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   BVerwG, 30.05.2012 - 9 C 6.11   

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https://dejure.org/2012,21564
BVerwG, 30.05.2012 - 9 C 6.11 (https://dejure.org/2012,21564)
BVerwG, Entscheidung vom 30.05.2012 - 9 C 6.11 (https://dejure.org/2012,21564)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Mai 2012 - 9 C 6.11 (https://dejure.org/2012,21564)
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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2002 - 15 A 4043/00

    Verzicht auf Erschließungsbeiträge

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2012 - 9 C 6.11
    Dies gilt umso mehr, als es verbreiteter Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum entspricht, dass auch dort, wo landesrechtliche Vorschriften für das Verwaltungsverfahren über Kommunalabgaben auf die Abgabenordnung verweisen, die Regelungen der Verwaltungsverfahrensgesetze über den öffentlich-rechtlichen Vertrag unmittelbar oder entsprechend zur Anwendung kommen (vgl. VGH München, Urteil vom 24. Oktober 1986 - 23 B 84 A.2812 - BayVBl 1987, 335 ; OVG Münster, Urteil vom 19. März 2002 - 15 A 4043/00 - NVwZ-RR 2003, 147 ; Allesch, DÖV 1988, 103 f.; derselbe, DÖV 1990, 270 ).

    Einnahmeausfälle aufgrund eines gemeindlichen Beitragsvorausverzichts dürfen nämlich nicht dem Kreis der übrigen Abgabepflichtigen überbürdet werden, sondern sind von der durch den Vertrag begünstigten Gemeinde selbst zu tragen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 19. März 2002 - 15 A 4043/00 - NVwZ-RR 2003, 147 ).

  • BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72

    Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2012 - 9 C 6.11
    Bereits vorher ging das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung von der grundsätzlichen Zulässigkeit sogenannter Folgekostenverträge aus (Urteile vom 6. Juli 1973 - BVerwG 4 C 22.72 - BVerwGE 42, 331 und vom 14. August 1992 - BVerwG 8 C 19.90 - BVerwGE 90, 310 ).

    Als vertraglich abwälzbare Folgekosten verstand es indes nur solche Aufwendungen, die den Gemeinden jenseits der beitragsfähigen Erschließung als Folge neuer Ansiedlungen für Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs entstanden (Urteil vom 6. Juli 1973 a.a.O. S. 336 f. m.w.N.).

  • BVerwG, 26.04.1999 - 8 B 67.99

    Republikflucht; Entzug des dinglichen Nutzungsrechts; generelle

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2012 - 9 C 6.11
    Der zeitliche Zusammenhang zwischen der Beratung und Verkündung des Urteils einerseits und der Übergabe der schriftlichen Urteilsgründe andererseits ist dann so weit gelockert, dass in Anbetracht des nachlassenden Erinnerungsvermögens der Richter die Übereinstimmung zwischen den in das Urteil aufgenommenen und den für die richterliche Überzeugung tatsächlich leitend gewordenen Gründen nicht mehr gewährleistet erscheint (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367 ; BVerwG, Beschluss vom 26. April 1999 - BVerwG 8 B 67.99 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 30 S. 6 f.).

    Entsprechendes gilt, wenn das Urteil nicht verkündet, sondern zugestellt worden ist und zwischen Niederlegung des Tenors und Übergabe des vollständigen Urteils an die Geschäftsstelle ein Zeitraum von mehr als fünf Monaten liegt (Beschluss vom 26. April 1999 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 19.01.1998 - 23 ZS 97.2985
    Auszug aus BVerwG, 30.05.2012 - 9 C 6.11
    Der Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, die Angemessenheitsprüfung setze zwingend das Vorhandensein einer Beitragssatzung oder zumindest bereits durchgeführte Kalkulationen späterer Beitragslasten voraus (Urteil vom 16. März 1990 - 23 B 88.01496 - juris Rn. 34; Beschluss vom 19. Januar 1998 - 23 ZS 97.2985 - BayVBl 1998, 566), ist für die Anwendung des § 54 Abs. 2 Satz 4 BauZVO zumindest in den Jahren 1991/92 nicht zu folgen.
  • VGH Bayern, 16.03.1990 - 23 B 88.01496
    Auszug aus BVerwG, 30.05.2012 - 9 C 6.11
    Der Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, die Angemessenheitsprüfung setze zwingend das Vorhandensein einer Beitragssatzung oder zumindest bereits durchgeführte Kalkulationen späterer Beitragslasten voraus (Urteil vom 16. März 1990 - 23 B 88.01496 - juris Rn. 34; Beschluss vom 19. Januar 1998 - 23 ZS 97.2985 - BayVBl 1998, 566), ist für die Anwendung des § 54 Abs. 2 Satz 4 BauZVO zumindest in den Jahren 1991/92 nicht zu folgen.
  • BVerwG, 10.08.2011 - 9 C 6.10

    Erschließungsvertrag; Erschließungsunternehmer; Erschließungskosten;

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2012 - 9 C 6.11
    Zu § 124 Abs. 2 BauGB hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, dass die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Bodenrecht kraft Sachzusammenhangs gesetzliche Regelungen abdeckt, die zu Verträgen über Erschließungskosten ermächtigen, auch soweit die den Gegenstand des Vertrags bildenden Erschließungsanlagen nach Landesrecht beitragsfähig sind (Urteil vom 10. August 2011 - BVerwG 9 C 6.10 - BVerwGE 140, 209 Rn. 21).
  • BVerwG, 14.08.1992 - 8 C 19.90

    Baurecht: Zulässigkeit der Abwälzung von Baufolgekosten

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2012 - 9 C 6.11
    Bereits vorher ging das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung von der grundsätzlichen Zulässigkeit sogenannter Folgekostenverträge aus (Urteile vom 6. Juli 1973 - BVerwG 4 C 22.72 - BVerwGE 42, 331 und vom 14. August 1992 - BVerwG 8 C 19.90 - BVerwGE 90, 310 ).
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2012 - 9 C 6.11
    Der zeitliche Zusammenhang zwischen der Beratung und Verkündung des Urteils einerseits und der Übergabe der schriftlichen Urteilsgründe andererseits ist dann so weit gelockert, dass in Anbetracht des nachlassenden Erinnerungsvermögens der Richter die Übereinstimmung zwischen den in das Urteil aufgenommenen und den für die richterliche Überzeugung tatsächlich leitend gewordenen Gründen nicht mehr gewährleistet erscheint (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367 ; BVerwG, Beschluss vom 26. April 1999 - BVerwG 8 B 67.99 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 30 S. 6 f.).
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2012 - 9 C 6.11
    Verstößt ein Gericht gegen eine Pflicht zur Vorlage an ein anderes Gericht, das über eine bestimmte Rechtsfrage zu entscheiden hat, so ist es im Sinne des § 138 Nr. 1 VwGO nicht vorschriftsmäßig besetzt, sofern es seiner Vorlagepflicht willkürlich nicht nachkommt (Beschluss vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 B 191.83 - BVerwGE 69, 30 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 1990 - 2 BvL 12/88 u.a. - BVerfGE 82, 159 ).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 B 191.83

    Rechtsmittel bei Verletzung der Vorlagepflicht im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2012 - 9 C 6.11
    Verstößt ein Gericht gegen eine Pflicht zur Vorlage an ein anderes Gericht, das über eine bestimmte Rechtsfrage zu entscheiden hat, so ist es im Sinne des § 138 Nr. 1 VwGO nicht vorschriftsmäßig besetzt, sofern es seiner Vorlagepflicht willkürlich nicht nachkommt (Beschluss vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 B 191.83 - BVerwGE 69, 30 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 1990 - 2 BvL 12/88 u.a. - BVerfGE 82, 159 ).
  • BVerwG, 25.04.2001 - 4 B 31.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfahrensmangel infolge der

  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87

    Vertragsauslegung - Gerichtlicher Vergleich - Wohnungsbauförderungsantrag -

  • BVerwG, 01.12.2010 - 9 C 8.09

    Erschließung; Erschließungsvertrag; Dritter; gemeindliche Eigengesellschaft;

  • BVerwG, 23.08.1991 - 8 C 61.90

    Erschließungsbeitragsrecht: Umfang der Überbürdung von Erschließungskosten auf

  • BVerwG, 09.08.2004 - 7 B 20.04

    Bestimmung des Auslegungsmaßstabs für Anträge an eine Behörde;

  • BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 174.81

    Gesetzwidriger Beitragsverzicht - Unbeachtlichkeit - Gewährender Verwaltungsakt -

  • BVerwG, 19.02.1982 - 8 C 27.81

    Berichtigung eines verkündeten Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 24.81

    Erschließungsbeitragsrecht - Ablösungsbestimmungen - Ablösungsvereinbarung -

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