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   BVerwG, 30.01.1970 - VI C 90.67   

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https://dejure.org/1970,2614
BVerwG, 30.01.1970 - VI C 90.67 (https://dejure.org/1970,2614)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.1970 - VI C 90.67 (https://dejure.org/1970,2614)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 1970 - VI C 90.67 (https://dejure.org/1970,2614)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 24.08.1964 - VI C 190.62

    Wegfall der Bereicherung - Gutgläubiger Verbrauch von den Überzahlungen an einen

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1970 - VI C 90.67
    Hierzu wird auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Rückforderung von Überzahlungen auf Grund von unter Vorbehalt geleisteten Dienst- und Versorgungsbezügen verwiesen (vgl. u.a. BVerwGE 11, 283; 13, 248 [BVerwG 19.12.1961 - Gr Sen - 1/61]; Urteil vom 24. August 1964 - BVerwG VI C 190.62 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 17]).

    Danach kann eine Vorbehaltszahlung auch dann angenommen werden und infolgedessen die Rückforderung einer damit in Zusammenhang stehenden Überzahlung nach Maßgabe des § 820 Abs. 1 BGB berechtigt sein, wenn der Empfänger der Leistung auf Grund anderer Umstände als eines ausdrücklichen Vorbehalts mit der Möglichkeit der Rückforderung rechnen mußte (vgl. auch hierzu dasUrteil vom 24. August 1964 - BVerwG VI C 190.62 -).

    Dies wäre jedenfalls dann nicht anzunehmen, wenn trotz der Rückforderung ein Kernbestand von Einkünften von vornherein gesichert ist (vgl. auch hierzuUrteil vom 24. August 1964 - BVerwG VI C 190.62 -).

  • BVerwG, 24.11.1966 - II C 119.64

    Zusammentreffen von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen mit einem Einkommen aus

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1970 - VI C 90.67
    Sollte das Verwaltungsgericht auf Grund weiterer Feststellungen zu der Schlußfolgerung gelangen, daß es sich um eine Vorbehaltszahlung im Sinne der o.a. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehandelt hat, dann könnte sich der Kläger gegenüber der verschärften Haftung ausnahmsweise nur dann auf einen Bereicherungswegfall berufen, wenn sich dies nach den Umständen des Falles als ein Gebot der Billigkeit erwiese (vgl.Urteil vom 20. Oktober 1965 - BVerwG VI C 117.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 25] undvom 25. September 1968 - BVerwG VI C 91.65 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 37]; vgl. auch - noch enger - BVerwGE 24, 92 [102] und BVerwGE 25, 291 [297/298]).
  • BVerwG, 17.07.1969 - II C 97.67

    Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung bei Beurlaubung vom Beamtendienst -

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1970 - VI C 90.67
    Der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat sich bereits in dem den Beteiligten bekanntenUrteil vom 17. Juli 1969 - BVerwG II C 97.67 - eingehend mit der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts auseinandergesetzt.
  • BVerwG, 07.12.1960 - VI C 65.57
    Auszug aus BVerwG, 30.01.1970 - VI C 90.67
    Hierzu wird auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Rückforderung von Überzahlungen auf Grund von unter Vorbehalt geleisteten Dienst- und Versorgungsbezügen verwiesen (vgl. u.a. BVerwGE 11, 283; 13, 248 [BVerwG 19.12.1961 - Gr Sen - 1/61]; Urteil vom 24. August 1964 - BVerwG VI C 190.62 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 17]).
  • BVerwG, 19.12.1961 - II C 9.61

    Durchsetzbarkeit eines Widerspruchs bezüglich einer behördlichen

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1970 - VI C 90.67
    Hierzu wird auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Rückforderung von Überzahlungen auf Grund von unter Vorbehalt geleisteten Dienst- und Versorgungsbezügen verwiesen (vgl. u.a. BVerwGE 11, 283; 13, 248 [BVerwG 19.12.1961 - Gr Sen - 1/61]; Urteil vom 24. August 1964 - BVerwG VI C 190.62 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 17]).
  • BVerwG, 20.10.1965 - VI C 117.63

    Rückforderung von aufgrund eines zurückgenommenen Versorgungsbescheides gezahlten

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1970 - VI C 90.67
    Sollte das Verwaltungsgericht auf Grund weiterer Feststellungen zu der Schlußfolgerung gelangen, daß es sich um eine Vorbehaltszahlung im Sinne der o.a. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehandelt hat, dann könnte sich der Kläger gegenüber der verschärften Haftung ausnahmsweise nur dann auf einen Bereicherungswegfall berufen, wenn sich dies nach den Umständen des Falles als ein Gebot der Billigkeit erwiese (vgl.Urteil vom 20. Oktober 1965 - BVerwG VI C 117.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 25] undvom 25. September 1968 - BVerwG VI C 91.65 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 37]; vgl. auch - noch enger - BVerwGE 24, 92 [102] und BVerwGE 25, 291 [297/298]).
  • BVerwG, 25.09.1968 - VI C 91.65

    Rückwirkende Rücknahme eines Bewilligungsbescheides sowie Rückforderung

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1970 - VI C 90.67
    Sollte das Verwaltungsgericht auf Grund weiterer Feststellungen zu der Schlußfolgerung gelangen, daß es sich um eine Vorbehaltszahlung im Sinne der o.a. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehandelt hat, dann könnte sich der Kläger gegenüber der verschärften Haftung ausnahmsweise nur dann auf einen Bereicherungswegfall berufen, wenn sich dies nach den Umständen des Falles als ein Gebot der Billigkeit erwiese (vgl.Urteil vom 20. Oktober 1965 - BVerwG VI C 117.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 25] undvom 25. September 1968 - BVerwG VI C 91.65 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 37]; vgl. auch - noch enger - BVerwGE 24, 92 [102] und BVerwGE 25, 291 [297/298]).
  • BVerwG, 12.05.1966 - II C 197.62
    Auszug aus BVerwG, 30.01.1970 - VI C 90.67
    Sollte das Verwaltungsgericht auf Grund weiterer Feststellungen zu der Schlußfolgerung gelangen, daß es sich um eine Vorbehaltszahlung im Sinne der o.a. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehandelt hat, dann könnte sich der Kläger gegenüber der verschärften Haftung ausnahmsweise nur dann auf einen Bereicherungswegfall berufen, wenn sich dies nach den Umständen des Falles als ein Gebot der Billigkeit erwiese (vgl.Urteil vom 20. Oktober 1965 - BVerwG VI C 117.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 25] undvom 25. September 1968 - BVerwG VI C 91.65 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 37]; vgl. auch - noch enger - BVerwGE 24, 92 [102] und BVerwGE 25, 291 [297/298]).
  • BVerwG, 19.10.1970 - VI B 15.70

    Überweisung nicht mehr zustehender Bezüge an einen auf Antrag zu entlassenden

    Nach dieser Entscheidung ist in Ausnahmefällen bei Vorliegen besonderer Umstände die Berufung des von der Rückforderung Betroffenen auf den Wegfall der Bereicherung auch gegenüber der verschärften Haftung beachtlich, wenn der Gläubiger mit der Geltendmachung der verschärften Haftung des Schuldners die Grundsätze von Treu und Glauben verletzen würde (vgl. zur Rechtsprechung des II. Senats außerdem noch BVerwGE 24, 92 [102] und 25, 291 [297/298]; im Ergebnis in Übereinstimmung mit der sich mehr am Gebot der Billigkeit orientierenden Betrachtungsweise des beschließenden Senats [vgl. BVerwGE 30, 296 [298 ff.] und Urteil vom 30. Januar 1970 - BVerwG VI C 90.67 - mit weiteren Nachweisen]).
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