Rechtsprechung
   BVerwG, 30.06.1966 - VIII C 61.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,995
BVerwG, 30.06.1966 - VIII C 61.63 (https://dejure.org/1966,995)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.1966 - VIII C 61.63 (https://dejure.org/1966,995)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 1966 - VIII C 61.63 (https://dejure.org/1966,995)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,995) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1967, 333
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.06.1966 - VIII C 42.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1966 - VIII C 61.63
    Der Gesamtheit seiner Vorschriften ist der Grundsatz der Entschädigung für den durch die Dienstreise verursachten notwendigen Mehraufwand zu entnehmen, insbesondere der Vorschrift das § 4, die bestimmt, daß die Beamten "für den durch die Dienstreise verursachten Mehraufwand zu entschädigen" sind (vgl. hierzu das Urteil des erkennenden Senats vom 30. Juni 1966 - BVerwG VIII C 42.63 -).

    Dieses Gesetz geht als besondere, die Fürsorgepflicht des Dienstherrn näher bestimmende Regelung der allgemeinen Vorschrift des § 36 LBG vor (vgl. auch das Urteil des erkennenden Senats vom 30. Juni 1966 - BVerwG VIII C 42.63 -).

  • BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62

    Fiskusprivileg

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1966 - VIII C 61.63
    Die Unsachlichkeit der getroffenen Regelung muß evident sein; nur die Einhaltung der äußersten Grenzen der gesetzgeberischen Freiheit ist nachzuprüfen (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. insbesondere BVerfGE 18, 121 [124]).
  • BVerwG, 25.04.1963 - VIII C 216.63
    Auszug aus BVerwG, 30.06.1966 - VIII C 61.63
    Diese im Gesetz nur allgemein ausgesprochene Fürsorgepflicht beläßt dem Dienstherrn einen Spielraum, innerhalb dessen er die Voraussetzungen, den Umfang und die Art und Weise seiner Fürsorge selbst bestimmen kann (BVerwGE 16, 68 [BVerwG 25.04.1963 - VIII C 216/63] [70]).
  • BVerwG, 25.06.1964 - VIII C 23.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1966 - VIII C 61.63
    Zu diesem Bereich gehören neben dem Besoldungs- und Versorgungsrecht auch das Reisekosten- und das Umzugskostenrecht (vgl. BVerwGE 19, 48 [54]).
  • BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 45.82

    Beamtenrecht - Schadensersatz - Dienstfahrten - Kfz-Sachschäden

    Bei ihrer Bemessung sind nach dieser Vorschrift - insoweit enger als nach früheren Verwaltungsvorschriften, wie sie z.B. den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Oktober 1965 BVerwG 8 C 255.63 - (a.a.O.), vom 30. Juni 1966 - BVerwG 8 C 61.63 - (Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 10 = DRiZ 1967, 87) und vom 7. Dezember 1966 - BVerwG 6 C 47.64 - (Buchholz 232 § 136 BBG Nr. 3 = ZBR 1967, 220) zugrunde lagen - die Anschaffungs-, Unterhaltungs- und Betriebskosten und die Abnutzung des Kraftfahrzeugs zu berücksichtigen.
  • BVerwG, 10.08.1967 - VI C 25.67

    Anspruch auf Reisekostenvergütung für Dienstreisen - Ausfluss des

    Der Einwand des Klägers, daß die Beschaffung und der Einsatz von Dienstkraftfahrzeugen angesichts der hohen und noch zunehmenden Zahl privateigener Kraftfahrzeuge in der Beamten- und Richterschaft überhaupt unwirtschaftlich seien, schlägt in diesem Zusammenhang schon deswegen nicht durch, weil es allein Sache des Gesetzgebers oder der von ihm ermächtigten Stellen ist, dieser Entwicklung im Kraftfahrzeugverkehr unter Abwägung der Gesichtspunkte der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Rahmen des Reisekostenrechts durch sachgerechte Regelungen Rechnung zu tragen (vgl. hierzu auch Urteil vom 30. Juni 1966 - BVerwG VIII C 61.63 - [Buchholz BVerwG 238.90 Nr. 10 = DRiZ 1967 S. 87]).

    Einer entsprechenden Anwendung bürgerlich-rechtlicher Vorschriften, insbesondere der §§ 670, 683 BGB, würde schon der Umstand entgegenstehen, daß das Verhältnis zwischen dem Dienstherrn und dem Beamten (Richter) im Reisekostenrecht durch Rechtsvorschriften, Ausführungsbestimmungen und Verwaltungsrichtlinien erschöpfend geregelt ist (vgl. auch hierzu das o.a. Urteil vom 30. Juni 1966 - BVerwG VIII C 61.63 -).

  • BVerwG, 12.12.1969 - VI C 75.67

    Benutzung von privat angeschafften Zeitkarten der Bundesbahn bei Dienstreisen -

    Einer Anwendung der bürgerlichrechtlichen Vorschriften der §§ 812 ff. BGB steht schon entgegen, daß die Beziehungen zwischen dem Dienstherrn und dem Beamten im Reisekostenrecht durch Rechtsvorschriften, Ausführungsbestimmungen und Verwaltungsrichtlinien erschöpfend geregelt sind (vgl.Urteile vom 30. Juni 1966 - BVerwG VIII C 61.63 - [Buchholz BVerwG 238.90, Reise- und Umzugskosten Nr. 10] undvom 10. August 1967 - BVerwG VI. C 25.67 -).
  • BVerwG, 20.02.1989 - 2 B 13.89

    Beamtenrecht - Dienstunfallfürsorge - Ärztliche Behandlung - Reisekosten -

    Die erhöhten Sätze für dienstliche Fahrten mit einem Kraftfahrzeug, dessen Anschaffung durch den Beamten die Behörde als überwiegend im dienstlichen Interesse liegend anerkannt hat, berücksichtigen neben den durchschnittlichen Betriebskosten auch die durchschnittlichen Kosten der Anschaffung und Haltung des Kraftfahrzeugs voll, während diese im allgemeinen Kilometersatz nur mit einem "angemessenen Zuschlag" berücksichtigt werden (vgl. Urteil vom 30. Juni 1966 - BVerwG 8 C 61.63 - ).
  • BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 48.82

    Anerkennung privateigener Kraftfahrzeuge - Ersatz eines Sachschadens auf Grund

    Bei ihrer Bemessung sind nach dieser Vorschrift - insoweit enger als nach früheren Verwaltungsvorschriften, wie sie z.B. den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Oktober 1965 - BVerwG 8 C 255.63 - (a.a.O.), vom 30. Juni 1966 - BVerwG 8 C 61.63 - (Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 10 = DRiZ 1967, 87) und vom 7. Dezember 1966 - BVerwG 6 C 47.64 -(Buchholz 232 § 136 BBG Nr. 3 = ZBR 1967, 220) zugrunde lagen -die Anschaffungs-, Unterhaltungs- und Betriebskosten und die Abnutzung des Kraftfahrzeugs zu berücksichtigen.
  • BVerwG, 24.10.1983 - 2 B 116.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Fahrten zwischen

    Die Frage, ob das "überwiegende dienstliche Interesse", wie im Berufungsurteil geschehen, durch zahlenmäßigen Vergleich der im dienstlichen und im eigenen Interesse gefahrenen Kilometer zu bestimmen ist - wobei die Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle dem eigenen Interesse zuzurechnen sind (vgl. Urteil vom 30. Juni 1966 - BVerwG 8 C 61.63 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 10 - S. 60 -]) -, würde sich in dem erstrebten Revisionsverfahren nicht allgemein stellen.
  • BVerwG, 10.02.1967 - VIII B 1.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ersatz von Aufwendungen für

    In diesem Zusammenhang kann auf das Urteil des beschließenden Senatsvom 30. Juni 1966 - BVerwG VIII C 61.63 - verwiesen werden, wo - in der Frage der Wegstreckenentschädigung für die Benutzung eines nicht anerkannten privateigenen Kraftfahrzeugs auf Dienstreisen der Richter - entschieden wurde, es widerspreche nicht dem Gleichbehandlungsgrundsatz, anderen im Interesse der Rechtspflege mit dem Kraftfahrzeug reisenden Personen (Rechtsanwälten, Notaren, Rechtsbeiständen, ehrenamtlichen Richtern) eine höhere Wegstreckenentschädigung zuzubilligen als den Richtern.
  • BVerwG, 12.10.1967 - II C 18.67

    Rechtsgrundlage für die Bemessung der Entschädigung für Benutzung eines eigenen

    Entgegen der Ansicht der Revision bedarf es keiner näheren Auseinandersetzung mit der entgegengesetzten Ansicht des Gemeindetages Rheinland-Pfalz; denn aus der gesetzlichen Regelung der Kfz-Entschädigung innerhalb des Reisekostenrechts und damit des öffentlichen Dienstrechts ergibt sich eindeutig, daß die Kfz-Entschädigung zum Personalaufwand gehört (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 30. Juni 1966 - BVerwG VIII C 61.63 und 110.63 - [Buchholz BVerwG 238.90, Reise- und Umzugskosten Nrn. 10 und 11]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht