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   BVerwG, 29.12.2000 - 5 B 171.99   

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https://dejure.org/2000,15952
BVerwG, 29.12.2000 - 5 B 171.99 (https://dejure.org/2000,15952)
BVerwG, Entscheidung vom 29.12.2000 - 5 B 171.99 (https://dejure.org/2000,15952)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Dezember 2000 - 5 B 171.99 (https://dejure.org/2000,15952)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 41.91

    Sozialhilfe - Pflegesatzvereinbarung - Mehrkostenvorbehalt - Ermessen -

    Auszug aus BVerwG, 29.12.2000 - 5 B 171.99
    Wenn Einrichtungsträger von Sozialhilfeträgern nach § 93 Abs. 2 BSHG (nur) verlangen können, ihr Ermessen bei der Entscheidung über den Abschluss einer Pflegesatzvereinbarung fehlerfrei auszuüben (vgl. BVerwGE 94, 202 [204]), setzt das voraus, dass der Einrichtungsträger die Leistungen, deren Kosten vom Sozialhilfeträger übernommen werden sollen, ordnungsgemäß erbringen kann.
  • BSG, 07.10.2015 - B 8 SO 1/14 R

    Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 -

    Deshalb kann dahinstehen, ob, wie das LSG meint, eine - wie hier - unbefristet und ohne Kündigungsfrist abgeschlossene Vereinbarung als Dauerschuldverhältnis tatsächlich nicht ordentlich kündbar ist (vgl dazu nur BVerwG, Beschluss vom 29.12.2000 - 5 B 171/99) .
  • OVG Niedersachsen, 07.09.2011 - 4 ME 97/11

    Analoge Anwendbarkeit des § 35 SGB X auf die Ausübung eines vertraglich

    Denn den Vertragsparteien eines öffentlich-rechtlichen Vertrages steht es frei, besondere Regelungen über die Kündigung zu vereinbaren, die die gesetzlich vorgesehenen besonderen Beendigungsgründe des § 59 SGB X für den Fall der wesentlichen Änderung der für den Vertrag maßgeblichen Verhältnisse bei Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit einer entsprechenden Vertragsanpassung (§ 59 Abs. 1 Satz 1 SGB X) und für den Fall schwerer Nachteile für das Gemeinwohl (§ 59 Abs. 1 Satz 2 SGB X) ergänzen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.12.2000 - 5 B 171.99 - ferner Engelmann in v. Wulffen, SGB X, 7. Aufl., § 59 Rn 4 m.w.N., Pickel/Marschner, SGB X, Stand: August 2011, § 59 Rn 3).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2013 - L 23 SO 38/10

    Übernahme gesondert berechneter Investitionskosten beim Betrieb eines

    Auch ist es zutreffend, dass es bei einem fortdauernden Sozialverwaltungsvertragsverhältnis die Möglichkeit der Vertragsbeendigung geben muss (BVerwG v. 29.12.2000 - 5 B 171/99 - juris, Rn. 6).
  • VG Gelsenkirchen, 02.12.2016 - 12 L 2395/16

    Telearbeitsplatz; Entziehung; Widerruf; Telekom; Umsetzung

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 03. Februar 2000- 5 B 171/99 -, juris.
  • SG Berlin, 06.07.2011 - S 51 SO 507/11

    Entscheidung im Treberhilfe-Streit um Vertragskündigungen

    Der ebenfalls hilfsweise ausgesprochenen Kündigung zum "nächstmöglichen Termin" kommt daneben keine eigenständige Bedeutung zu, weil ein solcher Termin mangels gesetzlicher oder vertraglicher Regelung einer ordentlichen Kündigungsfrist jedenfalls durch den Antragsgegner hätte benannt werden müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2000 - 5 B 171/99, Rn.6, zitiert nach Juris).
  • VG Hannover, 06.07.2004 - 7 A 673/04

    Ermessen; Kündigung; Kündigungsgrund; Leistungsvereinbarung; Sozialhilfe;

    Diese Vorschrift trifft überhaupt keine Regelung, weder positiv noch negativ, zu einer Kündigung im Übrigen (vgl. zur vergleichbaren Problematik, ob § 59 SGB X eine Kündigung aus anderen, als den darin genannten Gründen verbietet, auch BVerwG, Beschluss vom 29.12.2000 - 5 B 171/99; zit. n. Juris).
  • SG Düsseldorf, 30.05.2012 - S 2 KA 462/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Dagegen verhält sich § 59 SGB X nicht, weder positiv noch negativ, zur Zulässigkeit der Kündigung eines sozialverwaltungsrechtlichen Vertrages im Übrigen (BVerwG, Urteil vom 29.12.2000 - 5 B 171/99 -).
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