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   BVerwG, 30.03.2011 - 8 B 28.10   

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BVerwG, 30.03.2011 - 8 B 28.10 (https://dejure.org/2011,8763)
BVerwG, Entscheidung vom 30.03.2011 - 8 B 28.10 (https://dejure.org/2011,8763)
BVerwG, Entscheidung vom 30. März 2011 - 8 B 28.10 (https://dejure.org/2011,8763)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Die Feststellungsklagen sind unabhängig von der Einräumung eines Anspruchs auf Feststellung des Bestehens der Aufsichtspflicht nach § 2 VAG statthaft; Angriffe gegen die Sachverhaltswürdigung und Beweiswürdigung können einen Verfahrensmangel regelmäßig nicht begründen; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit von Feststellungsklagen unabhängig von der Einräumung eines Anspruchs auf Feststellung des Bestehens der Aufsichtspflicht nach § 2 VAG; Angriffe gegen die Sachverhaltswürdigung und Beweiswürdigung als Verfahrensmangel; Verstoß gegen die allgemeinen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Ohne Rechtsanspruch auf die in Aussicht gestellte Leistung liegt kein Versicherungsgeschäft vor

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 30.04.2008 - 7 B 6.08

    Rechtsfolge eines Verstoßes gegen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze der §§

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2011 - 8 B 28.10
    Ein Verstoß gegen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze der §§ 133, 157 BGB stellt regelmäßig keinen Verfahrensmangel, sondern eine Verletzung materiellen Rechts dar (Beschlüsse vom 30. April 2008 - BVerwG 7 B 6.08 - juris Rn. 7 und vom 15. Juni 2010 - BVerwG 8 B 8.10 - juris Rn. 4).

    Es muss sich vielmehr um einen Schluss handeln, der aus Gründen der Logik schlechthin unmöglich ist (Beschlüsse vom 30. April 2008 a.a.O. Rn. 8 und vom 15. Juni 2010 a.a.O. Rn. 6).

  • BVerwG, 15.06.2010 - 8 B 8.10

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2011 - 8 B 28.10
    Ein Verstoß gegen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze der §§ 133, 157 BGB stellt regelmäßig keinen Verfahrensmangel, sondern eine Verletzung materiellen Rechts dar (Beschlüsse vom 30. April 2008 - BVerwG 7 B 6.08 - juris Rn. 7 und vom 15. Juni 2010 - BVerwG 8 B 8.10 - juris Rn. 4).

    Es muss sich vielmehr um einen Schluss handeln, der aus Gründen der Logik schlechthin unmöglich ist (Beschlüsse vom 30. April 2008 a.a.O. Rn. 8 und vom 15. Juni 2010 a.a.O. Rn. 6).

  • BVerwG, 15.07.1980 - 1 A 9.78

    Versicherungsgeschäfte - Ratenkäufe - Restkaufpreisrisiko - Restkaufpreisschuld -

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2011 - 8 B 28.10
    a) Der von der Beklagten gerügte Rechtssatzwiderspruch zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juli 1980 - BVerwG 1 A 9.78 - (Buchholz 452.00 § 1 VAG Nr. 11) ist nicht ersichtlich.

    Eine Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zeigt die Beklagte auch nicht mit ihrem Vorbringen auf, die angegriffene Entscheidung weiche in Bezug auf die Anforderungen an das Vorliegen versicherungsrechtlicher Rechtsansprüche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juli 1980 (a.a.O.) ab.

  • BVerwG, 26.01.2010 - 8 B 43.09

    Vorliegen tatsächlicher Voraussetzungen für einen redlichen Erwerb

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2011 - 8 B 28.10
    Ein Verfahrensfehler in der Gestalt eines Verstoßes gegen den Grundsatz der richterlichen Überzeugungsbildung liegt aber vor, wenn das Gericht seiner Entscheidung den ermittelten Sachverhalt unrichtig oder unvollständig zugrunde legt und deshalb seine Überzeugungsbildung nicht auf das Gesamtergebnis des Verfahrens stützt (Beschlüsse vom 24. September 2009 - BVerwG 6 B 5.09 - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 2 m.w.N. und vom 26. Januar 2010 - BVerwG 8 B 43.09 - juris Rn. 13).

    Im Allgemeinen genügt es, wenn der Urteilsbegründung entnommen werden kann, dass das Gericht eine vernünftige und der jeweiligen Sache angemessene Gesamtwürdigung und Beurteilung vorgenommen hat (Beschlüsse vom 12. Juli 1999 - BVerwG 9 B 374.99 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 43 und vom 26. Januar 2010 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 21.89

    Landeswasserrechtliche Entschädigung - Vertragsauslegung - Revisibles Recht -

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2011 - 8 B 28.10
    c) Gleiches gilt im Ergebnis für die von der Beklagten angenommene Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 21.89 - (BVerwGE 84, 257 = Buchholz 445.4 § 10 WHG Nr. 4).
  • BVerwG, 11.11.1986 - 1 A 45.83

    Versicherungsaufsicht - Versicherungsgeschäft - Satzungsgemäße Leistungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2011 - 8 B 28.10
    b) Soweit die Beklagte eine Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 1986 - BVerwG 1 A 45.83 - (Buchholz 452.00 § 1 VAG Nr. 12) geltend macht, kann dies die Zulassung der Revision ebenfalls nicht rechtfertigen.
  • BVerwG, 12.07.1999 - 9 B 374.99

    Asylanspruch eines Asylbewerbers aus dem Nordirak (kurdische Provinzen) -

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2011 - 8 B 28.10
    Im Allgemeinen genügt es, wenn der Urteilsbegründung entnommen werden kann, dass das Gericht eine vernünftige und der jeweiligen Sache angemessene Gesamtwürdigung und Beurteilung vorgenommen hat (Beschlüsse vom 12. Juli 1999 - BVerwG 9 B 374.99 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 43 und vom 26. Januar 2010 a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 05.09.2006 - 4 U 208/05

    Möglichkeit einer Verurteilung auf Aushändigung von Versicherungspolice und

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2011 - 8 B 28.10
    Fehl geht die Annahme der Beklagten, der vorstehende Rechtssatz sei dem angegriffenen Urteil im Hinblick auf die darin zitierte Passage aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 5. September 2006 - I-4 U 208/05 - zu entnehmen.
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2011 - 8 B 28.10
    Eine solche Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt vor, wenn die Vorinstanz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem ihre Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz widersprochen hat (stRspr, vgl. z. B. Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 = NVwZ-RR 1996, 712 und vom 19. Oktober 2006 - BVerwG 9 B 11.06 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 01.06.2010 - 6 B 77.09

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2011 - 8 B 28.10
    Die Begründungspflicht ist verletzt, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst wie unbrauchbar sind (vgl. Beschlüsse vom 25. Februar 2010 - BVerwG 8 B 81.09 - juris Rn. 4 und vom 1. Juni 2010 - BVerwG 6 B 77.09 - juris Rn. 15, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 21.10.2004 - 3 B 76.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen des Vorliegens

  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03

    Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche

  • BVerwG, 10.12.2003 - 8 B 154.03

    Nichtzulassung der Revision; Grundsätze einer ordnungsgemäßen richterlichen

  • BVerwG, 25.02.2010 - 8 B 81.09

    Anforderungen an die Begründung eines Urteils; Zulässigkeit einer echten

  • BVerwG, 24.09.2009 - 6 B 5.09

    Frequenz, Frequenzzuteilung, Vergabeanordnung, Frequenznutzungsplan,

  • BVerwG, 11.08.2009 - 8 B 17.09

    Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör und gegen den

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerwG, 20.08.2010 - 8 B 27.10

    Rückübertragungsanspruch bei Nichtbeachtung von DDR-Recht; Divergenzrüge

  • BVerwG, 13.08.2009 - 7 B 30.09

    Begründung eines Feststellungsinteresses durch ein Rehabilitierungsinteresse;

  • BVerwG, 19.10.2006 - 9 B 11.06

    Voraussetzungen des Revisionsgrundes der Divergenz im verwaltungsgerichtlichen

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