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   BVerwG, 30.05.2000 - 8 B 88.00   

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https://dejure.org/2000,14014
BVerwG, 30.05.2000 - 8 B 88.00 (https://dejure.org/2000,14014)
BVerwG, Entscheidung vom 30.05.2000 - 8 B 88.00 (https://dejure.org/2000,14014)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Mai 2000 - 8 B 88.00 (https://dejure.org/2000,14014)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer "entschädigungslosen Enteignung" eines Grundstücks - Inanspruchnahme eines Grundstücks durch die Aufbauverordnung - Vorliegen einer unlauteren Machenschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 16.93

    Aufbaugesetz - Enteignung - Baulandgesetz - Entschädigungslose Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2000 - 8 B 88.00
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. März 1994 (BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 19 S. 13) und von dem Beschluß vom 12. November 1997 (BVerwG 7 B 374.97 ) ab.

    Der generelle Ausschluß kann sich auch aus Verwaltungsanweisungen, Erlassen und sonstigen von den staatlichen Stellen zu beachtenden generellen Regelungen ergeben (vgl. Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - a.a.O.).

  • BVerwG, 27.06.1996 - 7 C 3.96

    Kein Restitutionsausschluß von mittelbar ausländischem Eigentum bei konkretem

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2000 - 8 B 88.00
    Das angefochtene Urteil weicht auch nicht ab vom Urteil vom 27. Juni 1996 (BVerwG 7 C 3.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 83 S. 245 ).
  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 25.96

    Enteignung - Entschädigung - Unlautere Machenschaften - Staatlicher Verwalter -

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2000 - 8 B 88.00
    Eine unlautere Machenschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG kann demnach u.a. dann vorliegen, wenn ein Enteignungszweck nur vorgeschoben war, um in Wahrheit zu ganz anderen Zwecken das Eigentum an dem Vermögenswert zu erlangen (vgl. u.a. Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - ZOV 1997, 355 ).
  • BVerwG, 12.11.1997 - 7 B 374.97

    Entschädigungspflichtigkeit einer Enteignung auf Grundlage des Aufbaugesetzes -

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2000 - 8 B 88.00
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. März 1994 (BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 19 S. 13) und von dem Beschluß vom 12. November 1997 (BVerwG 7 B 374.97 ) ab.
  • OVG Sachsen, 23.08.2022 - 6 A 772/20

    Kein Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz; Notwendigkeit der

    Solche Fehler sind regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen und können einen Verfahrensmangel im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO deshalb grundsätzlich nicht begründen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17. Mai 2011 - 8 B 88.00 -, juris Rn. 6 ff.).
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