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BVerwG, 30.05.1986 - 4 B 113.86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassugn der Berufung - Vorliegen einer "offenbar nicht beabsichtigten Härte" im Einzelfall - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Bindung des Revisionsgerichts im Verfahren - Einfügen des geplanten Vorhabens in die nähere Umgebung
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 08.11.1985 - 26 B 82 A.2512
- BVerwG, 30.05.1986 - 4 B 113.86
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75
Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit
Auszug aus BVerwG, 30.05.1986 - 4 B 113.86
Entsprechen die tatsächlichen Verhältnisse in keiner Weise mehr dem planerischen Willen der Gemeinde, so kann dies zwar im Einzelfall dazu führen, daß der Bebauungsplan insgesamt nicht mehr als rechtsverbindlich angesehen werden kann (vgl. Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 39.75 - BVerwGE 54, 5 [9]). - BVerwG, 09.06.1978 - 4 C 54.75
Nachbarschützende Festsetzungen eines Bebauungsplans; Einfacher und …
Auszug aus BVerwG, 30.05.1986 - 4 B 113.86
Entgegen der Auffassung der Beschwerde dient § 31 Abs. 2 Nr. 3 BBauG auch nicht dazu, bauplanerische Festsetzungen einer tatsächlichen Entwicklung "anzupassen" (vgl. Urteil vom 9. Juni 1978 - BVerwG 4 C 54.75 - BVerwGE 56, 71 [74 f.]). - BVerwG, 14.07.1972 - IV C 69.70
Prüfung der Möglichkeit einer späteren Befreiung nicht Gegenstand des …
Auszug aus BVerwG, 30.05.1986 - 4 B 113.86
Das gilt auch dann, wenn der Bebauungsplan Festsetzungen enthält, die sich gegenüber den Grundeigentümern als Härten erweisen (vgl. Urteil vom 14. Juli 1982 - BVerwG 4 C 69.70 - BVerwGE 40, 268 [272]). - BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77
Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …
Auszug aus BVerwG, 30.05.1986 - 4 B 113.86
Aus der Eigenart der näheren Umgebung sind gemäß § 34 Abs. 1 BBauG diejenigen Maßstäbe zu finden, nach denen entschieden werden kann, ob sich ein Vorhaben einfügt (vgl. Urteil vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 [385 ff.]).