Rechtsprechung
BVerwG, 30.04.2008 - 4 B 27.08 |
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Frage nach dem Gegenstand einer Einigung i.S.v. § 110 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) als Revisionszulassungsgrund; Frage der Zulässigkeit einer Verständigungsmöglichkeit durch die Beteiligten i.R.d. § 110 Abs. 2 BauGB über den Gegenstand der Enteignung i.S.v. § 86 BauGB und der ...
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 11.04.1991 - 3 C 73.89
Begriff des Waldes - Weidecharakter einer Fläche - Waldcharakter einer Fläche - …
Auszug aus BVerwG, 30.04.2008 - 4 B 27.08
Auch die bloße Unwahrscheinlichkeit einer behaupteten Tatsache rechtfertigt es nicht, eine Beweisaufnahme zu unterlassen (vgl. Urteil vom 11. April 1991 BVerwG 3 C 73.89 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 229 m.w.N.).Ein Beweisantrag kann jedoch dann ausnahmsweise abgelehnt werden, wenn aufgrund eines bereits erhobenen Beweises die entscheidungserheblichen Tatsachen mit einer solchen Gewissheit feststehen, dass die Überzeugung des Gerichts durch die beantragte weitere Beweiserhebung ihr Erfolg unterstellt nicht mehr erschüttert werden kann (Urteile vom 11. April 1991 BVerwG 3 C 73.89 a.a.O. und vom 11. Dezember 1981 BVerwG 4 C 71.79 NVwZ 1982, 244).
- BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99
Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich; …
Auszug aus BVerwG, 30.04.2008 - 4 B 27.08
7 Die Frage, in welcher Weise eine Rückabwicklung zu erfolgen hat, wenn im Falle der Nichtigkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrages vom Bestehen eines allgemeinen Erstattungsanspruchs auszugehen ist, dient der Beklagten als Anknüpfungspunkt für die an den Senat gerichtete Forderung, in einem Revisionsverfahren seine Rechtsprechung zum Ausschluss eines Erstattungsanspruchs durch den Grundsatz von Treu und Glauben (Urteil vom 16. Mai 2000 BVerwG 4 C 4.99 BVerwGE 111, 162) fortzuentwickeln. - BVerwG, 11.12.1981 - 4 C 71.79
Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung im verwaltungsgerichtlichen …
Auszug aus BVerwG, 30.04.2008 - 4 B 27.08
Ein Beweisantrag kann jedoch dann ausnahmsweise abgelehnt werden, wenn aufgrund eines bereits erhobenen Beweises die entscheidungserheblichen Tatsachen mit einer solchen Gewissheit feststehen, dass die Überzeugung des Gerichts durch die beantragte weitere Beweiserhebung ihr Erfolg unterstellt nicht mehr erschüttert werden kann (…Urteile vom 11. April 1991 BVerwG 3 C 73.89 a.a.O. und vom 11. Dezember 1981 BVerwG 4 C 71.79 NVwZ 1982, 244). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 30.04.2008 - 4 B 27.08
2 1. Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache setzt voraus, dass für die Entscheidung des vorinstanzlichen Gerichts eine konkrete, fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wäre und aus Gründen der Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts der Klärung bedarf (vgl. Beschluss vom 2. Oktober 1961 BVerwG 8 B 78.61 BVerwGE 13, 90 ; stRspr).
- BVerwG, 11.02.2014 - 8 C 49.12
Actus contrarius; Aufklärungspflicht; Ausforschungsbeweis; Berechtigter im Sinne …
Nur wenn aufgrund eines bereits erhobenen Beweises die entscheidungserheblichen Tatsachen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit einer solchen Gewissheit feststehen, dass die Überzeugung des Gerichts durch die beantragte weitere Beweiserhebung - ihr Erfolg unterstellt - nicht mehr erschüttert werden kann, kann ein solcher Beweisantrag ausnahmsweise abgelehnt werden (Urteil vom 11. April 1991 - BVerwG 3 C 73.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 229 und Beschluss vom 30. April 2008 - BVerwG 4 B 27.08 - juris). - BVerwG, 12.03.2010 - 8 B 90.09
Beweisaufnahme; Unwahrscheinlichkeit einer behaupteten Tatsache
Zwar kann ein Beweisantrag ausnahmsweise abgelehnt werden, wenn aufgrund eines bereits erhobenen Beweises die entscheidungserheblichen Tatsachen mit einer solchen Gewissheit feststehen, dass die Überzeugung des Gerichts durch die beantragte weitere Beweiserhebung - ihr Erfolg unterstellt - nicht mehr erschüttert werden kann (Beschluss vom 30. April 2008 - BVerwG 4 B 27.08 - Urteil vom 11. April 1991 - BVerwG 3 C 73.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 229). - BVerwG, 17.05.2010 - 3 B 61.09
Tierkörperbeseitigung; öffentlich-rechtliche Aufgabe; Entgeltgenehmigung
Mit dieser Rüge kann beanstandet werden, dass das Tatsachengericht von einer Beweisaufnahme abgesehen hat, weil es vom Gegenteil der unter Beweis gestellten Tatsache überzeugt war oder den Sachverhalt bereits für geklärt gehalten hat (vgl. Beschluss vom 30. April 2008 - BVerwG 4 B 27.08 - juris Rn. 12; Urteil vom 11. April 1991 - BVerwG 3 C 73.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 229 m.w.N.).
- BVerwG, 17.05.2010 - 3 B 62.09
Eingriff des hessischen Landesgesetzgebers in die Gesetzgebungskompetenz des …
Mit dieser Rüge kann beanstandet werden, dass das Tatsachengericht von einer Beweisaufnahme abgesehen hat, weil es vom Gegenteil der unter Beweis gestellten Tatsache überzeugt war oder den Sachverhalt bereits für geklärt gehalten hat (vgl. Beschluss vom 30. April 2008 - BVerwG 4 B 27.08 - juris Rn. 12; Urteil vom 11. April 1991 - BVerwG 3 C 73.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 229 m.w.N.). - VG Köln, 26.09.2017 - 7 K 1544/16 vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.04.2008 - 4 B 27.08 -, juris, Rz. 12.
- VG Berlin, 14.09.2010 - 29 K 258.10
Visum zum Zwecke der Eheschließung mit deutscher Staatsangehörigen
Ein Fall, dass von der Beweiserhebung - und entsprechend hier davon, das Beweisergebnis zur Kenntnis zu nehmen - ausnahmsweise abgesehen werden kann, weil auf Grund eines bereits erhobenen Beweises die entscheidungserheblichen Tatsachen mit einer solchen Gewissheit feststehen, dass die Überzeugung des Gerichts durch die weitere Beweiserhebung - ihr Erfolg unterstellt - nicht mehr erschüttert werden kann (dazu BVerwG, Beschluss vom 30. April 2008 - 4 B 27.08 -, juris Rdnr. 12 m.w.N.), liegt nicht vor, denn die aufgetretenen Widersprüche sind den Verlobten nicht vorgehalten worden.