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   BVerwG, 30.04.1969 - VI C 6.65   

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BVerwG, 30.04.1969 - VI C 6.65 (https://dejure.org/1969,931)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.1969 - VI C 6.65 (https://dejure.org/1969,931)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 1969 - VI C 6.65 (https://dejure.org/1969,931)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 32, 74
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76

    Rentenversicherung; Zusatzversorgung; Besteuerung der Beamtenpensionen; Rente

    Im Gegensatz dazu könnte es sich bei "Beiträgen" des Beamten für seine Altersversorgung allenfalls um fiktive Beiträge handeln, also um solche, die der Dienstherr durch eine entsprechend geringere Bemessung der Bezüge von vornherein einbehält (vgl. hierzu BVerwGE 12, 284 [294]; 32, 74 [80]).
  • BVerwG, 16.07.1970 - II C 144.67

    Nachversicherung früherer Angehöriger des öffentlichen Dienstes - Weite Auslegung

    Diese Frage ist zu bejahen; darin pflichtet der erkennende Senat dem den Prozeßbeteiligten bekannten Urteil des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 30. April 1969 - BVerwG VI C 6.65 - (BVerwGE 32, 74 [78 ff.]) bei.

    Die angeführten Vorschriften, nämlich Art. 6 § 22 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 des Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetzes vom 25. Februar 1960 (BGBl. I S. 93) - FANG -, § 2 des Häftlingshilfegesetzes in der Fassung vom 25. Juli 1960 (BGBl. I S. 579) und § 11 des Bundesvertriebenengesetzes in der Fassung vom 23. Oktober 1961 (BGBl. I S. 1883) knüpfen jedoch - auch darin ist dem Urteil vom 30. April 1969 (BVerwGE 32, 74 [82 ff.]) zuzustimmen - an andere, mit § 72 G 131 nicht vergleichbare Sachverhalte an und regeln andersartige Rechte.

  • BVerwG, 23.04.1970 - II C 102.67

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Tätigkeit bei einem Sondergericht -

    Dabei sei darauf hingewiesen, daß eine Entscheidung nach § 3 Satz 1 Nr. 3 a G 131 nicht die Nachversicherung nach § 72 G 131 ausschließt (vgl. BVerwGE 32, 74).
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