Rechtsprechung
   BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 76.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,881
BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 76.81 (https://dejure.org/1983,881)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.1983 - 2 C 76.81 (https://dejure.org/1983,881)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 1983 - 2 C 76.81 (https://dejure.org/1983,881)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,881) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Besetzung von Professorenstellen - Gutachten - Eignung der Bewerber - Personalakten - Akteneinsicht - Bewerber um ein öffentliches Amt - Stellenbesetzungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1984, 53
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 27.02.1976 - VII C 44.74

    Vornahme eines Verwaltungsakts - Wiederholen eines Antrags - Jahresfrist -

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 76.81
    Schon im Hinblick auf die vom Berufungsgericht festgestellten Presseveröffentlichungen, die in Anspielung auf die bei den Bewerbungsakten befindlichen gutachtlichen Stellungnahmen negative Äußerungen über den Kläger enthielten, ist nämlich jedenfalls nicht auszuschließen, daß dem Kläger - ungeachtet der Erledigung des Bewerbungsverfahrens - auch jetzt noch Ansprüche zustehen, zu deren Klärung er der Einsicht in die Bewerbungsunterlagen bedarf (vgl. auch BVerwGE 50, 255 [265]).

    Bereits der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinem Urteil vom 27. Februar 1976 - BVerwG 7 C 44.74 - (BVerwGE 50, 255) im einzelnen ausgeführt, daß der vom Berufungsgericht im Wege der Lückenfüllung gefundene - und von ihm auch im vorliegenden Fall zugrunde gelegte - Rechtssatz nicht gegen Bundesrecht verstößt (a.a.O. S. 261 ff.).

    Es bestehen auch im vorliegenden Fall keine Anhaltspunkte dafür, daß der Inhalt der Gutachten die Privatsphäre der Verfasser berühren oder daß der Kläger nach Kenntnisnahme vom Inhalt der Gutachten gegen deren Verfasser in rechtswidriger Weise vorgehen könnte (vgl. BVerwGE 50, 255 [264]).

    Es kann im Ergebnis offenbleiben, ob - anders als in dem soeben erwähnten, die Bewerbung um einen Lehrauftrag betreffenden Urteil des 7. Senats (BVerwGE 50, 255) - im vorliegenden Fall, dem die Bewerbung um ein Beamtenverhältnis zugrunde liegt, die vom Berufungsgericht angewendeten Rechtsgrundsätze gemäß § 127 Nr. 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes (BRRG) in vollem.

    Angesichts dieser außergewöhnlichen, von einem Bruch der Vertraulichkeit gekennzeichneten Umstände des Einzelfalles ist das Berufungsgericht im Ergebnis rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, daß der Beklagte - auch soweit er über die Gewährung der beantragten Akteneinsicht nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden hatte (vgl. BVerwGE 50, 255 [263] mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 23. Juni 1982 - BVerwG 1 C 222.79 - [a.a.O.]) - hier sein Ermessen rechtmäßig nur im Sinne des vom Kläger gestellten Antrages hätte ausüben dürfen und deshalb zur Gewährung der begehrten Einsicht in die Bewerbungsvorgänge verpflichtet ist.

  • BVerwG, 30.06.1961 - II C 177.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 76.81
    Vor der Besetzung von Professorenstellen eingeholte Gutachten über die Eignung der Bewerber gehören nicht zu den Personalakten (im Anschluß an BVerwGE 12, 296).

    Es hätte dann nämlich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 1961 (BVerwGE 12, 296) beachten müssen, wonach eine Privatperson einen Anspruch auf Akteneinsicht nicht auf sonstige Rechtsgrundsätze stützen könne.

    Wie das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls bereits wiederholt ausgeführt hat, gehören Vorgänge dann nicht zu den Personalakten, "wenn der Zweck, zu welchem Vorgänge angelegt worden sind, außerhalb des durch das (konkrete) Beamtenverhältnis begründeten Rechts- und Pflichtenkreises liegt", nämlich wenn diese Vorgänge "besonderen von dem Dienstverhältnis und der Person gerade dieses Beamten sachlich zu trennenden Zwecken dienen" (vgl. z.B. BVerwGE 12, 296 [300]; 36, 134 [138]; 55, 186 [190] mit weiteren Nachweisen).

    In Übereinstimmung hiermit hat der erkennende Senat einen inneren Zusammenhang mit dem Beamtenverhältnis bei von der obersten Dienstbehörde angelegten Vorgängen verneint, welche die Besetzung akademischer Lehrstühle vorbereiten sollten (BVerwGE 12, 296 [300 f.]).

    Daran, daß eine Privatperson Einsichtnahme in amtliche Akten (oder die Erteilung von Abschriften aus solchen) von einer Behörde grundsätzlich nicht verlangen könne (BVerwGE 12, 296 [303]), kann spätestens seit dem Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 25. Mai 1976 (BGBl. I S. 1253) - VwVfG - nicht mehr unverändert festgehalten werden.

  • BVerwG, 23.06.1982 - 1 C 222.79

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Erteilung von Auskünften über Informanten

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 76.81
    Die Vorschrift gilt insoweit nicht für Verfahren, in denen - wie hier - gerade und ausschließlich darüber zu entscheiden ist, ob die beantragte Akteneinsicht zu gewähren ist (vgl. Urteil vom 23. Juni 1982 - BVerwG 1 C 222.79 - [Buchholz 316 § 29 VwVfG Nr. 2]).

    Zwar besteht kein allgemeiner bundesrechtlicher Anspruch auf Akteneinsicht oder Behördenauskunft außerhalb eines Verwaltungsverfahrens (vgl. Urteil vom 23. Juni 1982 - BVerwG 1 C 222.79 - [a.a.O.]; vgl. auch BVerwGE 30, 154 [155 f.]).

    Angesichts dieser außergewöhnlichen, von einem Bruch der Vertraulichkeit gekennzeichneten Umstände des Einzelfalles ist das Berufungsgericht im Ergebnis rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, daß der Beklagte - auch soweit er über die Gewährung der beantragten Akteneinsicht nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden hatte (vgl. BVerwGE 50, 255 [263] mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 23. Juni 1982 - BVerwG 1 C 222.79 - [a.a.O.]) - hier sein Ermessen rechtmäßig nur im Sinne des vom Kläger gestellten Antrages hätte ausüben dürfen und deshalb zur Gewährung der begehrten Einsicht in die Bewerbungsvorgänge verpflichtet ist.

  • BVerwG, 26.01.1978 - II C 66.73

    Sicherheitsakten - Personalakten

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 76.81
    Wie das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls bereits wiederholt ausgeführt hat, gehören Vorgänge dann nicht zu den Personalakten, "wenn der Zweck, zu welchem Vorgänge angelegt worden sind, außerhalb des durch das (konkrete) Beamtenverhältnis begründeten Rechts- und Pflichtenkreises liegt", nämlich wenn diese Vorgänge "besonderen von dem Dienstverhältnis und der Person gerade dieses Beamten sachlich zu trennenden Zwecken dienen" (vgl. z.B. BVerwGE 12, 296 [300]; 36, 134 [138]; 55, 186 [190] mit weiteren Nachweisen).

    Die Verneinung eines Akteneinsichtsrechts gemäß § 113 Abs. 5 LEG bedeutet nicht, daß der Kläger rechtlich schutzlos wäre (vgl. BVerwGE 55, 186 [191 f.]).

    Der Senat hat übrigens im Zusammenhang mit Sicherheitsüberprüfungen von Beamten ausgeführt, daß der Dienstherr dem Beamten, falls er auf Grund seiner - nicht zu den Personalakten zu nehmenden - Erkenntnisse dienstlich nachteilige Folgerungen ziehen will, jedenfalls soviel offenbaren müsse, daß der Beamte seine Rechte sachgemäß wahren könne (BVerwGE 55, 186 [192]).

  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 34.79

    Pflicht des Dienstherrn zur Wiederherstellung vernichteter Bestandteile der Akte

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 76.81
    Der vom Kläger geltend gemachte Anspruch auf Einsicht in die seine Bewerbung um die Stelle des Direktors der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe betreffenden Unterlagen ergibt sich allerdings nicht aus § 113 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes (Baden-Württemberg) in der Fassung vom 8. August 1979 (Ges.Bl. S. 398) - LBG -, Ob ein Vorgang als notwendiger Bestandteil zu den Personalakten (im materiellen Sinne) gehört und demzufolge dem Einsichtsrecht des Beamten (§ 113 Abs. 5 LBG) unterliegt, hängt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ab, ob er seinem Inhalt nach den Beamten in seinem Dienstverhältnis betrifft (vgl. BVerwGE 15, 3 [12 ff.]; 36, 134 [137 f.]; 49, 89 [90]; 50, 301 [305]; 62, 135 [137]; Beschluß vom 24. Februar 1965 - BVerwG 6 B 15.64 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 6 = ZBR 1965, 215]).

    Zu den Vorgängen, die in diesem Sinne in einem inneren Zusammenhang mit dem Beamtenverhältnis stehen (§ 113 Abs. 2 LBG) und deshalb Bestandteil der Personalakten sind, gehören - neben Personalunterlagen und dienstlichen Beurteilungen - nicht nur die Vorgänge, die den Inhalt des Dienstverhältnisses insgesamt oder einzelner aus ihm fließender Rechte und Pflichten bestimmen oder verändern, sondern auch die Unterlagen, welche die Art und Weise erhellen, in der die jeweilige Entscheidung vorbereitet worden ist, oder die Aufschluß über die Gesichtspunkte und Erwägungen geben, die für die einzelne das Dienstverhältnis berührende Maßnahme oder dafür, daß sie unterblieben ist, maßgebend waren (vgl. Urteil vom 6. Januar 1972 - BVerwG 6 C 96.67 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16]; BVerwGE 49, 89 [91]; 59, 355 [359]; 62, 135 [140 f.]).

  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 5.78

    Anspruch eines Beamten auf Entfernung einer Mitteilung über seine

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 76.81
    Zu den Vorgängen, die in diesem Sinne in einem inneren Zusammenhang mit dem Beamtenverhältnis stehen (§ 113 Abs. 2 LBG) und deshalb Bestandteil der Personalakten sind, gehören - neben Personalunterlagen und dienstlichen Beurteilungen - nicht nur die Vorgänge, die den Inhalt des Dienstverhältnisses insgesamt oder einzelner aus ihm fließender Rechte und Pflichten bestimmen oder verändern, sondern auch die Unterlagen, welche die Art und Weise erhellen, in der die jeweilige Entscheidung vorbereitet worden ist, oder die Aufschluß über die Gesichtspunkte und Erwägungen geben, die für die einzelne das Dienstverhältnis berührende Maßnahme oder dafür, daß sie unterblieben ist, maßgebend waren (vgl. Urteil vom 6. Januar 1972 - BVerwG 6 C 96.67 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16]; BVerwGE 49, 89 [91]; 59, 355 [359]; 62, 135 [140 f.]).

    Für den erforderlichen inneren Zusammenhang zwischen dem angefallenen Aktenmaterial und dem konkreten Beamtenverhältnis (oder doch jedenfalls mit der Beamtendienstzeit) kommt es entscheidend auf den Zweck an, dem die Vorgänge zu dienen bestimmt sind (vgl. BVerwGE 59, 355 [357] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 15.10.1970 - II C 36.66

    Umfang des Einsichtsrechts des Beamten - Erlöschen des Einsichtsrechts bei

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 76.81
    Der vom Kläger geltend gemachte Anspruch auf Einsicht in die seine Bewerbung um die Stelle des Direktors der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe betreffenden Unterlagen ergibt sich allerdings nicht aus § 113 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes (Baden-Württemberg) in der Fassung vom 8. August 1979 (Ges.Bl. S. 398) - LBG -, Ob ein Vorgang als notwendiger Bestandteil zu den Personalakten (im materiellen Sinne) gehört und demzufolge dem Einsichtsrecht des Beamten (§ 113 Abs. 5 LBG) unterliegt, hängt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ab, ob er seinem Inhalt nach den Beamten in seinem Dienstverhältnis betrifft (vgl. BVerwGE 15, 3 [12 ff.]; 36, 134 [137 f.]; 49, 89 [90]; 50, 301 [305]; 62, 135 [137]; Beschluß vom 24. Februar 1965 - BVerwG 6 B 15.64 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 6 = ZBR 1965, 215]).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls bereits wiederholt ausgeführt hat, gehören Vorgänge dann nicht zu den Personalakten, "wenn der Zweck, zu welchem Vorgänge angelegt worden sind, außerhalb des durch das (konkrete) Beamtenverhältnis begründeten Rechts- und Pflichtenkreises liegt", nämlich wenn diese Vorgänge "besonderen von dem Dienstverhältnis und der Person gerade dieses Beamten sachlich zu trennenden Zwecken dienen" (vgl. z.B. BVerwGE 12, 296 [300]; 36, 134 [138]; 55, 186 [190] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 04.08.1975 - VI C 30.72

    Vollständige Personalakten - Bewerbung - Recht auf Einsichtnahme

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 76.81
    Der vom Kläger geltend gemachte Anspruch auf Einsicht in die seine Bewerbung um die Stelle des Direktors der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe betreffenden Unterlagen ergibt sich allerdings nicht aus § 113 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes (Baden-Württemberg) in der Fassung vom 8. August 1979 (Ges.Bl. S. 398) - LBG -, Ob ein Vorgang als notwendiger Bestandteil zu den Personalakten (im materiellen Sinne) gehört und demzufolge dem Einsichtsrecht des Beamten (§ 113 Abs. 5 LBG) unterliegt, hängt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ab, ob er seinem Inhalt nach den Beamten in seinem Dienstverhältnis betrifft (vgl. BVerwGE 15, 3 [12 ff.]; 36, 134 [137 f.]; 49, 89 [90]; 50, 301 [305]; 62, 135 [137]; Beschluß vom 24. Februar 1965 - BVerwG 6 B 15.64 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 6 = ZBR 1965, 215]).

    Zu den Vorgängen, die in diesem Sinne in einem inneren Zusammenhang mit dem Beamtenverhältnis stehen (§ 113 Abs. 2 LBG) und deshalb Bestandteil der Personalakten sind, gehören - neben Personalunterlagen und dienstlichen Beurteilungen - nicht nur die Vorgänge, die den Inhalt des Dienstverhältnisses insgesamt oder einzelner aus ihm fließender Rechte und Pflichten bestimmen oder verändern, sondern auch die Unterlagen, welche die Art und Weise erhellen, in der die jeweilige Entscheidung vorbereitet worden ist, oder die Aufschluß über die Gesichtspunkte und Erwägungen geben, die für die einzelne das Dienstverhältnis berührende Maßnahme oder dafür, daß sie unterblieben ist, maßgebend waren (vgl. Urteil vom 6. Januar 1972 - BVerwG 6 C 96.67 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16]; BVerwGE 49, 89 [91]; 59, 355 [359]; 62, 135 [140 f.]).

  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74

    Erstattung der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung eines

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 76.81
    Diese Auslegung entspricht im übrigen auch den Vorstellungen des Gesetzgebers (vgl. BT-Drucks. 7/910, II. Einzelbegründung zu § 25 Abs. 1, S. 52 f.), die zur Bestätigung eines durch objektive Gesetzesauslegung gefundenen Ergebnisses unterstützend herangezogen werden können und die auszuwerten auch das Revisionsgericht befugt ist (BVerwGE 52, 84 [89]).
  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 76.81
    Umfang revisibel sind, weil es sich um eine Klage aus dem Beamtenverhältnis im Sinne des § 126 Abs. 1 BRRG handelt und das Berufungsgericht einen allgemeinen Rechtsgrundsatz hier jedenfalls zur Ergänzung von Landesbeamtenrecht herangezogen haben könnte (vgl. hierzu BVerwGE 26, 31 [33]; 34, 252 [253 f.], 35, 182 [185 f.], Beschluß vom 15. Oktober 1968 - BVerwG 6 B 49.68 -).
  • VG Berlin, 17.11.1981 - 12 A 1405.80
  • BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 11.83

    Vor der Besetzung von Hochschullehrerstellen eingeholte Gutachten über die

  • BVerwG, 02.12.1969 - VI C 138.67

    Versagung der Aussagegenehmigung - Gesichtspunkt der Wahrheitserforschungspflicht

  • BVerwG, 15.10.1968 - VI B 49.68

    Recht auf Akteneinsicht nach allgemeinem Landesverwaltungsrecht

  • BVerwG, 23.08.1968 - IV C 235.65

    Genehmigung für die Errichtung eines Geschäftshauses - Anspruch auf Aushändigung

  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 B 40.80

    Zulassung einer Revision - Recht eines erfolglos gebliebenen Bewerbers um ein

  • BVerwG, 12.04.1978 - 8 C 7.77

    Rechtsnatur der Entscheidung über die Verweigerung von Akteneinsicht

  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.1974 - IV 43/74
  • BVerwG, 24.03.1982 - 2 B 75.80

    Besetzung der Stelle mit einem Mitbewerber (Richter)

  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60

    Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14

  • BVerwG, 08.04.1976 - II C 15.74

    Personalakten - Entfernung von Vorgängen - Pflicht zur Amtshilfe

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1979 - I B 391/78
  • BVerwG, 24.02.1965 - VI B 15.64

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Recht auf Einsicht in die

  • BVerwG, 06.01.1972 - VI C 96.67

    Anspruch auf Entfernung von Teilen aus einer Personalakte - Materieller

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.1988 - 20 A 1063/87

    Baugenehmigung; Anspruch; Akteneinsicht; Bauakten; Berechtigtes Interesse;

    Denn diese Vorschrift vermittelt dem Kl. außerhalb eines Verwaltungsverfahrens kein Akteneinsichtsrecht (vgl. BVerwG, DVBl 1984, 53[54] ..).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - 1 A 11/14

    Isolierte Akteneinsicht in beamtenrechtlichen Verfahren bei der Anfechtung der

    Entsprechendes gilt für das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 1983 - 2 C 76.81 -: Auch dort ging es um Akteneinsicht nach Abschluss des Verfahrens.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2001 - L 5 KR 152/00

    Krankenversicherung

    Ob der in der Verwaltungsrechtsprechung bejahte Anspruch auf Akteneinsicht außerhalb eines Verwaltungsverfahrens bzw. auf Auskunftserteilung (vgl. BVerwG DVBl. 1984, 53; VGH Mannheim NJW 1996, 613; OVG Münster MedR 1998, 575) auch für nicht grundrechtsfähige öffentlich-rechtliche Körperschaften gilt, kann dahinstehen.
  • VG Berlin, 23.02.2023 - 4 K 157.20

    Außenwirtschaftliches Prüfungsverfahren von Unternehmenserwerben: Zulässigkeit

    Das Einsichtsrecht beginnt frühestens mit der Einleitung des Verfahrens nach § 22 VwVfG und endet mit seinem Abschluss gemäß § 9 VwVfG (BVerwG, Urteile vom 1. Juli 1983 - BVerwG 2 C 42.82 - juris, Rn. 22 und vom 30. Juni 1983 - BVerwG 2 C 76.81 - juris, Rn. 20).

    Diese Vorschrift besagt nur, dass in die dort genannten Unterlagen erst im Rahmen eines weiteren Verwaltungsverfahrens (z.B. eines Widerspruchsverfahrens) Einsicht genommen werden kann (BVerwG, Urteile vom 1. Juli 1983 - BVerwG 2 C 42.82 - juris, Rn. 22, und vom 30. Juni 1983 - BVerwG 2 C 76.81 - juris, Rn. 20).

  • BAG, 15.11.1985 - 7 AZR 92/83

    Anspruch auf Einsichtnahme in innerbehördlichen Schriftverkehr - Anspruch einer

    Danach gehören hierzu neben Personalunterlagen und dienstlichen Beurteilungen nicht nur die Vorgänge, die den Inhalt des Dienstverhältnisses insgesamt oder einzelner aus ihm fließender Rechte und Pflichten bestimmen oder verändern, sondern auch die Unterlagen, die die Art und Weise erhellen, in der die jeweilige Entscheidung vorbereitet worden ist, oder die Aufschluß über die Gesichtspunkte und Erwägungen geben, die für die einzelne das Dienstverhältnis berührende Maßnahme oder dafür, daß sie unterblieben ist, maßgebend waren (BVerwG Urteil vom 6. Januar 1972 - VI C 96.67 - Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16; BVerwGE 49, 89, 91; BVerwGE 59, 355, 359 [BVerwG 31.01.1980 - 2 C 5/78]; BVerwGE 62, 135, 140 f.; BVerwG Urteil vom 30. Juni 1983 - 2 C 76.81 - Buchholz 237.0 § 113 LBG Baden-Württemberg Nr. 1; BVerwGE 67, 300, 302; BVerwG Urteil vom 5. Juni 1984 - 2 A 7.83 - Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 27).
  • VG München, 27.06.2017 - M 21 K 17.257

    Kein "isolierter" Anspruch auf Begründung erfolgloser Aufstiegsprüfung

    Im Anwendungsbereich des § 44a VwGO, wonach Rechtsbehelfe gegen behördliche Verfahrenshandlungen nur gleichzeitig mit den gegen die Sachentscheidung zulässigen Rechtsbehelfen geltend gemacht werden können, ist anerkannt, dass es derartige, zur Unanwendbarkeit der genannten Vorschrift führende Konstellationen geben kann (vgl. die Kommentierung von Geiger in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, zu § 44a, Rn. 6a u. 8; BVerwG vom 30.06.1983 - 2 C 76.81 - ZBR 1984, 43 = DVBl 1984, 53 = Buchholz 237.0 § 113 LBG BW Nr. 1).

    Gibt es etwa von vornherein kein auf ein bestimmtes Ziel gerichtetes Behördenverfahren, in welches sich eine der Vorbereitung dieser Entscheidung dienende behördliche Verfahrenshandlung unselbständig einfügen könnte, wie es etwa der Fall ist, wenn der Dienstherr einen Beamten zu einer medizinischen Untersuchung auffordert, ohne sich bereits schlüssig zu sein, ob das Ergebnis in ein Verfahren zur Feststellung der Dienstunfähigkeit einmünden könnte, oder hat sich das den Rahmen für die unselbständige Verfahrenshandlung bildende Behördenverfahren anderweitig erledigt (so in dem eben zitierten Fall, vgl. BVerwG vom 30.06.1983, a.a.O.), so kann in der Tat ein Begehren, Behördenakten offenzulegen oder eine bisher nicht gegebene Begründung nachzuholen, zur Hauptsache werden.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2008 - L 24 KR 1227/05

    Spitzenverbände der Krankenkassen - Festbetragsfestsetzung vom 29.10.2004 für

    BVerwG DVBl 1984, 53 hatte die Einsichtnahme in ein Gutachten über die Eignung für eine Professorenstelle außerhalb der Personalakte nach Abschluss der Stellenbesetzung zum Inhalt.
  • VGH Bayern, 05.09.1989 - 25 B 88.01631
    Selbst wenn diese Bestimmung nur im technischen Sinne vollstreckbare Verfahrenshandlungen betreffen sollte, zu denen die Akteneinsicht sicher nicht gehört, könnte § 44a Satz 1 VwGO hier keine Anwendung finden, weil die Verweigerung der Akteneinsicht für die Klägerin wegen des personenbezogenen Gehalts der Akten mit einem Rechtsverlust, u.U. auch Dritten gegenüber verbunden ist, der mit der Anfechtung der Sachentscheidung nicht ausgeglichen wird (vgl. dazu BVerwG Urt. vom 30.6.1983, DVBl 1984, 53).
  • VG Gelsenkirchen, 21.03.2002 - 17 L 494/02

    Antrag auf Einsicht in Bautagebücher zur Ermöglichung der geforderten

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 30. Juni 1983 - 2 C 76.81 -, DVBl. 1984, 53.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2000 - 18 A 4228/95

    Anforderungen an das Vorliegen einer Verfahrenshandlung i.S.v. § 44a S. 1

    Diese die Zulässigkeit der Klage betreffende Voraussetzung, BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1983 - 2 C 76.81 -, DVBl. 1984, 53; Kopp/Schenke, VwGO, 11. Auflage 1998, § 44a Rdnr. 1 m.w.N., gilt nicht nur - wie der Wortlaut "gegen" nahelegen könnte - für Anfechtungsklagen, sondern für alle - und damit auch die von der Klägerin gewählten - Klagearten, OVG NRW, Beschluß vom 23. April 1987 - 19 B 487/87 - Redeker/von Oertzen, VwGO, 12. Auflage 1997, § 44a Rdnr. 2; Stelkens, in: Schoch/Schmidt- Aßmann/Pietzner, VwGO, § 44a Rdnr. 20.
  • VGH Baden-Württemberg, 31.10.1995 - 9 S 1518/94

    Anerkennung zum Führen einer Gebietsbezeichnung - Akteneinsicht bei Versagung der

  • VG München, 05.02.2015 - M 5 E 14.4380

    Akteneinsicht; personenbezogene Daten

  • BVerwG, 15.02.1994 - 4 B 30.94

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verstoß gegen die

  • BVerwG, 11.10.1989 - 2 B 132.89

    Bestandteil von Personalakten im materiellen Sinne - Darlegung der Divergenz

  • VGH Bayern, 18.08.2011 - 2 C 11.1683

    Beschwerde; Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Auskunftsanspruch;

  • VG Saarlouis, 18.06.2009 - 10 K 220/09

    Anspruch auf Akteneinsicht; Abschluss des Verwaltungsverfahrens; Treu und

  • VG Berlin, 29.06.1984 - 5 A 66.84
  • VG Freiburg, 18.03.1999 - 5 K 361/99

    Einstweiliger Rechtsschutz - Antrag auf Einsicht in Verwaltungsakte des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht