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   BVerwG, 30.06.2000 - 3 B 29.00   

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https://dejure.org/2000,14143
BVerwG, 30.06.2000 - 3 B 29.00 (https://dejure.org/2000,14143)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.2000 - 3 B 29.00 (https://dejure.org/2000,14143)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 2000 - 3 B 29.00 (https://dejure.org/2000,14143)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Herausnahme von Notfallrettung und qualifiziertem Krankentransport aus dem Personenbeförderungsrecht - Eigentumsrechtliche Position eines Genehmigungsinhabers bei Neuregelung und Wegfall des Vertrauensschutzes ohne ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2000 - 3 B 29.00
    Es kann offen bleiben, ob das von der Klägerin herangezogene Eigentumsgrundrecht nach Art. 14 GG überhaupt den richtigen Maßstab für die Beurteilung der Erteilung oder Versagung der für eine Berufsausübung erforderlichen Genehmigung darstellt oder ob insoweit auf die in Art. 12 GG gewährleistete Berufsfreiheit abzustellen wäre (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 16. März 1971 - 1 BvR 52 u.a./66 - BVerfGE 30, 292 ).
  • BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 22/83

    Verfassungsmäßigkeit des Niedersächsischen Fischereigesetzes

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2000 - 3 B 29.00
    Selbst wenn zugunsten der Klägerin von der Maßgeblichkeit des Eigentumsgrundrechts ausgegangen wird, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt, dass durch Gesetz eingeräumte Rechtspositionen im Rahmen des Gestaltungsrechts des Gesetzgebers nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG umgestaltet und zeitlich begrenzt werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 1981 - 1 BvL 77/78 - BVerfGE 58, 300 ; Beschluss vom 6. November 1985 - 1 BvL 22/83 - NVwZ 1986 S. 197).
  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2000 - 3 B 29.00
    Selbst wenn zugunsten der Klägerin von der Maßgeblichkeit des Eigentumsgrundrechts ausgegangen wird, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt, dass durch Gesetz eingeräumte Rechtspositionen im Rahmen des Gestaltungsrechts des Gesetzgebers nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG umgestaltet und zeitlich begrenzt werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 1981 - 1 BvL 77/78 - BVerfGE 58, 300 ; Beschluss vom 6. November 1985 - 1 BvL 22/83 - NVwZ 1986 S. 197).
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