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BVerwG, 30.05.2022 - 5 B 15.21 (5 C 7.22) |
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Volltextveröffentlichungen (5)
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VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 ; GG Art. 3 Abs. 3 S. 1
Anknüpfung an den Status einer als Körperschaft des öffentlichen Rechts verfassten Religionsgesellschaft durch eine gesetzliche Regelung; Höherer finanzieller Eigenanteil und damit geringere staatliche Zuschüsse als für andere anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und ... - datenbank.nwb.de