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   BVerwG, 30.05.2018 - 5 C 2.17   

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https://dejure.org/2018,22314
BVerwG, 30.05.2018 - 5 C 2.17 (https://dejure.org/2018,22314)
BVerwG, Entscheidung vom 30.05.2018 - 5 C 2.17 (https://dejure.org/2018,22314)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Mai 2018 - 5 C 2.17 (https://dejure.org/2018,22314)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    SGB VIII § 7 Abs. 1 Nr. 5, § 86 Abs. 2 Satz 1, § 89c Abs. 1 Satz 2; BGB § 1671 Abs. 1, § 1696
    Aufenthalt; Eltern; Elternteil; Familiengericht; Kostenerstattungsanspruch; Personensorge; Personensorgeberechtigter; Sorgerechtsentscheidung; allein Personensorgeberechtigter; aufgeteilte Personensorge; gewöhnlicher Aufenthalt; partielle Personensorge; örtliche ...

  • Wolters Kluwer

    Örtliche Zuständigkeit eines Jugendhilfeträgers bei aufgeteilter Personensorge mit unterschiedlichem Aufenthalt

  • doev.de PDF

    Örtliche Zuständigkeit des Jugendhilfeträgers bei aufgeteilter Personensorge

  • rewis.io

    Zur örtlichen Zuständigkeit des Jugendhilfeträgers, wenn die Eltern unterschiedliche Aufenthalte haben und die Personensorge zwischen ihnen aufgeteilt ist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Örtliche Zuständigkeit eines Jugendhilfeträgers bei aufgeteilter Personensorge mit unterschiedlichem Aufenthalt

  • datenbank.nwb.de

    Zur örtlichen Zuständigkeit des Jugendhilfeträgers, wenn die Eltern unterschiedliche Aufenthalte haben und die Personensorge zwischen ihnen aufgeteilt ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Örtliche Zuständigkeit für durchgeführte Jugendhilfemaßnahmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 2743
  • FamRZ 2018, 1622
  • DÖV 2018, 919
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.04.2017 - 5 C 12.16

    Angelegenheit; Ausübung; Berechtigung; Eltern; Elternteil; Entziehung; Entzug;

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2018 - 5 C 2.17
    a) Der Begriff "personensorgeberechtigt" ist in § 7 Abs. 1 Nr. 5 SGB VIII mit Wirkung für das gesamte Achte Buch des Sozialgesetzbuches definiert (BVerwG, Urteil vom 27. April 2017 - 5 C 12.16 - BVerwGE 159, 8 Rn. 12).

    Bei der Verweisung auf diese Regelungen handelt es sich um eine dynamische Verweisung auf das jeweils geltende Personensorgerecht, wovon der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung unausgesprochen ausgegangen ist (BVerwG, Urteil vom 27. April 2017 - 5 C 12.16 - BVerwGE 159, 8 Rn. 13).

  • BVerwG, 15.12.2016 - 5 C 35.15

    Aufgabe; Bedarf; Bedarfsdeckung; Beendigung der Leistung; Beginn der Leistung;

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2018 - 5 C 2.17
    Hier haben die Eltern von F. - was zwischen den Beteiligten zu Recht nicht streitig ist - verschiedene gewöhnliche Aufenthalte im Sinne des Gesetzes (§ 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I; vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2016 - 5 C 35.15 - BVerwGE 157, 96 Rn. 26).
  • OVG Niedersachsen, 09.05.2019 - 10 ME 57/19

    Aufenthaltsbestimmungsrecht; Gefährdung des Kindeswohls; Mutter-Kind-Einrichtung;

    Doch zum einen dient die Formulierung in § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII, "die allein für ein Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben", der Abgrenzung von dem - hier nicht vorliegenden - Fall, in dem das Sorgerecht beiden Elternteilen zusteht, für den das Hilfeangebot des § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII nicht gedacht ist (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 26.07.2010 - 4 LA 208/09 -, juris Rn. 14 ff.) Zum anderen ist der Begriff "personensorgeberechtigt" in § 7 Abs. 1 Nr. 5 SGB VIII, an den auch die genannte Formulierung in § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII anknüpft (Kunkel in LPK-SGB VIII, 5. Aufl. 2014, § 19 Rn. 1) mit Wirkung für das gesamte Achte Buch des Sozialgesetzbuchs definiert (BVerwG, Beschluss vom 30.05.2018 - 5 C 2.17 -, juris Rn. 9 m.w.N.).

    Denn nach den bürgerlich-rechtlichen Regelungen handelt es sich auch bei der partiellen Personensorge um eine in den jeweiligen Sorgerechtsbereichen alleinige Personensorge (siehe hierzu ausführlich BVerwG, Beschluss vom 30.05.2018 - 5 C 2.17 -, juris Rn. 9 ff., zu dem Fall der Aufteilung der Personensorge zwischen den Elternteilen).

  • VG Karlsruhe, 09.12.2021 - 14 K 3375/20

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren des Seitenstreifens auf

    Eine analoge Anwendung hingegen schüfe - planwidrig - Rechtsunklarheit für den Bürger, zumal - wie bei allen Zuständigkeitsregelungen der Zweck dieser Vorschrift darin besteht, eine einfache und eindeutige Zuständigkeitsbestimmung zu ermöglichen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 30.05.2018 - 5 C 2.17 -, juris Rn. 12), was hier im Wege einer abschließenden Enumeration geschehen ist.
  • VG Minden, 17.04.2020 - 6 L 118/20
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.5.2018 - 5 C 2.17 -, juris Rn. 9; OVG Lüneburg, Beschluss vom 9.5.2019 - 10 ME 57/19 -, juris Rn. 14; siehe auch Schermaier-Stöckl, in: BeckOGK SGB VIII, § 19 Rn. 9; Kunkel/Kepert, a.a.O., § 19 Rn. 1.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2022 - 4 L 136/21

    Unterrichtung des Personensorgeberechtigten nach § 42 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII

    Dafür spricht der Zweck der Vorschrift, dass Ansprechpartner des Jugendamtes - soweit erforderlich - immer der nach aktuellem Recht Personensorgeberechtigte ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 2018 - 5 C 2/17 -, juris, Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2020 - 12 S 670/20

    Anwendungsumfang des GKG 2004 § 15 Abs 1 S 2

    So liegt der Fall aber hier, da sich das Klagebegehren der Kläger erkennbar auf dasselbe Rechtsschutzziel richtete, nämlich auf die Gewährung von Hilfe zur Erziehung zur Betreuung ihres Sohnes in einer Tagesgruppe der xxx, also auf einen Anspruch, den die Kläger als sorgeberechtigte Eltern nur gemeinsam geltend machen können (vgl. § 27 Abs. 1 iVm § § 7 Abs. 1 Nr. 5 SGB VIII und BVerwG, Urteil vom 30.05.2018 - 5 C 2.17 - juris Rn. 9 sowie Nellissen in jurisPK-SGB VIII, 2. Aufl., § 27 Rn. 27).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2019 - L 7 AS 503/19
    Der Senat teilt die Auffassung des SG, dass Unterhaltszahlungen aus einem Unterhaltstitel nicht nach § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 SGB II abzugsfähig sind, wenn der Leistungsempfänger mit seinem Einkommen den Selbstbehalt nach der Düsseldorfer Tabelle nicht decken kann (so auch Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 29. August 2017 - L 9 AS 228/17 B ER; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17. April 2018 - L 11 AS 1373/14-, FamRZ 2018, 1622).
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