Rechtsprechung
BVerwG, 30.03.1992 - 9 B 321.91 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,15840) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung - Anforderungen an die Geltendmachung der Abweichung eines Urteils von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes - Berücksichtigung humanitärer Gründe im Rahmen eines Asylverfahrens - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 17.06.1991 - 19 B 89.30927
- VGH Bayern, 17.06.1991 - 19 BZ 90.31292
- BVerwG, 30.03.1992 - 9 B 321.91
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91
Streitwertfestsetzung im Asylverfahren
Auszug aus BVerwG, 30.03.1992 - 9 B 321.91
Nach dem Urteil des Senats vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - ist in den vom Bundesamt bis zum 31. Dezember 1990 entschiedenen und noch bei Gericht anhängigen Asylverfahren durch die Erweiterung des Asylantragsbegriffs in § 7 Abs. 1 AsylVfG und die in § 12 Abs. 6 AsylVfG getroffene Regelung kraft Gesetzes eine Erweiterung des Streitgegenstandes eingetreten mit der Folge, daß auch in diesen Verfahren von Amts wegen nicht nur über das Asylbegehren nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG, sondern zugleich auch über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG zu entscheiden ist. - BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84
Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig - …
Auszug aus BVerwG, 30.03.1992 - 9 B 321.91
Die zu erwartende Klärung von verallgemeinerungsfähigen Tatsachenfragen kann zwar die Zulassung der Berufung nach § 32 Abs. 2 Nr. 1 AsylVfG rechtfertigen (vgl. Urteil vom 31. Juli 1984 - BVerwG 9 C 46.84 - BVerwGE 70, 24 [BVerwG 31.07.1984 - 9 C 46/84] ). - BVerwG, 09.02.1987 - 9 B 18.87
Streitwert - Asylklagen - Revision - Sachverhaltswürdigung - Beweiswürdigung
Auszug aus BVerwG, 30.03.1992 - 9 B 321.91
Dabei erschien es angemessen, den Streitwert hinsichtlich des Verfahrensteils, der die Anerkennung der Kläger als Asylberechtigte betrifft, unter Berücksichtigung der nach dem Beschluß vom 9. Februar 1987 - BVerwG 9 B 18.87 - (Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 12) vorzunehmenden Degression auf 15.500,00 DM und hinsichtlich des Verfahrensteils, der die Feststellung der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG betrifft, mit der Hälfte dieses Betrags, nämlich 7.750,00 DM, anzusetzen, so daß sich ein Gesamtstreitwert von 23.250,00 DM ergibt. - BVerwG, 26.07.1988 - 9 C 51.87
Asylrechtsstreit - Sachverhaltsermittlung - Nachprüfung - Ahmadi - …
Auszug aus BVerwG, 30.03.1992 - 9 B 321.91
Soweit die Beschwerde weiterhin geltend macht, das Berufungsgericht sei von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Gruppenverfolgung abgewichen, und in diesem Zusammenhang aus dem Urteil vom 26. Juli 1988 - BVerwG 9 C 51.87 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 90) zitiert, zeigt sie bereits keine verallgemeinerungsfähige Rechtsauffassung des Berufungsgerichts auf, die zu diesem Urteil im Gegensatz stehen könnte.