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   BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 11.83   

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BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 11.83 (https://dejure.org/1983,2370)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.1983 - 2 C 11.83 (https://dejure.org/1983,2370)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 1983 - 2 C 11.83 (https://dejure.org/1983,2370)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vor der Besetzung von Hochschullehrerstellen eingeholte Gutachten über die Eignung der Bewerber - Einsicht in Berufungsgutachten für Hochschullehrerstelle - Akteneinsichtsrecht der Verfahrensbeteiligten während des laufenden Verfahrens - Recht eines Beamten auf Einsicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 30.06.1961 - II C 177.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 11.83
    Vor der Besetzung von Hochschullehrerstellen eingeholte Gutachten über die Eignung der Bewerber gehören nicht zu den Personalakten (im Anschluß an BVerwGE 12, 296).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls bereits wiederholt ausgeführt hat, gehören Vorgänge dann nicht zu den Personalakten, "wenn der Zweck, zu welchem Vorgänge angelegt worden sind, außerhalb des durch das (konkrete) Beamtenverhältnis begründeten Rechts- und Pflichtenkreises liegt", nämlich wenn diese Vorgänge "besonderen von dem Dienstverhältnis und der Person gerade dieses Beamten sachlich zu trennenden Zwecken dienen" (vgl. z.B. BVerwGE 12, 296 [300]; 36, 134 [138]; 55, 186 [190] mit weiteren Nachweisen).

    In Übereinstimmung hiermit hat der erkennende Senat einen inneren Zusammenhang mit dem Beamtenverhältnis bei von der obersten Dienstbehörde angelegten Vorgänge verneint, welche die Besetzung akademischer Lehrstühle vorbereiten sollten (BVerwGE 12, 296 [300 f.]).

    § 51 Abs. 5 des Gesetzes über die Wissenschaftlichen Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (WissHG) vom 20. November 1979 (GV.NW. S. 926) ist bei der Entscheidung über die vorliegende Verpflichtungsklage an sich in Betracht zu ziehen, weil es hierfür grundsätzlich auf die Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ankommt (vgl. u.a. BVerwGE 12, 296 [297 f.]).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.1979 - VI A 706/77
    Auszug aus BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 11.83
    Wie das Berufungsgericht in einer Reihe diesbezüglicher Verfahren (vgl. u.a. seine Urteile vom 26. Januar 1979 - VI A 706/77 - [OVGE 34, 26], - VI A 2288/78 - [DÖD 1979, 284 = OVGE 34, 30], - VI A 2163/77 - und - VI A 2164/77 - sowie vom 16. Februar 1979 - VI A 1481/78 -) schon festgestellt habe, handele es sich bei der Einweisung eines Fachhochschullehrers der BesGr.

    Dazu heiße es in dem - auszugsweise wiedergegebenen - Urteil vom 26. Januar 1979 - VI A 706/77 - u.a., daß 1971 zahlreiche neue H 3-Stellen für Fachhochschullehrer an die übernommenen dienstältesten Fachhochschullehrer verteilt worden seien; Verteilungsmaßstab sei damals das sogenannte Schuldienstalter auf Landesebene gewesen; ähnlich sei in den Jahren 1972 bis 1974 verfahren worden.

    H 3 möglicherweise nicht gegeben war - das Berufungsgericht hat u.a. unter Bezugnahme auf seine Urteile vom 26. Januar 1979 - VI A 706/77 - (OVGE 34, 26) und - VI A 2228/78 - (OVGE 34, 30 = DÖD 1979, 284) auf das Unterbleiben einer Ausschreibung sowie eine nur interne Stellenvergabe in zahlreichen Fällen hingewiesen -, ist für die rechtliche Bewertung des vorliegenden Falles nicht maßgebend.

  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 34.79

    Pflicht des Dienstherrn zur Wiederherstellung vernichteter Bestandteile der Akte

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 11.83
    Bei den streitigen Gutachten handele es sich - wie das Berufungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 62, 135) näher ausführt - nicht lediglich um vorbereitende Maßnahmen für die eigentliche Entscheidung des Beklagten, denen deshalb nur die Bedeutung von Hilfsfunktionen zukomme und die als vorbereitende Dienstleistungsberichte nicht zu den Personalakten genommen werden müßten.

    Ob ein Vorgang hiernach als notwendiger Bestandteil zu den Personalakten (im materiellen Sinne) gehört, hängt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ab, ob er seinem Inhalt nach den Beamten in seinem Dienstverhältnis betrifft (vgl. BVerwGE 15, 3 [12 ff.]; 36, 134 [137 f.]; 49, 89 [90]; 50, 301 [305]; 62, 135 [137]; Beschluß vom 24. Februar 1965 - BVerwG 6 B 15.64 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 6 = ZBR 1965, 215]).

    Zu den Vorgängen, die in diesem Sinne in einem inneren Zusammenhang mit dem Beamtenverhältnis stehen und deshalb Bestandteil der Personalakten sind, "gehören - neben Personalunterlagen und dienstlichen Beurteilungen - nicht nur die Vorgänge, die den Inhalt des Dienstverhältnisses ingesamt oder einzelner aus ihm fließender Rechte oder Pflichten bestimmen oder verändern, sondern auch die Unterlagen, die die Art und Weise erhellen, in der die jeweilige Entscheidung vorbereitet worden ist, oder die Aufschluß über die Gesichtspunkte und Erwägungen geben, die für die einzelne das Dienstverhältnis berührende Maßnahme oder dafür, daß sie unterblieben ist, maßgebend waren" (vgl. Urteil vom 6. Januar 1972 - BVerwG 6 C 96.67 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16]; BVerwGE 49, 89 [91]; 59, 355 [359]; 62, 135 [140 f.]).

  • BVerwG, 04.08.1975 - VI C 30.72

    Vollständige Personalakten - Bewerbung - Recht auf Einsichtnahme

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 11.83
    Ob ein Vorgang hiernach als notwendiger Bestandteil zu den Personalakten (im materiellen Sinne) gehört, hängt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ab, ob er seinem Inhalt nach den Beamten in seinem Dienstverhältnis betrifft (vgl. BVerwGE 15, 3 [12 ff.]; 36, 134 [137 f.]; 49, 89 [90]; 50, 301 [305]; 62, 135 [137]; Beschluß vom 24. Februar 1965 - BVerwG 6 B 15.64 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 6 = ZBR 1965, 215]).

    Zu den Vorgängen, die in diesem Sinne in einem inneren Zusammenhang mit dem Beamtenverhältnis stehen und deshalb Bestandteil der Personalakten sind, "gehören - neben Personalunterlagen und dienstlichen Beurteilungen - nicht nur die Vorgänge, die den Inhalt des Dienstverhältnisses ingesamt oder einzelner aus ihm fließender Rechte oder Pflichten bestimmen oder verändern, sondern auch die Unterlagen, die die Art und Weise erhellen, in der die jeweilige Entscheidung vorbereitet worden ist, oder die Aufschluß über die Gesichtspunkte und Erwägungen geben, die für die einzelne das Dienstverhältnis berührende Maßnahme oder dafür, daß sie unterblieben ist, maßgebend waren" (vgl. Urteil vom 6. Januar 1972 - BVerwG 6 C 96.67 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16]; BVerwGE 49, 89 [91]; 59, 355 [359]; 62, 135 [140 f.]).

  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 5.78

    Anspruch eines Beamten auf Entfernung einer Mitteilung über seine

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 11.83
    Zu den Vorgängen, die in diesem Sinne in einem inneren Zusammenhang mit dem Beamtenverhältnis stehen und deshalb Bestandteil der Personalakten sind, "gehören - neben Personalunterlagen und dienstlichen Beurteilungen - nicht nur die Vorgänge, die den Inhalt des Dienstverhältnisses ingesamt oder einzelner aus ihm fließender Rechte oder Pflichten bestimmen oder verändern, sondern auch die Unterlagen, die die Art und Weise erhellen, in der die jeweilige Entscheidung vorbereitet worden ist, oder die Aufschluß über die Gesichtspunkte und Erwägungen geben, die für die einzelne das Dienstverhältnis berührende Maßnahme oder dafür, daß sie unterblieben ist, maßgebend waren" (vgl. Urteil vom 6. Januar 1972 - BVerwG 6 C 96.67 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16]; BVerwGE 49, 89 [91]; 59, 355 [359]; 62, 135 [140 f.]).

    Für den erforderlichen inneren Zusammenhang zwischen dem angefallenen Aktenmaterial und dem konkreten Beamtenverhältnis (oder doch jedenfalls mit der Beamtendienstzeit) kommt es entscheidend auf den Zweck an, dem die Vorgänge zu dienen bestimmt sind (vgl. BVerwGE 59, 355 [BVerwG 31.01.1980 - 2 C 5/78] [357] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 15.10.1970 - II C 36.66

    Umfang des Einsichtsrechts des Beamten - Erlöschen des Einsichtsrechts bei

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 11.83
    Ob ein Vorgang hiernach als notwendiger Bestandteil zu den Personalakten (im materiellen Sinne) gehört, hängt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ab, ob er seinem Inhalt nach den Beamten in seinem Dienstverhältnis betrifft (vgl. BVerwGE 15, 3 [12 ff.]; 36, 134 [137 f.]; 49, 89 [90]; 50, 301 [305]; 62, 135 [137]; Beschluß vom 24. Februar 1965 - BVerwG 6 B 15.64 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 6 = ZBR 1965, 215]).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls bereits wiederholt ausgeführt hat, gehören Vorgänge dann nicht zu den Personalakten, "wenn der Zweck, zu welchem Vorgänge angelegt worden sind, außerhalb des durch das (konkrete) Beamtenverhältnis begründeten Rechts- und Pflichtenkreises liegt", nämlich wenn diese Vorgänge "besonderen von dem Dienstverhältnis und der Person gerade dieses Beamten sachlich zu trennenden Zwecken dienen" (vgl. z.B. BVerwGE 12, 296 [300]; 36, 134 [138]; 55, 186 [190] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 23.06.1982 - 1 C 222.79

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Erteilung von Auskünften über Informanten

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 11.83
    Die Vorschrift gilt insoweit nicht für Verfahren, in denen - wie hier - gerade und ausschließlich darüber zu entscheiden ist, ob die beantragte Akteneinsicht zu gewähren ist (vgl. Urteil vom 23. Juni 1982 - BVerwG 1 C 222.79 - [Buchholz 316 § 29 VwVfG Nr. 2]).
  • VG Berlin, 17.11.1981 - 12 A 1405.80
    Auszug aus BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 11.83
    Aus § 29 Abs. 1 Satz 2 VwVfG-NW, wonach bis zum Abschluß des Verwaltungsverfahrens keine Einsicht in Entwürfe zu Entscheidungen sowie in Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung zu gestatten ist, läßt sich nichts Gegenteiliges herleiten (a.A. VG Berlin, NVwZ 1982, 576 [VG Berlin 17.11.1981 - 12 A 1405/80]; Stelkens-Bonk-Leonhardt, Verwaltungsverfahrensgesetz [2. Auflage], § 29 Rz. 11).
  • BVerwG, 08.04.1976 - II C 15.74

    Personalakten - Entfernung von Vorgängen - Pflicht zur Amtshilfe

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 11.83
    Ob ein Vorgang hiernach als notwendiger Bestandteil zu den Personalakten (im materiellen Sinne) gehört, hängt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ab, ob er seinem Inhalt nach den Beamten in seinem Dienstverhältnis betrifft (vgl. BVerwGE 15, 3 [12 ff.]; 36, 134 [137 f.]; 49, 89 [90]; 50, 301 [305]; 62, 135 [137]; Beschluß vom 24. Februar 1965 - BVerwG 6 B 15.64 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 6 = ZBR 1965, 215]).
  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74

    Erstattung der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung eines

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 11.83
    Diese Auslegung entspricht im übrigen auch den Vorstellungen des Gesetzgebers (vgl. BT-Drucks. 7/910, II. Einzelbegründung zu § 25 Abs. 1 [S. 52 f.]), die zur Bestätigung eines durch objektive Gesetzesauslegung gefundenen Ergebnisses unterstützend herangezogen werden können und die auszuwerten auch das Revisionsgericht befugt ist (vgl. BVerwGE 52, 84 [89]).
  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60

    Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14

  • BVerwG, 26.01.1978 - II C 66.73

    Sicherheitsakten - Personalakten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.1979 - VI A 2288/78
  • BVerwG, 24.02.1965 - VI B 15.64

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Recht auf Einsicht in die

  • BVerwG, 06.01.1972 - VI C 96.67

    Anspruch auf Entfernung von Teilen aus einer Personalakte - Materieller

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 11.86

    Einsichtsrecht in die Kaufpreissammlung - Öffentlich bestellte und beeidigte

    § 29 VwVfG gilt nur für die Akteneinsicht in einem laufenden Verwaltungsverfahren (vgl. Urteil vom 30. Juni 1983 - BVerwG 2 C 11.83 - Buchholz 237.7 § 102 LBG Nordrhein-Westfalen Nr. 7).
  • BAG, 15.11.1985 - 7 AZR 92/83

    Anspruch auf Einsichtnahme in innerbehördlichen Schriftverkehr - Anspruch einer

    Vorgänge gehören dann nicht zu den Personalakten, wenn der Zweck, zu welchem sie angelegt worden sind, außerhalb des durch das konkrete Dienstverhältnis begründeten Rechts- und Pflichtenkreises liegt, nämlich wenn diese Vorgänge besonderen von dem Dienstverhältnis und der Person gerade dieses Beamten sachlich zu trennenden Zwecken dienen (vgl. z. B. BVerwGE 12, 296, 300; BVerwGE 36, 134, 138 [BVerwG 15.10.1970 - II C 36/66]; BVerwGE 55, 186, 190; BVerwGE 59, 355, 357 [BVerwG 31.01.1980 - 2 C 5/78]; BVerwG Urteil vom 30. Juni 1983 - 2 C 11.83 - Buchholz 237.7 § 102 LBG NW Nr. 7; BVerwGE 67, 300, 302).
  • BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 76.81

    Besetzung von Professorenstellen - Gutachten - Eignung der Bewerber -

    Darüber, ob und in welchem Umfang in regelmäßig verlaufenden Berufungsverfahren zur Eignung der Bewerber eingeholte Gutachten vertraulich zu behandeln sind, ist damit nichts ausgesagt (vgl. hierzu auch das Urteil des erkennenden Senats vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 11.83 -).
  • BVerwG, 01.10.1987 - 8 B 108.87

    Anspruch eines Wehrpflichtigen auf Akteneinsicht in seine bei der Wehrbehörde

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß ein Akteneinsichtsrecht der Beteiligten nach § 29 VwVfG nur während des laufenden Verwaltungsverfahrens besteht (vgl. Urteil vom 30. Juni 1983 - BVerwG 2 C 11.83 - Buchholz 237.7 § 102 LBG NW Nr. 7 S. 7 ).
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