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   BVerwG, 30.01.2019 - 1 B 6.19   

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BVerwG, 30.01.2019 - 1 B 6.19 (https://dejure.org/2019,3238)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.2019 - 1 B 6.19 (https://dejure.org/2019,3238)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 2019 - 1 B 6.19 (https://dejure.org/2019,3238)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Herbeiführung einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit der Verfolgung durch eine ungesicherte Prognoseentscheidung zur Verfolgungsgefahr als klärungsbedürftige Rechtsfrage; Prüfung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Zulassung einer Beschwerde in einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • OVG Niedersachsen, 05.12.2018 - 2 LB 570/18

    Beachtliche Wahrscheinlichkeit; Deserteur; Desertion; Flüchtlingsanerkennung;

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2019 - 1 B 6.19
    Das Berufungsgericht hat die Beteiligten zu seiner Absicht, durch Beschluss nach § 130a VwGO zu entscheiden, mit Verfügung vom 20. Dezember 2018 vorab gehört und dabei auf seine Rechtsprechung zu der Rückkehrgefährdung syrischer Staatsangehöriger verwiesen (u.a. unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 2 LB 570/18 -, in dem es das Vorliegen der Anforderungen an eine Entscheidung nach § 130a VwGO bejaht hat).

    Nach den Ausführungen zu 1. musste das Berufungsgericht auch nicht mit Blick auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 21. März 2018 von der angekündigten Entscheidung durch Beschluss nach § 130a VwGO absehen, zumal in der übermittelten Anhörungsverfügung auch auf einen Beschluss hingewiesen worden war (OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 2 LB 570/18 -), in dem sich das Berufungsgericht mit jener Entscheidung bereits auseinandergesetzt hatte.

    c) Das an die Verwertung des aktualisierten Lageberichts des Auswärtigen Amtes über die Lage in der Arabischen Republik Syrien (Stand: November 2018) anknüpfende Vorbringen legt schon deswegen nicht dar, dass dem Kläger das rechtliche Gehör versagt geblieben sein könnte, weil dieser Lagebericht in der übermittelten Erkenntnismittelliste aufgeführt war (und zwar als allererstes Erkenntnismittel) und in dem erwähnten Beschluss vom Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 2 LB 570/18 -, auf den das Anhörungsschreiben ausdrücklich hingewiesen hatte, auch schon Berücksichtigung gefunden hatte.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2019 - 1 B 6.19
    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

    Überdies wird auch nicht dargelegt, was der Kläger über das schriftsätzliche Vorbringen hinaus vorgetragen hätte, wenn ihm Gelegenheit zur Äußerung bis zum Ablauf der Frist gegeben worden wäre, und inwiefern dieses Vorbringen geeignet gewesen wäre, eine günstigere Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zu erreichen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15, vom 14. April 2005 - 1 B 161.04 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 81 S. 37 f. und vom 8. Dezember 2005 - 1 B 37.05 - juris Rn. 10).

  • BVerwG, 30.06.2004 - 6 C 28.03

    Regulierung im Postbereich; gesetzliche Exklusivlizenz; Erteilung einer Lizenz

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2019 - 1 B 6.19
    Mit dem Grad der Schwierigkeit der Rechtssache wächst daher zugleich auch das Gewicht der Gründe, die gegen die Anwendung des § 130a VwGO und für die Durchführung einer mündlichen Verhandlung sprechen (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 21. März 2000 - 9 C 39.99 - BVerwGE 111, 69 und vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 ).

    Die Grenzen von § 130a Satz 1 VwGO sind erreicht, wenn im vereinfachten Berufungsverfahren ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, obwohl die Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht außergewöhnlich große Schwierigkeiten aufweist (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 ); abzustellen ist insoweit auf die Gesamtumstände des Einzelfalles (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2010 - 10 C 13.09 - BVerwGE 138, 289).

  • BVerwG, 08.12.2005 - 1 B 37.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2019 - 1 B 6.19
    Überdies wird auch nicht dargelegt, was der Kläger über das schriftsätzliche Vorbringen hinaus vorgetragen hätte, wenn ihm Gelegenheit zur Äußerung bis zum Ablauf der Frist gegeben worden wäre, und inwiefern dieses Vorbringen geeignet gewesen wäre, eine günstigere Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zu erreichen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15, vom 14. April 2005 - 1 B 161.04 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 81 S. 37 f. und vom 8. Dezember 2005 - 1 B 37.05 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 30.10.2007 - 5 B 157.07

    Begründung einer Divergenzrüge durch die Geltendmachung einer fehlerhaften

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2019 - 1 B 6.19
    Auch ein Beweisantrag zu einer für erforderlich gehaltenen Sachverhaltsermittlung zu einer bestimmten Beweistatsache (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - 5 B 157.07 - juris), etwa zum "Verhalten des Regimes in Friedenszeiten", wurde weder gestellt noch angekündigt.
  • BVerwG, 14.04.2005 - 1 B 161.04

    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen, die

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2019 - 1 B 6.19
    Überdies wird auch nicht dargelegt, was der Kläger über das schriftsätzliche Vorbringen hinaus vorgetragen hätte, wenn ihm Gelegenheit zur Äußerung bis zum Ablauf der Frist gegeben worden wäre, und inwiefern dieses Vorbringen geeignet gewesen wäre, eine günstigere Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zu erreichen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15, vom 14. April 2005 - 1 B 161.04 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 81 S. 37 f. und vom 8. Dezember 2005 - 1 B 37.05 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 14.03.2002 - 1 C 15.01

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung;

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2019 - 1 B 6.19
    Der Kläger, der im erstinstanzlichen Verfahren auf mündliche Verhandlung verzichtet hatte (zur Zulässigkeit der Entscheidung nach § 130a VwGO in Fällen, in denen in erster Instanz eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat oder dem Berufungskläger jedenfalls eröffnet war, s. BVerwG, Urteil vom 14. März 2002 - 1 C 15.01 - BVerwGE 116, 123), hat in seinem Schriftsatz vom 5. Januar 2019 nicht ausgeführt, warum nicht nur eine Fortschreibung der Leitentscheidung des Berufungsgerichts vom 27. Juni 2017, sondern auch der in der Anhörungsverfügung ausdrücklich benannten weiteren Entscheidungen sowie der in der übermittelten Erkenntnismittelliste Syrien (Stand: 21. November 2018) benannten Entscheidungen des Berufungsgerichts erforderlich sein könnte.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2018 - 2 L 238/13

    Verfolgung syrischer Staatsangehöriger wegen Wehrdienstentziehung

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2019 - 1 B 6.19
    Zur Darlegung der geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung beruft sich der Kläger allein auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 21. März 2018 - 2 L 238/13 -, welche von Grundsätzen für die anzulegenden Maßstäbe ausgehe, die von jenen des angegriffenen Beschlusses abwichen, und macht geltend, dass, wenn verschiedene Obergerichte voneinander abweichende Entscheidungen träfen, die zugrunde liegenden Fragen als von grundsätzlicher und klärungsbedürftiger Bedeutung anzunehmen seien, der auch nicht entgegenstehe, dass bereits Revisionsverfahren zu den hier interessierenden Fragen anhängig seien (z.B. BVerwG 1 C 37.18 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.10.2018 - 2 LB 67/18

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an syrische Staatsangehörige, kurdischer

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2019 - 1 B 6.19
    Hierzu hätte umso mehr Anlass bestanden, als sich das Berufungsgericht auf die Rechtsprechung anderer Obergerichte (s. OVG Münster, Urteil vom 3. September 2018 - 14 A 837/18.A - juris Rn. 63 ff.; OVG Schleswig, Urteil vom 10. Oktober 2018 - 2 LB 67/18 - juris Rn. 25) bezieht, die - jeweils mit entsprechenden Erwägungen - ebenso seine Rechtsauffassung vertreten wie weitere Gerichte (s. etwa VG Schwerin, Urteil vom 30. Oktober 2018 - 3 A 1334/17 As SN - juris Rn. 25).
  • VG Schwerin, 30.10.2018 - 3 A 1334/17

    Erfolglose Klage auf Flüchtlingsschutz (Syrien)

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2019 - 1 B 6.19
    Hierzu hätte umso mehr Anlass bestanden, als sich das Berufungsgericht auf die Rechtsprechung anderer Obergerichte (s. OVG Münster, Urteil vom 3. September 2018 - 14 A 837/18.A - juris Rn. 63 ff.; OVG Schleswig, Urteil vom 10. Oktober 2018 - 2 LB 67/18 - juris Rn. 25) bezieht, die - jeweils mit entsprechenden Erwägungen - ebenso seine Rechtsauffassung vertreten wie weitere Gerichte (s. etwa VG Schwerin, Urteil vom 30. Oktober 2018 - 3 A 1334/17 As SN - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern;

  • BVerwG, 25.07.2017 - 1 B 117.17

    Erhöhter Ausweisungsschutz für ARB-Berechtigte

  • BVerwG, 15.08.2017 - 1 B 120.17

    Unterschiede bei der tatsächlichen Bewertung identischer Tatsachengrundlagen;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2018 - 14 A 837/18

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen Staatsangehörigen bei

  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

  • BVerwG, 11.11.2011 - 5 B 45.11
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

  • BVerwG, 20.01.1998 - 3 B 1.98

    Einstimmigkeit bei Entscheidung über die Unbegründetheit einer Berufung -

  • BVerwG, 09.12.2010 - 10 C 13.09

    Asylfolgeantrag; Änderung der Sachlage; Änderung der Rechtslage; Beschluss;

  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis;

  • BVerwG, 03.02.1999 - 4 B 4.99
  • BVerwG, 08.06.2006 - 6 B 22.06

    Universaldienstleistung; Teilnehmerverzeichnis; von "anderen Unternehmen"

  • BVerwG, 10.02.2000 - 11 B 54.99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; fehlende Divergenzrüge; Urteilstenor

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerwG, 25.09.2003 - 4 B 68.03

    Mündliche Verhandlung; Berufungsinstanz; Berufungsverfahren; begründete Berufung.

  • BVerwG, 12.03.1999 - 4 B 112.98

    Mündliche Verhandlung, Beweisaufnahme, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung;

  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 39.99

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung;

  • BVerfG, 26.01.1993 - 2 BvR 1058/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für eine

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 37.18

    (materielle) Beweislast; Auslandsaufenthalt; Beweiserleichterung;

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