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   BVerwG, 30.04.1975 - II B 52.74   

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https://dejure.org/1975,1644
BVerwG, 30.04.1975 - II B 52.74 (https://dejure.org/1975,1644)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.1975 - II B 52.74 (https://dejure.org/1975,1644)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 1975 - II B 52.74 (https://dejure.org/1975,1644)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Entlassung eines Wissenschaftlichen Assistenten - Überprüfung einer Ermessensentscheidung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1975 - II B 52.74
    Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs ist aber nur dann hinreichend substantiiert, wenn innerhalb der Beschwerdefrist dargelegt wird, was bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen worden wäre (BVerfGE 28, 17).
  • BVerwG, 26.06.1968 - V C 111.67

    Bescheidung eines vorsorglich gestellten Beweisantrags - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1975 - II B 52.74
    Ein lediglich vorsorglich gestellter Antrag braucht jedoch nicht gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vor der Entscheidung des Gerichts durch einen begründeten Beschluß abgelehnt zu werden, wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (vgl. u.a. Urteil vom 26. Juni 1968 BVerwGE 30, 57 [58] mit weiteren Hinweisen; Urteil vom 13. Januar 1971 - BVerwG V C 93.70 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 13]).
  • BVerwG, 20.03.1962 - II B 66.60
    Auszug aus BVerwG, 30.04.1975 - II B 52.74
    Um dieser Anforderung zu genügen, hätte in der Beschwerdeschrift dargetan werden müssen, wie sich der Kläger verhalten haben würde, wenn seine Beweisanträge mit ausführlicherer Begründung (die das Berufungsurteil enthält) abgelehnt worden wäre (ebenso schon Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 30. Juni 1961 - BVerwG IV B 5.61/C 8.61 - und vom 20. März 1962 - BVerwG II B 66.60 -).
  • BVerwG, 13.01.1971 - V C 93.70

    Anspruch eines Kriegsbeschädigten auf Durchführung seines Soziologiestudiums im

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1975 - II B 52.74
    Ein lediglich vorsorglich gestellter Antrag braucht jedoch nicht gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vor der Entscheidung des Gerichts durch einen begründeten Beschluß abgelehnt zu werden, wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (vgl. u.a. Urteil vom 26. Juni 1968 BVerwGE 30, 57 [58] mit weiteren Hinweisen; Urteil vom 13. Januar 1971 - BVerwG V C 93.70 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 13]).
  • BVerwG, 30.06.1961 - IV B 5.61

    Rücknahme der Ausbildungshilfe bei nachträglicher Gewährung von Bezügen nach dem

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1975 - II B 52.74
    Um dieser Anforderung zu genügen, hätte in der Beschwerdeschrift dargetan werden müssen, wie sich der Kläger verhalten haben würde, wenn seine Beweisanträge mit ausführlicherer Begründung (die das Berufungsurteil enthält) abgelehnt worden wäre (ebenso schon Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 30. Juni 1961 - BVerwG IV B 5.61/C 8.61 - und vom 20. März 1962 - BVerwG II B 66.60 -).
  • BVerwG, 13.05.1965 - II C 146.62

    Beamtenrechtliche Beurteilung

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1975 - II B 52.74
    Unter Nr. 1 5 der Beschwerdeschrift hat die Beschwerde die Frage als grundsätzlich bezeichnet: "Gilt die Beschränkung der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung von persönlichkeitsbedingten Werturteilen, die von einer Behörde (Dienstherrn) abgegeben werden, ... (BVerwGE 21, 127 [BVerwG 13.05.1965 - II C 146/62] ...) ... auch für die Ergebnisse einer hierzu gerichtlich durchgeführten Beweisaufnahme?" Diese Frage ist, ohne daß es dazu der Klärung im Revisionsverfahren bedarf, zu bejahen.
  • BVerwG, 21.11.1968 - II C 60.65

    Verstoß gegen die Vorschrift einer kommunalen Amtsordnung über die

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1975 - II B 52.74
    Der Senat hat diese Auffassung ebenfalls in ständiger Rechtsprechung vertreten und zu einem Fall, der mit dem vorliegenden Fall vergleichbar ist, in seinem Urteil vom 21. November 1968 - BVerwG II C 60.65 - (Buchholz 230 § 127 BRRG Nr. 19) ausgeführt:.
  • BVerwG, 25.04.1974 - II C 17.73

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1975 - II B 52.74
    Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Senats vom 25. April 1974 - BVerwG II C 17.73 - (DÖV 1974, 853).
  • BVerwG, 17.01.1962 - VI C 60.60

    Alleinige Prüfung von Rechtsverstößen gegen Normen des Beamtenrechts i.R.d.

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1975 - II B 52.74
    Wie der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 17. Januar 1962 (BVerwGE 13, 303 [305]) unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte des § 127 BRRG näher dargelegt hat, sollte durch diese Vorschrift in Beamtensachen die Revisibilität über den Bereich des Bundesrechts hinaus nur auf solche Gegen stände erweitert werden, "die entweder einen unmittelbaren Zusammenhang mit dem allgemeinen Beamtenrahmenrecht des Bundes (Art. 75 Nr. 1 GG) haben oder doch zu dem System dieses Rahmenrechts, also zum eigentlichen Beamtenrecht gehören".
  • BVerwG, 23.01.1970 - II B 50.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1975 - II B 52.74
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache dann, wenn sie eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht geklärte Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts der revisionsgerichtlichen Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 23. Januar 1970 - BVerwG II B 50.69 - und vom 24. November 1970 - BVerwG VI B 32.70 -).
  • BVerwG, 04.11.1977 - 6 B 30.77

    Überprüfung der Anwendung von Normen des Landesbeamtenrechts durch das

    Das gilt auch, soweit sich aus der Auslegung und Anwendung des baden-württembergischen Hochschulrechts - ebenso wie aus der Auslegung und Anwendung sonstiger irrevisibler Rechtsnormen, insbesondere des Landesorganisationsrechts (Urteile vom 21. November 1968 - BVerwG II C 60.65 - [Buchholz 230 § 127 BRRG Nr. 19] und vom 13. Mai 1976 - BVerwG II C 26.74 - [Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1] und Beschluß vom 21. April 1975 - BVerwG VI B 1.75 - [Buchholz 230 § 127 BRRG Nr. 29]) - Auswirkungen auf beamtenrechtliche Rechtsverhältnisse ergeben (Beschluß vom 30. April 1975 - BVerwG II B 52.74 -).
  • BVerwG, 21.10.1977 - 2 B 66.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Denn selbst die zuletzt, genannte - sogar ein verfassungswidriges Verhalten (Art. 103 Abs. 1 GG) implizierende - Rüge erfordert zur ordnungsgemäßen Bezeichnung jedenfalls, daß innerhalb der Beschwerdefrist substantiiert dargelegt wird, was bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen worden wäre (Beschluß des Senats vom 30. April 1975 - BVerwG II B 52.74 - mit Hinweis auf BVerfGE 28, 17).
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