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   BVerwG, 30.04.2020 - 4 BN 61.19   

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BVerwG, 30.04.2020 - 4 BN 61.19 (https://dejure.org/2020,15501)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.2020 - 4 BN 61.19 (https://dejure.org/2020,15501)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 2020 - 4 BN 61.19 (https://dejure.org/2020,15501)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde in einem Normenkontrollverfahren; Rechtmäßigkeit der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Söterbachtal"; Unterschutzstellung von Teilen der Natur und Landschaft durch Erklärung

  • rewis.io

    Landschaftsschutzgebietsverordnung zum Schutz eines FFH-Gebietes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNatSchG § 26 Abs. 1 ; BNatSchG § 22 Abs. 1
    Nichtzulassungsbeschwerde in einem Normenkontrollverfahren; Rechtmäßigkeit der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Söterbachtal"; Unterschutzstellung von Teilen der Natur und Landschaft durch Erklärung

  • datenbank.nwb.de

    Landschaftsschutzgebietsverordnung zum Schutz eines FFH-Gebietes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 BN 36.15

    Nichtigkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans; Zugang zur Revisionsinstanz;

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2020 - 4 BN 61.19
    b) Hiervon unabhängig könnte die Revision nicht zugelassen werden, weil Tatsachen, die vorliegen müssten, damit sich die mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochenen Frage in einem Revisionsverfahren stellen könnte, von der Vorinstanz nicht festgestellt worden sind (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. März 2000 - 8 B 287.99 - BVerwGE 111, 61 und vom 21. Januar 2016 - 4 BN 36.15 - juris Rn. 12).

    Denn der Einwand fehlender tatrichterlicher Feststellungen kann einer Beschwerde nicht entgegengehalten werden, wenn eine in der Vorinstanz ordnungsgemäß beantragte Sachverhaltsaufklärung nur deswegen unterblieben ist, weil das Tatsachengericht eine als rechtsgrundsätzlich bedeutsam bezeichnete Frage anders als der Beschwerdeführer beantwortet und deswegen die Beweisaufnahme als nicht entscheidungserheblich abgelehnt hat (BVerwG, Beschlüsse vom 17. März 2000 - 8 B 287.99 - BVerwGE 111, 61 und vom 21. Januar 2016 - 4 BN 36.15 - juris Rn. 13).

  • BVerwG, 29.11.2018 - 4 CN 12.17

    Eingriff; Erklärung zum Schutzgebiet; Flächenschutz; Gesamtheit des

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2020 - 4 BN 61.19
    Denn für die richterliche Kontrolle einer auf § 26 Abs. 1 BNatSchG gestützten Landschaftsschutzgebietsverordnung kommt es auf das Ergebnis des Rechtsetzungsverfahrens, also auf die erlassene Vorschrift in ihrer regelnden Wirkung an, nicht aber auf die die Rechtsnorm tragenden Motive desjenigen, der an ihrem Erlass mitgewirkt hat (BVerwG, Urteil vom 29. November 2018 - 4 CN 12.17 - BVerwGE 164, 16 Rn. 9).

    Der Verordnungsgeber ist daher nicht verpflichtet, seine Erwägungen zu dokumentieren, die ihn zum Erlass einer Landschaftsschutzgebietsverordnung bewogen haben (BVerwG, Urteil vom 29. November 2018 - 4 CN 12.17 - BVerwGE 164, 16 Rn. 9).

  • BVerwG, 17.03.2000 - 8 B 287.99

    Anmeldefrist für Restitutionsanträge; Ausschlußfrist; Nachsichtgewährung;

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2020 - 4 BN 61.19
    b) Hiervon unabhängig könnte die Revision nicht zugelassen werden, weil Tatsachen, die vorliegen müssten, damit sich die mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochenen Frage in einem Revisionsverfahren stellen könnte, von der Vorinstanz nicht festgestellt worden sind (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. März 2000 - 8 B 287.99 - BVerwGE 111, 61 und vom 21. Januar 2016 - 4 BN 36.15 - juris Rn. 12).

    Denn der Einwand fehlender tatrichterlicher Feststellungen kann einer Beschwerde nicht entgegengehalten werden, wenn eine in der Vorinstanz ordnungsgemäß beantragte Sachverhaltsaufklärung nur deswegen unterblieben ist, weil das Tatsachengericht eine als rechtsgrundsätzlich bedeutsam bezeichnete Frage anders als der Beschwerdeführer beantwortet und deswegen die Beweisaufnahme als nicht entscheidungserheblich abgelehnt hat (BVerwG, Beschlüsse vom 17. März 2000 - 8 B 287.99 - BVerwGE 111, 61 und vom 21. Januar 2016 - 4 BN 36.15 - juris Rn. 13).

  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 35.13

    Flugverfahren; Flugroute; Umweltrechtsbehelf; Verbandsklage;

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2020 - 4 BN 61.19
    Deshalb müssen im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (stRspr, BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 C 35.13 - NVwZ 2015, 656 Rn. 42).
  • BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2020 - 4 BN 61.19
    Es hat sich darüber hinaus mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Oktober 2018 - 1 BvR 2523/13 u.a. - (BVerfGE 149, 407) auseinandergesetzt (UA S. 19), auf den der Antragsteller in dem als übergangen gerügten Sachvortrag verwiesen hatte (S. 4 des Schriftsatzes vom 4. September 2019).
  • BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 72.99

    Prozeßvergleich; Widerrufsvorbehalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2020 - 4 BN 61.19
    Soweit sie nicht bereits geklärt ist, lässt sie sich auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation beantworten, ohne dass es der Durchführung eines Revisionsverfahrens bedarf (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. August 1999 - 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 und vom 14. Oktober 2019 - 4 B 27.19 - ZfBR 2020, 173 Rn. 6).
  • BVerwG, 10.01.2018 - 4 BN 30.17

    Einbeziehung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen in ein

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2020 - 4 BN 61.19
    Damit erklärt die Verordnung Ziele nach § 26 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG zu ihrem Schutzzweck (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 4 BN 30.17 - NuR 2018, 488 Rn. 5 f.).
  • BVerwG, 21.06.2018 - 7 C 18.16

    Altverband; Beitrag; Festlegung des Verbandsgebietes; Gesamtnichtigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2020 - 4 BN 61.19
    Dies gilt sowohl für einen Satzungsgeber (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2018 - 7 C 18.16 - Buchholz 445.20 WasserverbandsR Nr. 6 Rn. 10) als auch für einen Verordnungsgeber (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1967 - 4 C 105.65 - BVerwGE 26, 129 zu einer Landschaftsschutzverordnung).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2020 - 4 BN 61.19
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 10.03.2011 - 9 A 8.10

    Berichtigung der Niederschrift über die mündliche Verhandlung;

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2020 - 4 BN 61.19
    Dass solche Anträge gestellt worden sind, legt die Beschwerde nicht dar; auch das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 19. September 2019 verzeichnet keinen auf eine solche Ermittlung gerichteten Beweisantrag (vgl. § 105 VwGO i.V.m. § 160 Abs. 2 ZPO, dazu BVerwG, Beschluss vom 10. März 2011 - 9 A 8.10 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 57 Rn. 2).
  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 105.65

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Landschaftsschutz -

  • BVerwG, 14.10.2019 - 4 B 27.19

    Einzelhandel; Faktisches Baugebiet; Großflächiger Einzelhandel; Mischgebiet;

  • BVerwG, 07.04.2006 - 4 B 58.05

    Meldung eines FFH-Gebietes; Rechtsschutz; Vogelschutzgebiet.

  • BVerwG, 02.08.2018 - 4 BN 8.18

    Entwicklung; Entwicklungsgebiet; Entwicklungspotential;

  • BVerwG, 12.06.2008 - 7 B 24.08

    Feststellungsklage, allgemeine Leistungsklage, Gemeinde, FFH-Richtlinie,

  • OVG Niedersachsen, 23.03.2022 - 4 KN 252/19

    Aarhus-Konvention; Anstoßfunktion; Ausfertigung; Auslegung; Bekanntmachung;

    Der Erhalt, die Entwicklung und Wiederherstellung schutzwürdiger Lebensräume und der darin beheimateten Arten nach nationalem Recht kann auch dann Schutzzweck einer Unterschutzstellung sein, wenn die Meldung des Gebiets an die Europäische Kommission nach Art. 4 Abs. 1 Unterabsatz 1 Satz 1 Richtlinie 92/43/EWG rechtsfehlerhaft gewesen sein sollte (BVerwG, Beschl. v. 30.4.2020 - 4 BN 61.19 -, juris Rn. 8).

    Denn für die gerichtliche Kontrolle einer Schutzgebietsverordnung kommt es auf das Ergebnis des Rechtsetzungsverfahrens, also auf die erlassene Vorschrift in ihrer regelnden Wirkung an, nicht aber auf die die Rechtsnorm tragenden Motive desjenigen, der an ihrem Erlass mitgewirkt hat (BVerwG, Beschl. v. 30.4.2020 - 4 BN 61.19 -, juris Rn. 8).

  • VG Köln, 13.09.2022 - 14 K 2468/18

    Freizeitfischerei in einem Naturschutzgebiet in der Ostsee darf verboten werden

    vgl. BVerwG, Beschluss v. 30.4.2020 - 4 BN 61.19 -, Rdnr. 8, juris; OVG Lüneburg, Urteil v. 23.3.2022 - 4 KN 252/19 -, Rdnr. 84, juris.
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