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   BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 42.04   

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https://dejure.org/2006,12898
BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 42.04 (https://dejure.org/2006,12898)
BVerwG, Entscheidung vom 30.03.2006 - 2 C 42.04 (https://dejure.org/2006,12898)
BVerwG, Entscheidung vom 30. März 2006 - 2 C 42.04 (https://dejure.org/2006,12898)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Freistellung von der Pflicht zur Einhaltung der festgelegten Dienststunden; Vereinbarkeit einer Dienstvereinbarung bzw. der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten im Lande Nordrhein-Westfalen mit höherrangigem Recht (AZVO); Umfang der sachlichen ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.11.1990 - RiZ 2/90

    Richterliche Unabhängigkeit der Mitglieder des Bundesrechnungshofes; Allgemeine

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 42.04
    Art. 97 GG, den die Klägerin in diesem Zusammenhang hierfür unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. November 1990 RiZ 2/90 (DRiZ 1991, 61 = NJW 1991, 1103) in Anspruch nimmt, spricht nicht von sachlicher Unabhängigkeit, sondern von richterlicher Unabhängigkeit, die die sachliche und die persönliche Unabhängigkeit des Richters umfasst und nicht nur die Art und Weise seiner Aufgabenerledigung regelt, sondern konstitutiv seinen Status definiert.

    Art. 92 und 97 GG, aus denen nach der Rechtsprechung sowohl des Bundesverwaltungsgerichts als auch des Bundesgerichtshofs unmittelbar von Verfassungs wegen die Freiheit der Richter von der Geltung arbeitszeitlicher Regelungen als Bestandteil der richterlichen Unabhängigkeit abzuleiten ist, sind auf die Klägerin nicht anwendbar (vgl. Urteil vom 29. Oktober 1987 BVerwG 2 C 57.86 BVerwGE 78, 211 m.w.N.; BGH, Urteil vom 16. November 1990 RiZ 2/90 a.a.O.).

  • BVerfG, 25.02.2003 - 2 BvR 281/00

    Tätigkeit der technischen Mitglieder des Deutschen Patent- und Markenamtes keine

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 42.04
    Dieser kann die Geschäfte nach Bedarf verteilen und anders als das Präsidium im Hinblick auf die richterlichen Geschäfte (§ 21e Abs. 3 Satz 1 GVG) diese Verteilung jederzeit ändern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2003 2 BvR 281/00 BVerfGK 1, 55, Rn. 4; BVerwG, Urteil vom 9. Juli 1964 BVerwG 2 C 201.61 BVerwGE 19, 112 ).
  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 12.92

    Bestehen der Wiederholungsprüfung - Rechtswidrigkeit der ersten

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 42.04
    Denn damit ist weder eine Änderung des Rechtsschutzziels noch des Sach- und Streitstands verbunden (vgl. Urteile vom 2. Juli 1982 BVerwG 8 C 101.81 BVerwGE 66, 75 und vom 21. Oktober 1993 BVerwG 6 C 12.92 Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320).
  • BVerfG, 20.01.1981 - 2 BvL 2/80

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Verwendung von Beamten des gehobenen

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 42.04
    Dies wurde allgemein als gesetzliche Festlegung der inhaltlichen Weisungsfreiheit des Rechtspflegers bei Erledigung der Rechtspflegeraufgaben, nicht aber als Freistellung von Arbeitszeitregelungen verstanden (BVerfG, Beschluss vom 20. Januar 1981 2 BvL 2/80 BVerfGE 56, 110 ; BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 1991 BVerwG 2 B 19.91 DokBer B 1991, 170; Dallmayer/Eickmann, RPflG, 1996, § 9 Rn. 5, 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.10.1987 - 2 C 57.86

    Richter als Repetitor - Art. 97 Abs. 1 GG, persönliche Unabhängigkeit des

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 42.04
    Art. 92 und 97 GG, aus denen nach der Rechtsprechung sowohl des Bundesverwaltungsgerichts als auch des Bundesgerichtshofs unmittelbar von Verfassungs wegen die Freiheit der Richter von der Geltung arbeitszeitlicher Regelungen als Bestandteil der richterlichen Unabhängigkeit abzuleiten ist, sind auf die Klägerin nicht anwendbar (vgl. Urteil vom 29. Oktober 1987 BVerwG 2 C 57.86 BVerwGE 78, 211 m.w.N.; BGH, Urteil vom 16. November 1990 RiZ 2/90 a.a.O.).
  • BVerfG, 07.01.1981 - 2 BvR 401/76

    Richterbesoldung III

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 42.04
    Diese in den §§ 39 bis 42 DRiG auch einfachgesetzlich abgesicherte Unabhängigkeit fordert, dass Richter weitestgehend keine Aufgaben der vollziehenden Gewalt übernehmen und vor deren Einflussnahmen soweit als möglich abgeschirmt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Januar 1981 2 BvR 401, 606/76 BVerfGE 55, 372 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.07.1982 - 8 C 101.81

    Anforderungen an die vorzeitige Entlassung eines Kriegsdienstverweigerers aus dem

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 42.04
    Denn damit ist weder eine Änderung des Rechtsschutzziels noch des Sach- und Streitstands verbunden (vgl. Urteile vom 2. Juli 1982 BVerwG 8 C 101.81 BVerwGE 66, 75 und vom 21. Oktober 1993 BVerwG 6 C 12.92 Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320).
  • BVerwG, 09.07.1964 - II C 201.61

    Erfordernis eines besonderen ernennungsähnlichen Hoheitsaktes für die Betrauung

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 42.04
    Dieser kann die Geschäfte nach Bedarf verteilen und anders als das Präsidium im Hinblick auf die richterlichen Geschäfte (§ 21e Abs. 3 Satz 1 GVG) diese Verteilung jederzeit ändern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2003 2 BvR 281/00 BVerfGK 1, 55, Rn. 4; BVerwG, Urteil vom 9. Juli 1964 BVerwG 2 C 201.61 BVerwGE 19, 112 ).
  • BVerwG, 15.02.1991 - 2 B 19.91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Sachliche Unabhängigkeit des

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 42.04
    Dies wurde allgemein als gesetzliche Festlegung der inhaltlichen Weisungsfreiheit des Rechtspflegers bei Erledigung der Rechtspflegeraufgaben, nicht aber als Freistellung von Arbeitszeitregelungen verstanden (BVerfG, Beschluss vom 20. Januar 1981 2 BvL 2/80 BVerfGE 56, 110 ; BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 1991 BVerwG 2 B 19.91 DokBer B 1991, 170; Dallmayer/Eickmann, RPflG, 1996, § 9 Rn. 5, 13 m.w.N.).
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