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   BVerwG, 30.01.2012 - 10 B 41.11   

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https://dejure.org/2012,1826
BVerwG, 30.01.2012 - 10 B 41.11 (https://dejure.org/2012,1826)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.2012 - 10 B 41.11 (https://dejure.org/2012,1826)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 2012 - 10 B 41.11 (https://dejure.org/2012,1826)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 B 463.02

    D (A), Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde,

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2012 - 10 B 41.11
    Mit diesem und dem weiteren Vorbringen wendet sich die Beschwerde der Sache nach vor allem gegen die den Tatsachengerichten vorbehaltene Feststellung und Würdigung des entscheidungserheblichen Sachverhalts, ohne Umstände darzulegen, unter denen Fehler bei der Überzeugungsbildung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO), die auch im Asylrechtsstreit regelmäßig revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen sind, ausnahmsweise auch als Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO anzusehen sind (vgl. etwa Beschluss vom 20. August 2003 - BVerwG 1 B 463.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 275 m.w.N.).

    Im Allgemeinen genügt es jedoch, wenn der Begründung - wie hier - entnommen werden kann, dass das Gericht eine vernünftige und der jeweiligen Sache angemessene Gesamtwürdigung und Beurteilung vorgenommen hat (vgl. Beschluss vom 20. August 2003 a.a.O.).

  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 158.80

    Asylsuchender - Drittstaat - Politische Verfolgung - Asylberechtigter -

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2012 - 10 B 41.11
    Die Beschwerde trägt hierzu vor, das Berufungsgericht weiche hinsichtlich der von ihm bejahten Vorverfolgung des Klägers durch nichtstaatliche Akteure von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in seinen Urteilen vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 158.80 - (BVerwGE 68, 106) und vom 26. Februar 2009 - BVerwG 10 C 50.07 - (BVerwGE 133, 203) ab, weil es von der Rechtsmeinung ausgehe, dass zur Feststellung einer flüchtlingsrechtlich erheblichen Vorverfolgung auch die Gefährdung in einem vom Staat der eigenen Staatsangehörigkeit abweichenden anderen Land berechtige.
  • BVerwG, 26.02.2009 - 10 C 50.07

    Ausbürgerung; ordnungsrechtliche Ausbürgerung; asylerhebliche Ausbürgerung;

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2012 - 10 B 41.11
    Die Beschwerde trägt hierzu vor, das Berufungsgericht weiche hinsichtlich der von ihm bejahten Vorverfolgung des Klägers durch nichtstaatliche Akteure von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in seinen Urteilen vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 158.80 - (BVerwGE 68, 106) und vom 26. Februar 2009 - BVerwG 10 C 50.07 - (BVerwGE 133, 203) ab, weil es von der Rechtsmeinung ausgehe, dass zur Feststellung einer flüchtlingsrechtlich erheblichen Vorverfolgung auch die Gefährdung in einem vom Staat der eigenen Staatsangehörigkeit abweichenden anderen Land berechtige.
  • BVerwG, 29.05.2012 - 10 B 44.11

    Hinreichende Begründung der Annahme einer fortbestehenden anderweitigen

    Diese Begründung mag knapp sein, lässt aber hinreichend erkennen, auf welcher tatsächlichen und rechtlichen Grundlage das Berufungsgericht die Voraussetzungen des § 27 AsylVfG nicht für gegeben erachtet hat (zu diesem Maßstab Beschlüsse vom 21. Mai 2003 a.a.O., vom 22.Juni 2011 a.a.O. Rn. 2 und vom 30. Januar 2012 - BVerwG 10 B 41.11 - juris Rn. 9).
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