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   BVerwG, 30.01.2014 - 6 PKH 10.13, 6 PKH 10.13 (6 B 61.13)   

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https://dejure.org/2014,2593
BVerwG, 30.01.2014 - 6 PKH 10.13, 6 PKH 10.13 (6 B 61.13) (https://dejure.org/2014,2593)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.2014 - 6 PKH 10.13, 6 PKH 10.13 (6 B 61.13) (https://dejure.org/2014,2593)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 2014 - 6 PKH 10.13, 6 PKH 10.13 (6 B 61.13) (https://dejure.org/2014,2593)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Anhörungsrüge und Beiordnung eines Rechtsanwalts

  • rewis.io

    Prozesskostenhilfe; Anhörungsrüge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Anhörungsrüge und Beiordnung eines Rechtsanwalts

  • datenbank.nwb.de

    Prozesskostenhilfe; Anhörungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.10.2013 - 6 PKH 7.13

    Prüfungsverfahren; Anspruch auf Prüfungswiederholung

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2014 - 6 PKH 10.13
    I Der Senat hat mit Beschluss vom 8. Oktober 2013 (BVerwG 6 PKH 7.13) abgelehnt, dem Kläger Prozesskostenhilfe für seine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 23. April 2013 zu bewilligen; ferner hat der Senat in diesem Beschluss abgelehnt, dem Kläger einen Rechtsanwalt auf der Grundlage von § 173 VwGO i.V.m. § 78b ZPO beizuordnen.

    Für die mit Schriftsatz vom 15. Dezember 2013 ferner beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für die Verfahren BVerwG 6 PKH 7.13 sowie BVerwG 6 B 48.13 fehlt im erstgenannten Verfahren ein Anlass - es lag im Hinblick auf die dort beschiedenen Anträge keine Fristversäumnis im Sinne von § 60 Abs. 1 VwGO vor - und im letztgenannten Verfahren eine rechtliche Grundlage.

  • BVerwG, 21.01.1999 - 1 B 3.99
    Auszug aus BVerwG, 30.01.2014 - 6 PKH 10.13
    Soweit der Kläger darüber hinaus vorträgt, der Senat hätte ihm gegenüber auf eine Vervollständigung der Unterlagen dringen müssen, kann er hiermit schon deshalb nicht durchdringen, weil in der fraglichen Konstellation - die eingereichte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision genügte nicht den Anforderungen des § 67 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 VwGO und war mithin nicht prozessordnungsgemäß innerhalb der Frist des § 133 Abs. 2 Satz 1 VwGO eingelegt - eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - als Voraussetzung für die Bejahung einer hinreichenden Erfolgsaussicht der Beschwerde im Sinne von § 114 Satz 1 ZPO - vorausgesetzt hätte, dass der Kläger innerhalb der Frist des § 133 Abs. 2 Satz 1 VwGO ein ordnungsgemäß begründetes und vollständiges Gesuch um Prozesskostenhilfe eingereicht hätte (Beschluss vom 21. Januar 1999 - BVerwG 1 B 3.99 - juris Rn. 3 f.).
  • BVerwG, 05.01.1994 - 1 A 14.92

    Anspruch auf Aufhebung einer Verbotsverfügung gegen einen Verein

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2014 - 6 PKH 10.13
    Hinreichende Erfolgsaussicht im Sinne von § 114 Satz 1 ZPO liegt nicht vor, wenn die Erfolgschance nur eine entfernte ist (Beschluss vom 5. Januar 1994 - BVerwG 1 A 14.92 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 15.10.2018 - 6 A 8.18

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Anhörungsrüge bei Geltendmachung einer

    Hieraus ergeben sich keine Anhaltspunkte für einen Gehörsverstoß (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2014 - 6 PKH 10.13 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 14 Rn. 3).
  • OVG Sachsen, 23.03.2017 - 5 B 32/17

    Anhörungsrüge, rechtliches Gehör

    Auf die Verletzung anderer Verfassungs- und Verfahrensgarantien kann die Anhörungsrüge grundsätzlich nicht gestützt werden (BVerwG, Beschl. v. 13. Oktober 2015 - 9 B 31.15 -, juris Rn. 15), auch nicht darauf, dass der entscheidungserhebliche Sachverhalt rechtlich anders zu würdigen sei als in der gerügten Entscheidung oder dass diese nicht auf sämtliches Vorbringen des Rügeführers im Detail eingeht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. Januar 2014 - 6 PKH 10.13 -, juris Rn. 3; SächsOVG, Beschl. v. 26. Mai 2016 - 5 B 97/16 -, juris Rn. 4).
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