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   BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 40.02   

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https://dejure.org/2002,20688
BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 40.02 (https://dejure.org/2002,20688)
BVerwG, Entscheidung vom 30.05.2002 - 6 B 40.02 (https://dejure.org/2002,20688)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Mai 2002 - 6 B 40.02 (https://dejure.org/2002,20688)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung - Grundsatz der unentgeltlichen Benutzung von Verkehrswegen für öffentlichen Zwecken dienende Telekommunikationslinien - Bei landesrechtlichen Gebührenregelungen zu beachtende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 13.00

    Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 40.02
    Insbesondere kann es weitgehend frei auch darüber befinden, welche Gebührenmaßstäbe es anwenden will (vgl. Urteil vom 19. September 2001 BVerwG 6 C 13.00 Buchholz 442.066 § 1 TKG Nr. 1 S. 1, 4 m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 1994 1 BvL 19/90 BVerfGE 91, 207, ).

    Die Gebühr darf jedoch nicht völlig unabhängig von den tatsächlichen Kosten der gebührenpflichtigen Leistung festgesetzt werden (vgl. Urteil vom 19. September 2001, a.a.O. S. 4 und 5 m.w.N.).

  • BVerwG, 18.04.2000 - 11 B 20.00

    Einkaufszentrum; Verkaufsstätte; Baugenehmigungsgebühr; Rohbauwert;

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 40.02
    Das Landesrecht ist befugt, im Rahmen der ihm vom Bundesrecht gezogenen Grenzen bei der Festlegung einer Gebühr zu pauschalieren und zu typisieren sowie aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung auf differenzierte Regelungen zu verzichten (vgl. Beschluss vom 18. April 2000 BVerwG 11 B 20.00 Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 38 m.w.N.).

    Ob gebührenrechtliche Pauschalierungen und Typisierungen im konkreten Fall deshalb zu beanstanden sind, weil ein einleuchtender Grund für eine unterlassene Differenzierung nicht erkennbar ist, ist eine nicht grundsätzlich bedeutsame Frage des Einzelfalles (vgl. Beschluss vom 18. April 2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.09.2000 - 11 BN 6.00

    Verwaltungsgebühren; Äquivalenzprinzip; Kostendeckungsprinzip; Gleichbehandlung

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 40.02
    Die einschlägigen bundesverfassungsrechtlichen Grundsätze verlangen nicht, dass eine Gebühr nur an dem so genannten Kostendeckungsprinzip ausgerichtet wird, das besagt, dass die Summe der für eine bestimmte Art von Amtshandlungen erhobenen Gebühren nicht höher sein darf als die Aufwendungen der Behörde für diese Art von Amtshandlungen (vgl. Beschluss vom 19. September 2000 BVerwG 11 BN 6.00 NVwZ 2000, 1410 m.w.N.).

    Das Landesrecht ist nicht gehindert, neben der Kostendeckung weitere Ziele zu verfolgen und bei den Gebührenmaßstäben auch den Wert der staatlichen Leistung zu berücksichtigen (vgl. Beschluss vom 19. September 2000, a.a.O., 1410; BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 1992 1 BvL 1/89 BVerfGE 85, 337 ).

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 40.02
    Das Landesrecht ist nicht gehindert, neben der Kostendeckung weitere Ziele zu verfolgen und bei den Gebührenmaßstäben auch den Wert der staatlichen Leistung zu berücksichtigen (vgl. Beschluss vom 19. September 2000, a.a.O., 1410; BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 1992 1 BvL 1/89 BVerfGE 85, 337 ).
  • BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90

    Vorlage zur Frage der Heranziehung des Schiffseigners neben dem Charterer des

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 40.02
    Insbesondere kann es weitgehend frei auch darüber befinden, welche Gebührenmaßstäbe es anwenden will (vgl. Urteil vom 19. September 2001 BVerwG 6 C 13.00 Buchholz 442.066 § 1 TKG Nr. 1 S. 1, 4 m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 1994 1 BvL 19/90 BVerfGE 91, 207, ).
  • BVerwG, 11.10.2000 - 6 B 47.00

    Fehlende Vornahme einer Zwischenberatung nach informatorischer Anhörung und vor

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 40.02
    Das ist nach der ständigen Rechtsprechung aller Senate des Bundesverwaltungsgerichts dann nicht der Fall, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation und auf dieser Grundlage ohne weiteres beantworten lässt (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 11. Oktober 2000 BVerwG 6 B 47.00 Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 109.60
    Auszug aus BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 40.02
    Das sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergebende Äquivalenzprinzip gebietet auch, dass Gebühren nicht so hoch festgesetzt werden dürfen, dass sie abschreckende Wirkung ausüben oder zu einem beachtlichen Kostenfaktor werden, der Preiserhöhungen auslöst (vgl. Urteil vom 24. März 1961 BVerwG 7 C 109.60 BVerwGE 12, 162, ).
  • Drs-Bund, 30.01.1996 - BT-Drs 13/3609
    Auszug aus BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 40.02
    Das unentgeltliche Wegerecht des Bundes nach § 50 Abs. 1 TKG knüpft an das entsprechende Recht in § 1 des Telegrafenwegegesetzes (TWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. April 1991 (BGBl I S. 353) an und dient als unverzichtbares Mittel dem Bund zur Erfüllung seiner Pflicht nach Art. 87 f Abs. 1 GG, eine flächendeckende Versorgung im Bereich der Telekommunikation zu gewährleisten (vgl. Begründung des Entwurfs eines Telekommunikationsgesetzes, BTDrucks 13/3609 S. 48 f.).
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