Rechtsprechung
   BVerwG, 30.06.2011 - 4 C 10.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1636
BVerwG, 30.06.2011 - 4 C 10.10 (https://dejure.org/2011,1636)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.2011 - 4 C 10.10 (https://dejure.org/2011,1636)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - 4 C 10.10 (https://dejure.org/2011,1636)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,1636) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    BauGB § 15; VwGO § 75, § 113 Abs. 1 Satz 4
    Untätigkeitsklage; Verpflichtungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Bauantrag; Zurückstellung; Zurückstellung des Bauantrags; Anordnung der sofortigen Vollziehung der ~; Erledigung; Aussetzung des Verfahrens

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 15
    Anordnung der sofortigen Vollziehung der ~; Aussetzung des Verfahrens; Bauantrag; Erledigung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Untätigkeitsklage; Verpflichtungsklage; Zurückstellung; Zurückstellung des Bauantrags

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 BauGB, § 75 VwGO, § 113 Abs 1 S 4 VwGO
    Keine Erledigung einer Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung durch Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Zurückstellungsbescheides

  • Wolters Kluwer

    Erledigung des Verpflichtungsbegehrens eines Bauantragstellers gegen die Zurückstellung seines Bauantrags durch Anordnung der sofortigen Vollziehung des Zurückstellungsbescheides

  • rewis.io

    Keine Erledigung einer Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung durch Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Zurückstellungsbescheides

  • ra.de
  • rewis.io

    Keine Erledigung einer Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung durch Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Zurückstellungsbescheides

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erledigung des Verpflichtungsbegehrens eines Bauantragstellers gegen die Zurückstellung seines Bauantrags durch Anordnung der sofortigen Vollziehung des Zurückstellungsbescheides

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sofortige Vollziehung führt nicht zur Klageerledigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Erledigung einer Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung durch Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Zurückstellungsbescheides

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Bauantrag und der sofort vollziehbare Zurückstellungsbescheid

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsschutz bei Zurückstellung eines Bauantrags

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Urteil BVerwG: Keine Erledigung einer Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung durch Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Zurückstellungsbescheides

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Erledigung einer Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung durch Anordnung der sofortigen Vollz

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2012, 51
  • VBlBW 2011, 467
  • DVBl 2011, 1249
  • DÖV 2011, 942
  • BauR 2011, 1791
  • ZfBR 2011, 773
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 15.08.1988 - 4 B 89.88

    Bauliche Anlage - Beseitigung - Nachbarklage - Erledigung - Bauaufsichtliche

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2011 - 4 C 10.10
    Da die Fortsetzungsfeststellungsklage u.a. dem Zweck dient zu verhindern, dass ein Kläger um die "Früchte" seiner bisherigen Prozessführung gebracht wird (vgl. Urteil vom 29. April 1992 a.a.O.), ist das Verpflichtungsbegehren erledigt, wenn es nach Klageerhebung aus dem Kläger nicht zurechenbaren Gründen unzulässig oder unbegründet wurde, wenn also das Rechtsschutzziel aus Gründen, die nicht in der Einflusssphäre des Klägers liegen, nicht mehr zu erlangen ist, weil es entweder außerhalb des Prozesses erreicht wurde oder überhaupt nicht mehr erreicht werden kann (Beschluss vom 15. August 1988 - BVerwG 4 B 89.88 - NVwZ 1989, 48).

    Letzteres ist der Fall, wenn eine nachträgliche Änderung der Sach- oder Rechtslage zum Erlöschen eines Anspruchs führt (Urteile vom 24. Juli 1980 - BVerwG 3 C 120.79 - BVerwGE 60, 328 und vom 24. Oktober 1980 - BVerwG 4 C 3.78 - BVerwGE 61, 128 ; Beschluss vom 15. August 1988 a.a.O.; Schmidt: in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 113 Rn. 77).

  • BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 29.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Fortsetzungsfeststellunginteresse bei offensichtlicher

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2011 - 4 C 10.10
    Die auf Anfechtungsklagen zugeschnittene Bestimmung ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf Verpflichtungsklagen entsprechend anwendbar (vgl. Urteile vom 24. Januar 1992 - BVerwG 7 C 24.91 - BVerwGE 89, 354 , vom 29. April 1992 - BVerwG 4 C 29.90 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 247 S. 90 und vom 19. September 2002 - BVerwG 4 C 13.01 - BVerwGE 117, 50 ) und zwar auch dann, wenn - wie hier - die Verpflichtungsklage als Untätigkeitsklage erhoben worden ist (Urteil vom 27. März 1998 - BVerwG 4 C 14.96 - BVerwGE 106, 295).

    Da die Fortsetzungsfeststellungsklage u.a. dem Zweck dient zu verhindern, dass ein Kläger um die "Früchte" seiner bisherigen Prozessführung gebracht wird (vgl. Urteil vom 29. April 1992 a.a.O.), ist das Verpflichtungsbegehren erledigt, wenn es nach Klageerhebung aus dem Kläger nicht zurechenbaren Gründen unzulässig oder unbegründet wurde, wenn also das Rechtsschutzziel aus Gründen, die nicht in der Einflusssphäre des Klägers liegen, nicht mehr zu erlangen ist, weil es entweder außerhalb des Prozesses erreicht wurde oder überhaupt nicht mehr erreicht werden kann (Beschluss vom 15. August 1988 - BVerwG 4 B 89.88 - NVwZ 1989, 48).

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 13.01

    Befreiung; Ermessen; öffentliche Belange; gemeindliche Planungsabsichten;

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2011 - 4 C 10.10
    Die auf Anfechtungsklagen zugeschnittene Bestimmung ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf Verpflichtungsklagen entsprechend anwendbar (vgl. Urteile vom 24. Januar 1992 - BVerwG 7 C 24.91 - BVerwGE 89, 354 , vom 29. April 1992 - BVerwG 4 C 29.90 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 247 S. 90 und vom 19. September 2002 - BVerwG 4 C 13.01 - BVerwGE 117, 50 ) und zwar auch dann, wenn - wie hier - die Verpflichtungsklage als Untätigkeitsklage erhoben worden ist (Urteil vom 27. März 1998 - BVerwG 4 C 14.96 - BVerwGE 106, 295).
  • BVerwG, 24.07.1980 - 3 C 120.79

    Umfang der Umsatzsteuerbefreiung bei bestimmten Lieferungen von Milcherzeugnissen

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2011 - 4 C 10.10
    Letzteres ist der Fall, wenn eine nachträgliche Änderung der Sach- oder Rechtslage zum Erlöschen eines Anspruchs führt (Urteile vom 24. Juli 1980 - BVerwG 3 C 120.79 - BVerwGE 60, 328 und vom 24. Oktober 1980 - BVerwG 4 C 3.78 - BVerwGE 61, 128 ; Beschluss vom 15. August 1988 a.a.O.; Schmidt: in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 113 Rn. 77).
  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78

    Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2011 - 4 C 10.10
    Letzteres ist der Fall, wenn eine nachträgliche Änderung der Sach- oder Rechtslage zum Erlöschen eines Anspruchs führt (Urteile vom 24. Juli 1980 - BVerwG 3 C 120.79 - BVerwGE 60, 328 und vom 24. Oktober 1980 - BVerwG 4 C 3.78 - BVerwGE 61, 128 ; Beschluss vom 15. August 1988 a.a.O.; Schmidt: in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 113 Rn. 77).
  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96

    Bauvorbescheid.

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2011 - 4 C 10.10
    Die auf Anfechtungsklagen zugeschnittene Bestimmung ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf Verpflichtungsklagen entsprechend anwendbar (vgl. Urteile vom 24. Januar 1992 - BVerwG 7 C 24.91 - BVerwGE 89, 354 , vom 29. April 1992 - BVerwG 4 C 29.90 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 247 S. 90 und vom 19. September 2002 - BVerwG 4 C 13.01 - BVerwGE 117, 50 ) und zwar auch dann, wenn - wie hier - die Verpflichtungsklage als Untätigkeitsklage erhoben worden ist (Urteil vom 27. März 1998 - BVerwG 4 C 14.96 - BVerwGE 106, 295).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2000 - 7 B 2023/99

    Abgrenzung von "Randsortiment" und "Kernsortiment" eines Handelsbetriebes

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2011 - 4 C 10.10
    Zwar kann die Verpflichtungsklage auch während des Schwebezustands keinen Erfolg haben (OVG Münster, Beschluss vom 26. Januar 2000 - 7 B 2023/99 - NVwZ-RR 2001, 17; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Band 2 Stand Januar 2011, § 15 Rn. 72; Hornmann, in: Spannowsky/Uechtritz, BauGB, § 15 Rn. 56; Lemmel, in: Berliner Kommentar zum BauGB, 3. Aufl., Band 1 Stand Dezember 2008, § 15 Rn. 21); daraus folgt aber nicht, dass der Kläger aus Anlass der Anordnung der sofortigen Vollziehung des Zurückstellungsbescheides seinen Verpflichtungsantrag auf einen Fortsetzungsfeststellungsantrag umzustellen hätte, um der Abweisung der Klage - als "derzeit" unbegründet - zu entgehen.
  • BVerwG, 16.10.1987 - 4 C 35.85

    Rechtsmittelbefugnis und Fortsetzungsfeststellungsinteresse eines Beigeladenen

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2011 - 4 C 10.10
    Anders als eine in Kraft befindliche Veränderungssperre berechtigt die Zurückstellung die Baugenehmigungsbehörde nicht zur Ablehnung eines Bauantrags, sondern nur dazu, die Entscheidung über den Antrag zeitlich befristet aufzuschieben (Urteil vom 16. Oktober 1987 - BVerwG 4 C 35.85 - BRS 47 Nr. 90 S. 236).
  • BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 24.91

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Anschluß an eine Verpflichtungsklage -

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2011 - 4 C 10.10
    Die auf Anfechtungsklagen zugeschnittene Bestimmung ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf Verpflichtungsklagen entsprechend anwendbar (vgl. Urteile vom 24. Januar 1992 - BVerwG 7 C 24.91 - BVerwGE 89, 354 , vom 29. April 1992 - BVerwG 4 C 29.90 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 247 S. 90 und vom 19. September 2002 - BVerwG 4 C 13.01 - BVerwGE 117, 50 ) und zwar auch dann, wenn - wie hier - die Verpflichtungsklage als Untätigkeitsklage erhoben worden ist (Urteil vom 27. März 1998 - BVerwG 4 C 14.96 - BVerwGE 106, 295).
  • BVerwG, 10.12.1971 - IV C 32.69

    Beiladung der Gemeinde; Eintritt der formellen Legalität eines Bauvorhabens nach

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2011 - 4 C 10.10
    Die Zurückstellung ist ein Institut des formellen Baurechts, das es ermöglicht, ein Baugenehmigungsverfahren für einen Zeitraum bis zu 12 Monaten auszusetzen und damit vorübergehend offen zu halten (Urteil vom 10. Dezember 1971 - BVerwG 4 C 32.69 - BRS 24 Nr. 148 S. 224), wenn eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB nicht beschlossen worden ist, obwohl die Voraussetzungen gegeben sind, oder wenn eine beschlossene Veränderungssperre noch nicht in Kraft getreten ist und zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.08.2012 - 2 L 6/10

    Fortsetzungsfeststellungsklage wegen Versagung einer immissionsschutzrechtlichen

    Diese auf Anfechtungsklagen zugeschnittene Bestimmung ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf Verpflichtungsklagen entsprechend anwendbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.06.2011 - 4 C 10.10 -, NVwZ 2012, 51, m.w.N.).

    Ein Verpflichtungsbegehren ist erledigt, wenn es nach Klageerhebung aus dem Kläger nicht zurechenbaren Gründen unzulässig oder unbegründet wurde, wenn also das Rechtsschutzziel aus Gründen, die nicht in der Einflusssphäre des Klägers liegen, nicht mehr zu erlangen ist, weil es entweder außerhalb des Prozesses erreicht wurde oder überhaupt nicht mehr erreicht werden kann (BVerwG, Urt. v. 30.06.2011, a.a.O., m.w.N.).

    Im Fall der Untätigkeitsklage des Bauherrn ist das Klageverfahren gemäß § 75 Satz 3 VwGO auszusetzen, wenn der Zurückstellungsbescheid bestandskräftig geworden ist (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 30.06.2011, a.a.O.).

    Ergibt die verwaltungsgerichtliche Prüfung, dass die Untersagung rechtmäßig ist, liegt ein zureichender Grund für die Nichtbescheidung des Genehmigungsantrags vor, so dass das verwaltungsgerichtliche Verfahren - wie bei einer Zurückstellung nach § 15 BauGB (vgl. hierzu nochmals BVerwG, Urt. v. 30.06.2011, a.a.O.) - gemäß § 75 Satz 3 VwGO bis zum Ablauf der in der Untersagungsanordnung festgelegten Frist auszusetzen ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2012 - 8 S 2245/10

    Festsetzungsfeststellungsklage - unvollständiger Bauantrag - Entscheidungsfrist

    Ein Verpflichtungsbegehren ist i. S. des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO erledigt, wenn es nach Klageerhebung aus dem Kläger nicht zurechenbaren Gründen unzulässig oder unbegründet wurde, insbesondere aufgrund einer nachträglichen Änderung der Sach- oder Rechtslage (BVerwG, Urteil vom 30.06.2011 - 4 C 10.10 - NVwZ 2012, 51 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - 2 B 18.11

    Kein Anspruch auf Baugenehmigung für geplantes Laufhaus an der Potsdamer Straße

    Diese auf Anfechtungsklagen zugeschnittene Vorschrift ist auf Verpflichtungsklagen entsprechend anwendbar (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 4 C 10.10 -, juris Rn. 7, st. Rspr.; w.N.b. Gerhardt, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: September 2011, § 113 Rn. 100).

    Die Erledigung einer Verpflichtungsklage ist anzunehmen, wenn das Verpflichtungsbegehren nach Klageerhebung aus dem Kläger nicht zurechenbaren Gründen unzulässig oder unbegründet wurde, also das Rechtsschutzziel aus Gründen, die nicht in der Einflusssphäre des Klägers liegen, nicht mehr zu erlangen ist, etwa weil eine nachträgliche Änderung der Sach- und Rechtslage zum Erlöschen des mit der Klage geltend gemachten Anspruchs führt (vgl. m.w.N. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 4 C 10.10 -, juris Rn. 7).

  • BVerwG, 26.03.2015 - 4 C 1.14

    Windenergieanlage; Baugesuch; immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid;

    Die Entscheidung nach § 15 BauGB hat zur Folge, dass die Genehmigungsbehörde während der Geltungsdauer der Aussetzung das Baugesuch nicht zu bearbeiten braucht (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 4 C 10.10 - Buchholz 406.11 § 15 BauGB Nr. 7 Rn. 9).
  • BVerwG, 13.10.2014 - 4 B 11.14

    Anrechnung der Dauer der Zurückstellung eines Baugesuchs auf die Dauer einer

    Sinn und Zweck der Zurückstellung liegen insbesondere darin, ein Baugenehmigungs- oder Bauvoranfrageverfahren vorübergehend offen zu halten (Urteil vom 30. Juni 2011 - BVerwG 4 C 10.10 - Buchholz 406.11 § 15 BauGB Nr. 7 Rn. 8) und die Zeit bis zum Erlass einer Veränderungssperre zu überbrücken (Schiller, in: Bracher/Reidt/Schiller, Bauplanungsrecht, 8. Aufl. 2014, Rn. 2591).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2014 - 9 S 1722/13

    Fachaufsicht bei Schulstandortbestimmung

    Um einen Fall, in dem eine nachträgliche Änderung der Sach- oder Rechtslage zum Erlöschen eines Anspruchs führt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.06.2011 - 4 C 10.10 -, VBlBW 2011, 467 = Juris Rn. 7 m.w.N.), handelt es sich nicht, weil die Zustimmung zur Schulartänderung nach neuem und nach altem Recht ihrem Wesen nach das Gleiche bleibt, denn eine "Zustimmung ohne vorherige regionale Schulentwicklung" und eine "Zustimmung nach vorheriger regionaler Schulentwicklung" sind bei inhaltlicher Betrachtung nicht kategorial verschieden.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2021 - 5 S 1032/20

    Einfügen eines Wohngebäudes nach dem Maß der baulichen Nutzung; Relevanz eines

    aa) Das im Wege einer zulässigen Verpflichtungsklage ursprünglich verfolgte Verpflichtungsbegehren der Klägerin hat sich durch die in Kraft getretene Veränderungssperre erledigt, weil dadurch eine nachträgliche Änderung der Sach- und Rechtslage eingetreten ist, die jedenfalls zum Erlöschen eines möglicherweise gegebenen Genehmigungsanspruchs geführt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.6.2011 - 4 C 10.10 - juris Rn. 7; Senatsurteil vom 27.2.2003 - 5 S 1279/01 - juris Rn. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2014 - 7 A 590/12

    Verpflichtung zur positiven Bescheidung einer Bauvoranfrage für einen

    - 4 C 10.10 -, BRS 78 Nr. 126.

    - 4 C 10.10 -, BRS 78 Nr. 126.

  • BGH, 19.11.2018 - NotZ(Brfg) 5/17

    Bestellung eines Notariatsverwalters im Interesse der Leistungsfähigkeit der

    Darin lag eine zulässige Umstellung der Klage auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 264 Nr. 2 ZPO (BVerwG NVwZ 2012, 51 Rn. 7 mwN; Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl., § 113 Rn. 109 mwN).
  • VG München, 09.11.2020 - M 8 K 18.6100

    Berechtigtes Interesse für Fortsetzungsfeststellungsklage

    Diese auf Anfechtungsklagen zugeschnittene Bestimmung ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch auf Verpflichtungsklagen entsprechend anwendbar (vgl. BVerwG, U.v. 30.06.2011 - 4 C 10/10 - juris Rn. 7).

    Die für die Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage vorauszusetzende Erledigung liegt nach der obergerichtlichen Rechtsprechung vor, wenn das Verpflichtungsbegehren nach Klageerhebung aus der Klägerin nicht zurechenbaren Gründen unzulässig oder unbegründet wurde, wenn also das Rechtsschutzziel aus Gründen, die nicht in der Einflusssphäre der Klägerin liegen, nicht mehr zu erlangen ist, weil es entweder außerhalb des Prozesses erreicht wurde oder überhaupt nicht mehr erreicht werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 30.06.2011 - 4 C 10/10 - juris Rn. 7; B.v. 15.8.1988 - 4 B 89.88 - NVwZ 1989, 48 - juris Rn. 5).

  • VG Gießen, 03.09.2019 - 3 K 250/16

    "Versagung der Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei

  • VG Frankfurt/Oder, 20.04.2016 - 5 K 795/15

    Naturschutzrecht, Landschaftsschutzrecht einschl. Artenschutzrecht

  • VG Augsburg, 23.01.2013 - Au 4 K 12.654

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windenergieanlage

  • VG Würzburg, 11.05.2016 - W 6 K 15.797

    Ablehnung der Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs wegen

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2013 - 5 OA 137/13

    Entstehung einer Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV-RVG bei Verzicht auf das

  • VG Ansbach, 03.04.2020 - AN 4 K 18.01516

    Erlaubnis zur Umbettung von Urnen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2019 - 20 A 2983/15

    Befristete wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser aus einer

  • VG Berlin, 31.05.2017 - 26 K 144.16

    Feststellung, dass die versagte Nutzung einer Sporthalle rechtswidrig gewesen ist

  • VG Sigmaringen, 14.11.2017 - 6 K 456/15

    Bauordnungsrechtliche Zulässigkeit einer Spielhalle mit einer Größe von 143 m² in

  • VG Augsburg, 23.02.2017 - Au 5 K 16.916

    Erfolglose Klage gegen einen Zurückstellungsbescheid; Erfolgreiche Klage auf

  • OVG Bremen, 18.03.2021 - 2 B 461/20

    Erledigung eines Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO; Abgrenzung von Aussetzung der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2011 - 10 S 8.11

    Verwerfung der Beschwerde; Fristversäumnis; Begründungsfrist; falsche Faxnummer;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2011 - 2 A 1335/10

    Unerheblichkeit eines Schadensersatzanspruchs in Anknüpfung an die ursprünglich

  • VG Schleswig, 13.07.2021 - 2 B 31/21

    Bauvorbescheid (Zurückstellungsbescheid) - Antrag auf Wiederherstellung der

  • VG Köln, 25.11.2021 - 8 K 1933/19
  • VG Aachen, 13.03.2012 - 6 K 557/11

    Streit um Straßencafé vor einem Hotel in Monschau geht weiter

  • VGH Bayern, 14.12.2012 - 15 C 12.2427

    Prozesskostenhilfe nach Hauptsacheerledigungserklärung (abgelehnt); verschleierte

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht