Rechtsprechung
   BVerwG, 29.11.2010 - 6 B 59.10, 6 B 59.10 (6 PKH 15.10)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8253
BVerwG, 29.11.2010 - 6 B 59.10, 6 B 59.10 (6 PKH 15.10) (https://dejure.org/2010,8253)
BVerwG, Entscheidung vom 29.11.2010 - 6 B 59.10, 6 B 59.10 (6 PKH 15.10) (https://dejure.org/2010,8253)
BVerwG, Entscheidung vom 29. November 2010 - 6 B 59.10, 6 B 59.10 (6 PKH 15.10) (https://dejure.org/2010,8253)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,8253) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    VwGO § 67 Abs. 4 Satz 1, Abs. 6 Satz 2, § 154 Abs. 2, § 166; ZPO § 121; BRAO § 48 Abs. 2
    Rechtsanwalt; Prozesskostenhilfe; Prozessvollmacht; Beiordnung; Aufhebung der Beiordnung; Entpflichtung; Mutwilligkeit; Vertreter ohne Vertretungsmacht; Kostenentscheidung

  • openjur.de

    Rechtsanwalt; Prozesskostenhilfe; Prozessvollmacht; Beiordnung; Aufhebung der Beiordnung; Entpflichtung; Mutwilligkeit; Vertreter ohne Vertretungsmacht; Kostenentscheidung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 67 Abs. 4 Satz 1, Abs. 6 Satz 2; § 154 Abs. 2; § 166
    Aufhebung; Aufhebung der Beiordnung; Beiordnung; Beiordnung; Entpflichtung; Entpflichtung; Fehlen; Kosten; Kostenentscheidung; Mutwilligkeit; Mutwilligkeit; Prozesskostenhilfe; Prozesskostenhilfe; Prozessvollmacht; Rechtsanwalt; Rechtsanwalt; Vertreter; Vertreter ohne ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 67 Abs 4 S 1 VwGO, § 67 Abs 6 S 2 VwGO, § 154 Abs 2 VwGO, § 166 VwGO, § 121 ZPO
    Rechtsanwalt; Prozesskostenhilfe; Prozessvollmacht; Beiordnung; Aufhebung der Beiordnung; Entpflichtung; Mutwilligkeit; Vertreter ohne Vertretungsmacht; Kostenentscheidung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf die Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts bei Ursächlichkeit eines sachlich nicht gerechtfertigten und mutwilligen Verhaltens des Prozessbeteiligten für die Entpflichtung des bisherigen gerichtlich beigeordneten Anwalts; Rechtsfolgen der Einlegung eines ...

  • rewis.io

    Rechtsanwalt; Prozesskostenhilfe; Prozessvollmacht; Beiordnung; Aufhebung der Beiordnung; Entpflichtung; Mutwilligkeit; Vertreter ohne Vertretungsmacht; Kostenentscheidung

  • ra.de
  • rewis.io

    Rechtsanwalt; Prozesskostenhilfe; Prozessvollmacht; Beiordnung; Aufhebung der Beiordnung; Entpflichtung; Mutwilligkeit; Vertreter ohne Vertretungsmacht; Kostenentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf die Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts bei Ursächlichkeit eines sachlich nicht gerechtfertigten und mutwilligen Verhaltens des Prozessbeteiligten für die Entpflichtung des bisherigen gerichtlich beigeordneten Anwalts; Rechtsfolgen der Einlegung eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das vollmachtlos eingelegte Rechtsmittel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entpflichtung eines beigeordneten Rechtsanwalts

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1894
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 31.10.1991 - XII ZR 212/90

    Kein Anspruch auf Beiordnung eines weiteren Anwalts bei mutwillig verursachter

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2010 - 6 B 59.10
    Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant nachhaltig gestört ist (BGH, Beschlüsse vom 31. Oktober 1991 - XII ZR 212/90 - NJW-RR 1992, 189 und vom 10. August 1998 - VI ZR 174/97 - juris Rn. 2).

    Die Beiordnung eines weiteren Rechtsanwalts kommt dann nicht mehr in Betracht, wenn ein sachlich nicht gerechtfertigtes und mutwilliges Verhalten der Partei das Vertrauensverhältnis zu dem zuerst beigeordneten Anwalt zerstört und die Entpflichtung dieses Anwalts verursacht hat (s. BGH, Beschluss vom 31. Oktober 1991 a.a.O. und vom 10. August 1998 a.a.O. Rn. 5; BSG, Beschluss vom 3. November 2009 - B 13 R 23/09 B - juris Rn. 6).

  • BGH, 10.08.1998 - VI ZR 174/97

    Entpflichtung des Notanwalts

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2010 - 6 B 59.10
    Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant nachhaltig gestört ist (BGH, Beschlüsse vom 31. Oktober 1991 - XII ZR 212/90 - NJW-RR 1992, 189 und vom 10. August 1998 - VI ZR 174/97 - juris Rn. 2).

    Die Beiordnung eines weiteren Rechtsanwalts kommt dann nicht mehr in Betracht, wenn ein sachlich nicht gerechtfertigtes und mutwilliges Verhalten der Partei das Vertrauensverhältnis zu dem zuerst beigeordneten Anwalt zerstört und die Entpflichtung dieses Anwalts verursacht hat (s. BGH, Beschluss vom 31. Oktober 1991 a.a.O. und vom 10. August 1998 a.a.O. Rn. 5; BSG, Beschluss vom 3. November 2009 - B 13 R 23/09 B - juris Rn. 6).

  • BVerwG, 25.09.2006 - 8 KSt 1.06

    Kostentragung bei einem für einen angeblich Vertretenen ohne dessen Vollmacht von

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2010 - 6 B 59.10
    Wird für einen (angeblich) Vertretenen ohne dessen Vollmacht von einem Dritten als Vertreter ein Verfahren eingeleitet oder ein Rechtsmittel eingelegt, so ist der Vertretene Beteiligter des Verfahrens (Beschluss vom 25. September 2006 - BVerwG 8 KSt 1.06 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 108 Rn. 1).

    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass im Fall des Fehlens einer wirksamen Bevollmächtigung die Prozesskosten grundsätzlich dem aufzuerlegen sind, der den nutzlosen Verfahrensaufwand veranlasst hat (BGH, Beschluss vom 4. März 1993 - V ZB 5/93 - BGHZ 121, 397 ; BVerwG, Beschluss vom 25. September 2006 a.a.O. Rn. 2).

  • BSG, 03.11.2009 - B 13 R 23/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2010 - 6 B 59.10
    Die Beiordnung eines weiteren Rechtsanwalts kommt dann nicht mehr in Betracht, wenn ein sachlich nicht gerechtfertigtes und mutwilliges Verhalten der Partei das Vertrauensverhältnis zu dem zuerst beigeordneten Anwalt zerstört und die Entpflichtung dieses Anwalts verursacht hat (s. BGH, Beschluss vom 31. Oktober 1991 a.a.O. und vom 10. August 1998 a.a.O. Rn. 5; BSG, Beschluss vom 3. November 2009 - B 13 R 23/09 B - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 01.03.1996 - 1 B 34.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2010 - 6 B 59.10
    Den Hinweis des Senats auf den Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht (§ 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO), der dem Rechtsanwalt die eigene Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs überantwortet (stRspr, s. nur Beschlüsse vom 6. September 1965 - BVerwG 4 C 57.63 - BVerwGE 22, 38 und vom 1. März 1996 - BVerwG 1 B 34.96 - juris Rn. 1), beachtete der Kläger nicht.
  • BVerwG, 06.09.1965 - VI C 57.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2010 - 6 B 59.10
    Den Hinweis des Senats auf den Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht (§ 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO), der dem Rechtsanwalt die eigene Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs überantwortet (stRspr, s. nur Beschlüsse vom 6. September 1965 - BVerwG 4 C 57.63 - BVerwGE 22, 38 und vom 1. März 1996 - BVerwG 1 B 34.96 - juris Rn. 1), beachtete der Kläger nicht.
  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2010 - 6 B 59.10
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass im Fall des Fehlens einer wirksamen Bevollmächtigung die Prozesskosten grundsätzlich dem aufzuerlegen sind, der den nutzlosen Verfahrensaufwand veranlasst hat (BGH, Beschluss vom 4. März 1993 - V ZB 5/93 - BGHZ 121, 397 ; BVerwG, Beschluss vom 25. September 2006 a.a.O. Rn. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2010 - 10 B 4.09

    Diplomprüfung; Diplomarbeit; Fachhochschule für Technik und Wirtschaft (HTW -

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2010 - 6 B 59.10
    - OVG Berlin-Brandenburg - 08.06.2010 - AZ: OVG 10 B 4.09.
  • BVerwG, 07.12.2015 - 6 PKH 10.15

    Ablehnungsgesuch; Wiederaufnahme des Verfahrens; Prozesskostenhilfe

    Der Antrag des Antragstellers, ihm Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Nichtigkeits- und Restitutionsklage gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 14. August 2007 - 12 A 526.03 -, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Juni 2010 - 10 B 4.09 - sowie die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. November 2010 - 6 PKH 15.10 - und vom 29. November 2010 - 6 B 59.10 - zu bewilligen, wird abgelehnt.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den angegriffenen Beschluss vom 29. November 2010 - 6 B 59.10 - die Beiordnung des Rechtsanwalts aufgehoben, den Antrag des Antragstellers abgelehnt, ihm einen anderen Rechtsanwalt beizuordnen und die Nichtzulassungsbeschwerde auf Kosten des Antragstellers als unzulässig verworfen.

    Der Antragsteller beantragt, ihm Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Nichtigkeits- und Restitutionsklage gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 14. August 2007 - 12 A 526.03 -, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Juni 2010 - 10 B 4.09 - sowie die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. November 2010 - 6 PKH 15.10 - und vom 29. November 2010 - 6 B 59.10 - zu bewilligen.

    Der Antragsteller meint, das Bundesverwaltungsgericht habe sich in seinem Beschluss vom 29. November 2010 - 6 B 59.10 - bei seiner Entscheidung über die Entpflichtung des dem Antragsteller zunächst im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts in Widerspruch zu einer Rechtsauffassung gesetzt, welche der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 1. März 1973 - III ZR 188/71 - (BGHZ 60, 255) vertreten habe.

    Der insoweit zulässigerweise allein angreifbare Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. November 2010 - 6 B 59.10 - ist - nach Zurückweisung des gegen sie gerichteten Befangenheitsgesuchs - von den Richtern gefasst worden, die hierzu nach dem Geschäftsverteilungsplan des Bundesverwaltungsgerichts und der senatsinternen Geschäftsverteilung des zuständigen 6. Senats berufen waren.

  • BVerwG, 15.03.2017 - 6 C 28.16

    Kein Anspruch auf Veröffentlichung von Petitionen auf der Internetseite des

    Denn die Aufhebung hätte ihren Grund ausschließlich in ihrem sachlich nicht mehr zu rechtfertigenden Verhalten, insbesondere in der nach der Wortwahl nicht mehr hinnehmbaren Kritik an ihrem Prozessbevollmächtigten, gehabt (BVerwG, Beschluss vom 29. November 2010 - 6 B 59.10 - Buchholz 310 § 154 VwGO Nr. 15 Rn. 9).
  • BVerwG, 21.12.2023 - 8 A 1.23

    Auferlegung der Prozesskosten im Fall des Fehlens einer wirksamen

    Als Veranlasser kann zwar nicht nur der vollmachtlose Vertreter selbst, sondern je nach den Umständen auch die Prozesspartei in Betracht kommen, für die der vollmachtlose Vertreter gehandelt hat (BVerwG, Beschluss vom 29. November 2010 - 6 B 59.10 -âEURŒ NJW 2011, 1894 Rn. 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.10.2015 - 9 S 1048/15

    Kostenentscheidung bei nicht wirksam erhobener, aber entschiedener Klage

    Unter diesen Umständen ist für die Kostenverteilung zwischen den Beteiligten auf das den gesetzlichen Kostenregelungen der §§ 154 ff. VwGO zugrundeliegende Veranlasserprinzip zurückzugreifen, nach dem derjenige die Kosten zu tragen hat, durch dessen Verhalten sie verursacht worden sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.12.1998, a.a.O.; zum Veranlasserprinzip ferner BVerwG, Beschlüsse vom 29.11.2010 - 6 B 59.10 -, NJW 2011, 1894, und vom 15.07.2013 - 6 A 7.13 -, juris; BGH, Beschluss vom 04.03.1993 - V ZB 5/93 -, BGHZ 121, 397, 400).
  • BVerwG, 30.07.2012 - 5 PKH 8.12

    Verfahrensfehler; nicht ordnungsgemäße Berufungsbegründung; Gebot, sich von einem

    Daher genügt es den Anforderungen des Vertretungszwangs nicht, wenn der Rechtsanwalt sich Ausführungen der Partei oder eines Dritten lediglich zu eigen macht (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 6. September 1965 - BVerwG 6 C 57.63 - BVerwGE 22, 38 , vom 13. Juli 1989 - BVerwG 4 B 140.88 - Buchholz 406.11 § 236 BauGB Nr. 1 und vom 29. November 2010 - BVerwG 6 B 59.10 - Buchholz 310 § 154 VwGO Nr. 15 S. 2, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 11.04.2017 - 6 C 28.16

    Mittellose Partei; Naturalpartei; Notwendigkeit; Prozesskostenhilfe; Reisekosten;

    Denn die Aufhebung hätte ihren Grund ausschließlich in ihrem sachlich nicht zu rechtfertigenden Verhalten, insbesondere in der nach der Wortwahl nicht mehr hinnehmbaren Kritik an ihrem Prozessbevollmächtigten, gehabt (BVerwG, Beschluss vom 29. November 2010 - 6 B 59.10 - Buchholz 310 § 154 VwGO Nr. 15 Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 10.01.2024 - 9 KN 183/19

    Antragsbefugnis; Betriebsführungsvertrag; Elternbeitrag; Elternbeitragssatzung;

    Da die Prozessbevollmächtigte trotz Aufforderung keine Vollmachten der Antragsteller zu 3., 4., 5. und 6. vorgelegt hat, sind ihr insoweit die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens gemäß § 155 Abs. 2 und 173 Satz 1 VwGO in entsprechender Anwendung des § 89 Abs. 1 Satz 3 ZPO i. V. m. § 179 BGB (zur Anwendbarkeit vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.11.2010 - 6 B 59.10 - juris Rn. 10, 11; Beschluss vom 25.9.2006 - 8 KSt 1.06 - juris Rn. 1, 2) als vollmachtlose Vertreterin aufzuerlegen.
  • BSG, 04.02.2021 - B 1 KR 23/19 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 1 KR 42/19 B v. 04.02.2021

    Dagegen scheidet eine neue Beiordnung aus, wenn die Partei das Vertrauensverhältnis zu dem beigeordneten Rechtsanwalt selbst ohne sachlichen Grund und mutwillig zerstört hat (vgl BSG vom 23.12.2016 - B 10 ÜG 25/16 B - juris; BSG vom 3.11.2009 - B 13 R 23/09 B - juris; BGH vom 10.8.1998 - VI ZR 174/97 - EzFamR ZPO § 78b Nr. 1; BVerwG vom 29.11.2010 - 6 B 59/10 - Buchholz 310 § 154 VwGO Nr. 15).

    Gründe dafür, dass der Kläger nicht an Rechtsanwalt B festhalten will, hat daher nur er selbst zu verantworten (vgl dazu auch BVerwG vom 29.11.2010 - 6 B 59/10 - juris = NJW 2011, 1894 ) .

  • VG Freiburg, 25.06.2020 - 4 K 1732/20

    Beteiligungsfähigkeit und Antragsbefugnis einer Interessengemeinschaft

    Zwar sind die Personen, die in der Interessengemeinschaft zusammengefasst sind, durch das Verhalten ihres "Vertreters" Beteiligte des Verfahrens geworden, allerdings haben sie die Kosten des Verfahrens nicht zu tragen, da sie das Auftreten von Herrn X als vollmachtlosen Vertreters und damit dessen Prozessführung nicht veranlasst haben (zum Ganzen, BVerwG, Beschl. v. 29.11.2010 - 6 B 59.10 u.a. -, juris Rn. 11; Neumann/Schaks, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 154 Rn. 28 f. und 31 ff.; Rennert, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, Vorb § 154 Rn. 5; jeweils m.w.N.).
  • BSG, 04.02.2021 - B 1 KR 42/19 B

    Rückerstattung von Zuzahlungen über einer Belastungsgrenze

    Dagegen scheidet eine neue Beiordnung aus, wenn die Partei das Vertrauensverhältnis zu dem beigeordneten Rechtsanwalt selbst ohne sachlichen Grund und mutwillig zerstört hat (vgl BSG vom 23.12.2016 - B 10 ÜG 25/16 B - juris; BSG vom 3.11.2009 - B 13 R 23/09 B - juris; BGH vom 10.8.1998 - VI ZR 174/97 - EzFamR ZPO § 78b Nr. 1; BVerwG vom 29.11.2010 - 6 B 59/10 - Buchholz 310 § 154 VwGO Nr. 15).

    Gründe dafür, dass der Kläger nicht an Rechtsanwalt B festhalten will, hat daher nur er selbst zu verantworten (vgl dazu auch BVerwG vom 29.11.2010 - 6 B 59/10 - juris = NJW 2011, 1894 ) .

  • BSG, 04.02.2021 - B 1 KR 22/19 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 1 KR 42/19 B v. 04.02.2021

  • BSG, 06.03.2023 - B 4 AS 84/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BVerwG, 15.07.2013 - 6 A 7.13

    Kostenauferlegung nach Rücknahme der Klage

  • BSG, 06.03.2023 - B 4 AS 83/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2015 - 10 M 11.15

    PKH-Beschwerde; PKH für PKH-Beschwerde; missbräuchlicher Befangenheitsantrag;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2019 - 19 B 1331/19

    Fehlendes Antragsrecht eines nur mitsorgeberechtigten Vaters; Erstreckung der

  • VG Ansbach, 22.09.2020 - AN 17 K 20.01821

    Kostentragungspflicht des vollmachtlosen Rechtsanwalts

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht