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   BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 16.88   

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https://dejure.org/1989,545
BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 16.88 (https://dejure.org/1989,545)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.1989 - 4 C 16.88 (https://dejure.org/1989,545)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 1989 - 4 C 16.88 (https://dejure.org/1989,545)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wirkung der Hinweisbekanntmachung - Zurechenbare Rechtshandlung - Ratsbeschluss - Gewerbegebiete - Ausschluss von Betrieben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsqualität und Wirksamwerden einer Hinweisbekanntmachung; Ausschluß bestimmter Betriebe in Gewerbegebieten [hier: Versagung der Genehmigung für Nutzungsänderungen bei einem SB-Baumarkt]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 1990, 27
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 16.88
    Erforderlich - aber auch ausreichend - ist, daß spezielle städtebauliche Gründe für die Differenzierung vorliegen (BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 77.84 - BVerwGE 77, 317).

    Nach dem Urteil des Senats vom 22. Mai 1987 (a.a.O.) sind zwar Festsetzungen, die auf die Größe von Anlagen abstellen, nur zulässig, wenn dadurch bestimmte Arten von baulichen und sonstigen Anlagen zutreffend gekennzeichnet werden.

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 16.88
    Private Belange, die die planende Stelle nicht erkennen kann, braucht sie jedoch bei ihrer Abwägung nicht zu beachten (BVerwG, Beschluß vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78 u.a. - BVerwGE 59, 87 [BVerwG 09.11.1979 - 4 N 1/78]).
  • VGH Hessen, 12.10.1984 - IV OE 75/82

    Bauleitplanung: Gliederung von Gewerbegebieten

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 16.88
    Danach durfte eine Gemeinde bestimmte Betriebe in einzelnen Gewerbegebieten vollständig ausschließen, solange diese Betriebe in anderen Gewerbegebieten der Gemeinde zulässig waren (in diesem Sinne auch Hessischer VGH, Urteil vom 12. Oktober 1984 - IV OE 75/82 - BRS 42 Nr. 48).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.1981 - 10a NE 41/77
    Auszug aus BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 16.88
    Der Senat versteht dies so, daß das Berufungsgericht stillschweigend auf seine ständige Rechtsprechung Bezug nimmt, wie sie in den Urteilen vom 17. März 1981 - 11 a NE 30/79 - (BRS 38 Nr. 14) und vom 25. September 1981 - 10 a NE 41/77 - (BRS 38 Nr. 15) näher dargestellt worden ist.
  • BVerwG, 18.06.1982 - 4 N 6.79

    Rüge - Verletzung - Verfahrens- und Formvorschriften - Bebauungsplan -

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 16.88
    In seinem Beschluß vom 18. Juni 1982 - BVerwG 4 N 6.79 - (DVBl. 1982, 1095 = ZfBR 1982, 220) hat der Senat allerdings im Rahmen der Prüfung der Entscheidungserheblichkeit der dort vom Normenkontrollgericht vorgelegten Frage ausgeführt, ob der - bundesrechtlich von "der Gemeinde" bekanntzugebende - Hinweis gemeindeverfassungsrechtlich in dem richtigen Verfahren und von dem zuständigen Gemeindeorgan vorgenommen worden sei, bestimme sich nach irrevisiblem Landesrecht und entziehe sich der Prüfung durch das Bundesverwaltungsgericht.
  • BVerwG, 24.05.1989 - 4 NB 10.89

    Fehlende Ausfertigung eines Bebauungsplans; Nachträgliche Inkraftsetzung nach

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 16.88
    Es geht bei der Hinweisbekanntmachung vielmehr nur darum, sicherzustellen, daß einem einmal gefaßten, unbeeinflußt feststehenden und auch inhaltlich unveränderten Willensentschluß der Gemeindevertretung, einen Bebauungsplan mit bestimmten Festsetzungen zu erlassen, auch in Zukunft Geltung verschafft wird (vgl. in diesem Sinne zu einem gemäß § 215 Abs. 3 BauGB ohne Rückwirkung in Kraft gesetzten Bebauungsplan Beschluß des Senats vom 24. Mai 1989 - BVerwG 4 NB 10.89 -).
  • BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 15.86

    Fehlen einer Begründung - Ratsprotokoll - Hinweisbekantmachung -

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 16.88
    Auch dies wäre jedoch unbeachtlich, nachdem dieser Mangel nach der Bekanntmachung des Hinweises gemäß Art. 3 § 12 BBauGÄndG 1976 nicht binnen Jahresfrist gerügt worden ist (vgl. dazu Beschluß des Senates vom 21. Februar 1986 - BVerwG 4 N 1.85 - BVerwGE 74, 47; ferner Urteil vom 30. Juni 1989 - BVerwG 4 C 15.86 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1981 - 11a NE 30/79

    Begründung; Bebauungsplan; Inhalt; Fehlen; Interessenkonflikt

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 16.88
    Der Senat versteht dies so, daß das Berufungsgericht stillschweigend auf seine ständige Rechtsprechung Bezug nimmt, wie sie in den Urteilen vom 17. März 1981 - 11 a NE 30/79 - (BRS 38 Nr. 14) und vom 25. September 1981 - 10 a NE 41/77 - (BRS 38 Nr. 15) näher dargestellt worden ist.
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 16.88
    Nach der Rechtsprechung des Senats sollen Wohngebiete und die nach ihrem Wesen umgebungsbelastenden Industriegebiete nur möglichst nicht nebeneinanderliegen (BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 50.72 - BVerwGE 45, 309 [BVerwG 05.07.1974 - IV C 50/72]).
  • BVerwG, 21.02.1986 - 4 N 1.85

    Heilung des Fehlens der dem Bebauungsplan beizufügenden Begründung mangels

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 16.88
    Auch dies wäre jedoch unbeachtlich, nachdem dieser Mangel nach der Bekanntmachung des Hinweises gemäß Art. 3 § 12 BBauGÄndG 1976 nicht binnen Jahresfrist gerügt worden ist (vgl. dazu Beschluß des Senates vom 21. Februar 1986 - BVerwG 4 N 1.85 - BVerwGE 74, 47; ferner Urteil vom 30. Juni 1989 - BVerwG 4 C 15.86 -).
  • BVerwG, 15.01.1980 - 4 B 265.79

    Unmöglichkeit der räumlichen Trennung einer Wohnbebauung zu gewerblicher und

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Geht es ihr darum, das Gebiet insbesondere davor zu bewahren, daß Einzelhandelsbetriebe auf Kosten von Betrieben des produzierenden Gewerbes überhandnehmen, so bedarf es zur Rechtfertigung dieses Ziels nicht des konkreten Nachweises, daß ohne diese Beschränkung andere Einzelhandelsstandorte gefährdet werden oder das Ortszentrum an Attraktivität verliert (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1989 - BVerwG 4 C 16.88 - Buchholz 406.12 § 8 BauNVO Nr. 9; Beschluß vom 16. Januar 1990 - BVerwG 4 NB 1.90 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 45).
  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07

    Bebauungsplan; Änderung eines ~; ergänzendes Verfahren; vereinfachtes Verfahren;

    Der Senat hat zu einer gleich lautenden Festsetzung bereits entschieden, dass sie mit § 1 Abs. 9 BauNVO vereinbar ist (Urteil vom 30. Juni 1989 - BVerwG 4 C 16.88 - ZfBR 1990, 27), und zwar auch dann, wenn die Verkaufsfläche - wie hier nicht - der Größe nach beschränkt ist.
  • BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07

    Bebauungsplan; Änderung; Mischgebiet; Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben;

    "Verkaufsstellen von Handwerksbetrieben und anderen Gewerbebetrieben, die sich ganz oder teilweise an Endverbraucher wenden", sind deshalb lediglich eine bestimmte Form von Einzelhandelsbetrieben (vgl. auch Urteil vom 30. Juni 1989 - BVerwG 4 C 16.88 - Buchholz 406.12 § 8 BauNVO Nr. 9 zu einer auf ein Gewerbegebiet bezogenen wortidentischen Festsetzung).
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