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   BVerwG, 30.01.1991 - 4 B 166.90, 4 ER 303.90   

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https://dejure.org/1991,14612
BVerwG, 30.01.1991 - 4 B 166.90, 4 ER 303.90 (https://dejure.org/1991,14612)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.1991 - 4 B 166.90, 4 ER 303.90 (https://dejure.org/1991,14612)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 1991 - 4 B 166.90, 4 ER 303.90 (https://dejure.org/1991,14612)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsrechtliche Ausgestaltung des Rechtsschutzes von Anliegern gegen einen Planungsfeststellungsbeschluss mit dem Plan des Neubaus der Bundesautobahn A 99 - Anforderungen an die Qualifizierung des Fehlens einer Angabe über die Entschädigungshöhe für eine etwaige ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 33.83

    Verkehrslärm an Bundesfernstraßen; Aktiver und passiver Lärmschutz; Richtlinien

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1991 - 4 B 166.90
    Die Beschwerde hält die Zulassung der Revision auch deshalb für geboten, um dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit zu geben, eine Grundsatzentscheidung über die Grenzwerte der zumutbaren Schadstoffbelastung beim Bau von Straßen zu erlassen, ähnlich wie dies für die Zumutbarkeit von Verkehrslärm geschehen sei (Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 33-35.83 - BVerwGE 77, 285).

    Der Senat hat vielmehr betont (vgl. Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 33-35.83 - BVerwGE 77, 285 und vom 20. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 12.87 - BVerwGE 84, 31), daß eine normative Festlegung gebietsbezogener Lärmgrenzwerte nur im Wege demokratisch legitimierter Rechtsetzung getroffen werden könne.

    Er hat deshalb in dem damals zur Entscheidung anstehenden Fall (BVerwGE 77, 285) die Auffassung der Vorinstanz gebilligt, die - anknüpfend an die Überlegungen des Senats im Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG 4 C 80.74 - (BVerwGE 51, 15 ) - davon ausgegangen war, daß für ein nicht vorbelastetes Wohngebiet die Grenze des noch zumutbaren Straßenverkehrslärms etwa bei einem äquivalenten Dauerschallpegel von 55/45 dB(A) erreicht werde.

  • BVerwG, 25.01.1988 - 7 CB 81.87

    Darlegungslast - Beweisantrag - Mangelnde Substantiierung - Entkräftete

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1991 - 4 B 166.90
    Die unsubstantiierte Behauptung, daß nur eine Möglichkeit der Trassenführung verbleibe, war angesichts der umfangreichen und plausibeln gegenteiligen Stellungnahmen des Beklagten nicht ausreichend, um das Erstgericht zu einer weiteren Beweisaufnahme zu veranlassen (vgl. Beschluß vom 25. Januar 1988 - BVerwG 7 CB 81.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 196).
  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1991 - 4 B 166.90
    Er hat deshalb in dem damals zur Entscheidung anstehenden Fall (BVerwGE 77, 285) die Auffassung der Vorinstanz gebilligt, die - anknüpfend an die Überlegungen des Senats im Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG 4 C 80.74 - (BVerwGE 51, 15 ) - davon ausgegangen war, daß für ein nicht vorbelastetes Wohngebiet die Grenze des noch zumutbaren Straßenverkehrslärms etwa bei einem äquivalenten Dauerschallpegel von 55/45 dB(A) erreicht werde.
  • BVerwG, 20.10.1989 - 4 C 12.87

    Planänderung von "unwesentlicher Bedeutung" im Fernstraßenrecht; Zumutbarkeit von

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1991 - 4 B 166.90
    Der Senat hat vielmehr betont (vgl. Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 33-35.83 - BVerwGE 77, 285 und vom 20. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 12.87 - BVerwGE 84, 31), daß eine normative Festlegung gebietsbezogener Lärmgrenzwerte nur im Wege demokratisch legitimierter Rechtsetzung getroffen werden könne.
  • BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 25.89

    Asylrecht - Homosexualität - Gleichgeschlechtliche Kontakte - Iran -

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1991 - 4 B 166.90
    Der Verzicht auf einen Sachverständigen setzt voraus, daß das Gericht selbst über das nötige Fachwissen verfügt; ferner muß das Gericht im Urteil deutlich machen, daß es dieses Fachwissen besitzt (vgl. z.B. Urteil vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 25.89 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 117 m.w.N.).
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