - 9 B 293.96 -, a.a.O.; Urteil vom 5. November 1991, -9 C 118.90 -, BVerwGE 89, 162; Urteil vom 23. Juli 1991, a.a.O..

    Diese Übergriffe rechtfertigen schon der Zahl nach im Rahmen der über eine rein statistische Betrachtung hinausgehenden erforderlichen wertenden Betrachtung, vgl. BVerwG, Beschluß vom 29. November 1996 - 9 B 293.96 - Urteil vom 5. November 1991, a.a.O.; Urteil vom 23. Juli 1991, a.a.O., nach Auffassung des erkennenden Senats auch unter Berücksichtigung der Intensität der Übergriffe im Verhältnis zur Gruppengröße nicht einmal ansatzweise die Annahme einer aktuellen Betroffenheit jedes Gruppenmitglieds.

    Hinzu kommt in bezug auf die beiden Tötungen, daß diese sich bereits vor ca. 35 Jahren ereigneten, nachfolgende Gewaltakte dieser Art nicht dokumentiert und auch von den Klägerinnen nicht geltend gemacht worden sind und damit auch die erforderliche Einbeziehung des Verfolgungszeitraums in die wertende Betrachtung, vgl. BVerwG, Beschluß vom 29. November 1996 - 9 B 293.96 - Urteil vom 15. Mai 1990, a.a.O.;.

    Die zugrundezulegenden Verfolgungsschläge, die, wie auch das Nds. OVG in dem genannten Urteil ausgeführt hat, vgl. Nds. OVG, Urteil vom 5. Februar 1997, a.a.O., S. 18, weder hochgerechnet noch durch Ansatz von Dunkelziffern erweitert werden können, eröffnen damit zur Überzeugung des Senats schon allein der Zahl und ihrem Verhältnis zur Gesamtbevölkerung der Yeziden nach allenfalls die - ggf. anlaßgeprägte - Möglichkeit gleichartiger, auch an die Religionszugehörigkeit geknüpfter Taten und können bei entsprechend glaubhaftem Vorbringen im Einzelfall die Annahme einer Individualverfolgung begründen, vgl. zur Einzelverfolgung wegen Gruppenangehörigkeit": BVerfG, Beschluß vom 23. Januar 1991, a.a.O., S. 234; Beschluß vom 29. November 1996, a.a.O.; Beschluß vom 22. Februar 1996, - 9 B 14.96 -, DVBl 1996, 623 f.; Urteil vom 20. Juni 1995, a.a.O.; Urteil vom 5. November 1991, aa.O.; Urteil vom 23. Juli 1991, a.a.O.; Urteil vom 30. Oktober 1984, a.a.O., sie sind jedoch nicht geeignet, die aktuelle Gefahr der Betroffenheit jeder Yezidenfamilie, geschweige denn jedes einzelnen Mitglieds der Yeziden zu belegen.

  • VG Hamburg, 09.04.2024 - 10 A 5193/23

    Zur Flüchtlingsrelevanz der "Verwestlichung" einer jungen iranischen Frau

    Auf dieser Grundlage muss das Gericht die nach § 108 Abs. 1 VwGO erforderliche volle Überzeugung von der Wahrheit - und nicht nur von der Wahrscheinlichkeit - des vorgetragenen individuellen Verfolgungsschicksals erlangen, um eine begründete Furcht vor Verfolgung im Sinne von § 3 Abs. 1 AsylG feststellen zu können (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.4.1985, 9 C 109.84, juris Rn. 16; Beschl. v. 29.11.1996, 9 B 293.96, juris Rn. 2; OVG Hamburg, Urt. v. 2.11.2001, 1 Bf 242/98.A, juris Rn. 29).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht