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   BVerwG, 30.04.2010 - 9 B 42.10   

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https://dejure.org/2010,2956
BVerwG, 30.04.2010 - 9 B 42.10 (https://dejure.org/2010,2956)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.2010 - 9 B 42.10 (https://dejure.org/2010,2956)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 2010 - 9 B 42.10 (https://dejure.org/2010,2956)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    VwGO § 114 Satz 2, § 155 Abs. 4, § 161 Abs. 2 Satz 1; VwVfG § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2: AO § 130 Abs. 1
    Nachschieben von Ermessenserwägungen; Ergänzung; Klageabweisung; Wegfall des Widerspruchsverfahrens; Kostentragungspflicht; Erledigungserklärung; schuldhafte Kostenverursachung

  • openjur.de

    Nachschieben von Ermessenserwägungen; Ergänzung; Klageabweisung; Wegfall des Widerspruchsverfahrens; Kostentragungspflicht; Erledigungserklärung; schuldhafte Kostenverursachung

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 114 Satz 2, § 155 Abs. 4, § 161 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 45 Abs 1 Nr 2 VwVfG, § 45 Abs 2 VwVfG, § 155 Abs 4 VwGO, § 161 Abs 2 VwGO, § 114 S 2 VwGO
    Nachschieben von Ermessenserwägungen; Kostenrecht

  • Wolters Kluwer

    Nachschieben von ergänzenden Ermessungserwägungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren trotz Wegfall des Widerspruchsverfahrens; Berücksichtigung der Begründetheit einer Klage bis zum Eintritt des erledigenden Ereignisses bei der Kostenentscheidung bei Erledigung der ...

  • rewis.io

    Nachschieben von Ermessenserwägungen; Kostenrecht

  • ra.de
  • rewis.io

    Nachschieben von Ermessenserwägungen; Kostenrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachschieben von ergänzenden Ermessungserwägungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren trotz Wegfall des Widerspruchsverfahrens; Berücksichtigung der Begründetheit einer Klage bis zum Eintritt des erledigenden Ereignisses bei der Kostenentscheidung bei Erledigung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 550
  • DVBl 2010, 860
  • DÖV 2010, 828
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2010 - 9 B 42.10
    Das Nachschieben von ergänzenden Ermessungserwägungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG, § 114 Satz 2 VwGO) begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (wie Urteil vom 5. Mai 1998 - BVerwG 1 C 17.97 - BVerwGE 106, 351 ).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, dass die Ergänzung von Ermessenserwägungen durch die Behörde gemäß § 114 Satz 2 VwGO, sofern im einschlägigen materiellen Recht und Verwaltungsverfahrensrecht dafür eine Rechtsgrundlage eröffnet ist, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt (Urteil vom 5. Mai 1998 - BVerwG 1 C 17.97 - BVerwGE 106, 351 ; vgl. auch Eyermann/Rennert, VwGO, 12. Aufl. 2006, § 114 Rn. 85 m.w.N.).

    Entgegen der Ansicht der Beschwerde ist damit kein "uneingeschränktes" Nachschieben von Ermessenserwägungen eröffnet, insbesondere nicht deren vollständige Nachholung oder Auswechslung, sondern nur die Ergänzung einer zumindest ansatzweise bereits vorhandenen Ermessensentscheidung (Urteile vom 5. Mai 1998 a.a.O. S. 365 und vom 17. Juli 1998 - BVerwG 5 C 14.97 - BVerwGE 107, 164 ).

    Denn ein Kläger hat die Möglichkeit, wenn er die ergänzenden Ermessenserwägungen als tragfähig anerkennt, auf diese geänderte Prozesssituation dadurch zu reagieren, dass er das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt mit der Folge, dass - sofern die Behörde sich dem anschließt - im Rahmen der dann gemäß § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO nach billigem Ermessen zu treffenden Kostenentscheidung berücksichtigt werden kann, ob das Klagebegehren bis zum Eintritt des erledigenden Ereignisses begründet gewesen wäre, und dementsprechend die Kosten des Verfahrens ganz oder teilweise dem Beklagten auferlegt werden können (vgl. Urteil vom 5. Mai 1998 a.a.O. S. 365; siehe auch Urteil vom 28. November 1975 - BVerwG 4 C 45.74 - BVerwGE 50, 2 sowie Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, § 19 Rn. 34, jeweils zur nachträglichen Heilung von Beitragsbescheiden nach ursprünglich vorhandenen Satzungsmängeln).

  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2010 - 9 B 42.10
    Denn ein Kläger hat die Möglichkeit, wenn er die ergänzenden Ermessenserwägungen als tragfähig anerkennt, auf diese geänderte Prozesssituation dadurch zu reagieren, dass er das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt mit der Folge, dass - sofern die Behörde sich dem anschließt - im Rahmen der dann gemäß § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO nach billigem Ermessen zu treffenden Kostenentscheidung berücksichtigt werden kann, ob das Klagebegehren bis zum Eintritt des erledigenden Ereignisses begründet gewesen wäre, und dementsprechend die Kosten des Verfahrens ganz oder teilweise dem Beklagten auferlegt werden können (vgl. Urteil vom 5. Mai 1998 a.a.O. S. 365; siehe auch Urteil vom 28. November 1975 - BVerwG 4 C 45.74 - BVerwGE 50, 2 sowie Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, § 19 Rn. 34, jeweils zur nachträglichen Heilung von Beitragsbescheiden nach ursprünglich vorhandenen Satzungsmängeln).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2010 - 9 B 42.10
    Eine (unterstellte) fehlerhafte Rechtsanwendung allein kann einen grundsätzlichen Klärungsbedarf nicht begründen (Beschluss vom 19. August 1997- BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 17.07.1998 - 5 C 14.97

    Sonst eintretende - als Ermessenskriterium.

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2010 - 9 B 42.10
    Entgegen der Ansicht der Beschwerde ist damit kein "uneingeschränktes" Nachschieben von Ermessenserwägungen eröffnet, insbesondere nicht deren vollständige Nachholung oder Auswechslung, sondern nur die Ergänzung einer zumindest ansatzweise bereits vorhandenen Ermessensentscheidung (Urteile vom 5. Mai 1998 a.a.O. S. 365 und vom 17. Juli 1998 - BVerwG 5 C 14.97 - BVerwGE 107, 164 ).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2010 - 9 B 42.10
    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass eine unzureichende Begründung eines Verwaltungsaktes nur "in besonders gelagerten Einzelfällen" für das Gericht Anlass zur Anwendung von § 155 Abs. 4 VwGO geben kann (Urteil vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 ; Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 155 Rn. 98 ff.; Eyermann/Rennert a.a.O. § 155 Rn. 13 m.w.N.).
  • BSG, 09.04.2019 - B 1 KR 3/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Krankenhausvergütungsstreit ohne

    Die Beklagte hätte dem Kostenausspruch entgehen können, indem sie den Rechtsstreit ebenfalls für erledigt erklärt hätte (vgl BVerwG Beschluss vom 30.4.2010 - 9 B 42.10 - Buchholz 310 § 114 VwGO Nr. 57 = Juris RdNr 6) .
  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 7.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Die Abwägung, ob er seine Klage stattdessen, gestützt auf weitere Kritikpunkte, aufrechterhält, erfordert zwar eine Neubewertung seiner Erfolgsaussichten, sie geht damit aber nicht über die klägerseits in jedem Verfahren ohnehin erforderliche Abschätzung des Prozessrisikos hinaus (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. April 2010 - 9 B 42.10 - Buchholz 310 § 114 VwGO Nr. 57 Rn. 6 und vom 10. Oktober 2017 - 9 A 16.16 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 83 Rn. 8).
  • BVerwG, 11.11.2010 - 5 C 12.10

    Einbürgerungsrücknahme; Ermessensergänzung; Erschleichung der Einbürgerung durch

    Die mit Schriftsatz vom 3. Mai 2005 eingeführten Erwägungen zur Staatenlosigkeit, zum Verlust der Unionsbürgerschaft sowie zu den für den Kläger damit verbundenen Folgen führen - ungeachtet ihrer Bedeutung für den Kläger - die grundlegende Argumentationslinie in der angefochtenen Rücknahmeentscheidung fort und lassen deren "Identität" unberührt (vgl. Beschlüsse vom 14. Januar 1999 - BVerwG 6 B 133.98 - NJW 1999, 2912 und vom 30. April 2010 - BVerwG 9 B 42.10 - Buchholz 310 § 114 VwGO Nr. 57).
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