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   BVerwG, 30.03.1992 - 9 B 321.91   

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https://dejure.org/1992,15840
BVerwG, 30.03.1992 - 9 B 321.91 (https://dejure.org/1992,15840)
BVerwG, Entscheidung vom 30.03.1992 - 9 B 321.91 (https://dejure.org/1992,15840)
BVerwG, Entscheidung vom 30. März 1992 - 9 B 321.91 (https://dejure.org/1992,15840)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung - Anforderungen an die Geltendmachung der Abweichung eines Urteils von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes - Berücksichtigung humanitärer Gründe im Rahmen eines Asylverfahrens - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1992 - 9 B 321.91
    Nach dem Urteil des Senats vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - ist in den vom Bundesamt bis zum 31. Dezember 1990 entschiedenen und noch bei Gericht anhängigen Asylverfahren durch die Erweiterung des Asylantragsbegriffs in § 7 Abs. 1 AsylVfG und die in § 12 Abs. 6 AsylVfG getroffene Regelung kraft Gesetzes eine Erweiterung des Streitgegenstandes eingetreten mit der Folge, daß auch in diesen Verfahren von Amts wegen nicht nur über das Asylbegehren nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG, sondern zugleich auch über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG zu entscheiden ist.
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1992 - 9 B 321.91
    Die zu erwartende Klärung von verallgemeinerungsfähigen Tatsachenfragen kann zwar die Zulassung der Berufung nach § 32 Abs. 2 Nr. 1 AsylVfG rechtfertigen (vgl. Urteil vom 31. Juli 1984 - BVerwG 9 C 46.84 - BVerwGE 70, 24 [BVerwG 31.07.1984 - 9 C 46/84] ).
  • BVerwG, 09.02.1987 - 9 B 18.87

    Streitwert - Asylklagen - Revision - Sachverhaltswürdigung - Beweiswürdigung

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1992 - 9 B 321.91
    Dabei erschien es angemessen, den Streitwert hinsichtlich des Verfahrensteils, der die Anerkennung der Kläger als Asylberechtigte betrifft, unter Berücksichtigung der nach dem Beschluß vom 9. Februar 1987 - BVerwG 9 B 18.87 - (Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 12) vorzunehmenden Degression auf 15.500,00 DM und hinsichtlich des Verfahrensteils, der die Feststellung der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG betrifft, mit der Hälfte dieses Betrags, nämlich 7.750,00 DM, anzusetzen, so daß sich ein Gesamtstreitwert von 23.250,00 DM ergibt.
  • BVerwG, 26.07.1988 - 9 C 51.87

    Asylrechtsstreit - Sachverhaltsermittlung - Nachprüfung - Ahmadi -

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1992 - 9 B 321.91
    Soweit die Beschwerde weiterhin geltend macht, das Berufungsgericht sei von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Gruppenverfolgung abgewichen, und in diesem Zusammenhang aus dem Urteil vom 26. Juli 1988 - BVerwG 9 C 51.87 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 90) zitiert, zeigt sie bereits keine verallgemeinerungsfähige Rechtsauffassung des Berufungsgerichts auf, die zu diesem Urteil im Gegensatz stehen könnte.
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