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   BVerwG, 29.11.2019 - 7 B 1.19   

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https://dejure.org/2019,44209
BVerwG, 29.11.2019 - 7 B 1.19 (https://dejure.org/2019,44209)
BVerwG, Entscheidung vom 29.11.2019 - 7 B 1.19 (https://dejure.org/2019,44209)
BVerwG, Entscheidung vom 29. November 2019 - 7 B 1.19 (https://dejure.org/2019,44209)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zahlung eines Nachteilsausgleichs wegen Einschränkung der landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Nutzung eines Grundstücks; Aufbringen von Klärschlamm auf Böden in der Schutzzone III des Wasserschutzgebiets hinsichtlich Verbots

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zahlung eines Nachteilsausgleichs wegen Einschränkung der landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Nutzung eines Grundstücks; Aufbringen von Klärschlamm auf Böden in der Schutzzone III des Wasserschutzgebiets hinsichtlich Verbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 14.12.2006 - 7 C 4.06

    Klärschlamm: Klärschlammkompost; Verwertung; Beendigung der Verwertung; Ende des

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2019 - 7 B 1.19
    Allein die Abfalleigenschaft des Klärschlamms als solche (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 7 C 4.06 - BVerwGE 127, 250) genügt insoweit nicht.
  • BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 28.18

    Erforderlichkeit einer Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG für eine

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2019 - 7 B 1.19
    Grundsätzlich bedeutsam ist eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine über den Einzelfall hinausgehende klärungsfähige und klärungsbedürftige abstrakte Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufwirft, die in einem künftigen Revisionsverfahren zur Wahrung einer einheitlichen Rechtsprechung oder zur Fortentwicklung des Rechts beantwortet werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2019 - 7 B 28.18 - juris Rn. 12).
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