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   BVerwG, 30.06.2015 - 6 B 11.15   

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BVerwG, 30.06.2015 - 6 B 11.15 (https://dejure.org/2015,19895)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.2015 - 6 B 11.15 (https://dejure.org/2015,19895)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 2015 - 6 B 11.15 (https://dejure.org/2015,19895)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    GG Art. 12 Abs. 1 i. V. m. Art. 3 Abs. 1; JAPrO BW §§ 35a, 35b, 62a
    Prüfungsrechtliches Gebot der Chancengleichheit; gestufter Kombinationsstudiengang mit rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten; ungleiche Prüfungsbedingungen; unterschiedliche zeitliche Abfolge der Aufsichtsarbeiten; Erprobung eines neuen Studiengangs als ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1
    Erprobung eines neuen Studiengangs als Rechtfertigung für die Ungleichbehandlung der Prüflinge; Gleichwertigkeit der sich aus unterschiedlichen Prüfungsbedingungen ergebenden Möglichkeiten der Prüfungsvorbereitung; Prüfungsrechtliches Gebot der Chancengleichheit; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 35a JAPV BW 2002, § 35b JAPV BW 2002, § 62a JAPV BW 2002
    Prüfungsrechtliches Gebot der Chancengleichheit; ungleiche Prüfungsbedingungen; Erprobung eines neuen Studiengangs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 35a JAPV BW 2002, § 35b JAPV BW 2002, § 62a JAPV BW 2002
    Prüfungsrechtliches Gebot der Chancengleichheit; ungleiche Prüfungsbedingungen; Erprobung eines neuen Studiengangs

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der unterschiedlichen Gestaltung der zeitlichen Abfolge von Teilprüfungen mit dem prüfungsrechtlichen Gebot der Chancengleichheit

  • doev.de PDF

    Gebot der Chancengleichheit; Erprobung eines neuen Studiengangs als Rechtfertigung für die Ungleichbehandlung der Prüflinge

  • rewis.io

    Prüfungsrechtliches Gebot der Chancengleichheit; ungleiche Prüfungsbedingungen; Erprobung eines neuen Studiengangs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JAPrO BW § 35a; JAPrO BW § 35b; JAPrO BW § 62a
    Vereinbarkeit der unterschiedlichen Gestaltung der zeitlichen Abfolge von Teilprüfungen mit dem prüfungsrechtlichen Gebot der Chancengleichheit

  • datenbank.nwb.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfungstermine - Zeitliche Abfolge von Teilprüfungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer unterschiedlichen Gestaltung der zeitlichen Abfolge von Teilprüfungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer unterschiedlichen Gestaltung der zeitlichen Abfolge von Teilprüfungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 858
  • DÖV 2015, 931
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 15.05.2014 - 6 B 25.14

    Chancengleichheit im juristischen Prüfungsverfahren; Kombinationsstudiengang

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2015 - 6 B 11.15
    Darüber hinaus darf die Ungleichbehandlung der Prüflinge keine ungleichen Erfolgschancen nach sich ziehen (BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2014 - 6 B 25.14 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 419).

    Unter dieser Voraussetzung ist der Anspruch des einzelnen Prüflings auf chancengleiche Bewertung seiner Prüfungsleistungen verletzt, wenn sich die vorbereitungsbedingte Verzerrung der Bewertungsrelationen zu seinem Nachteil ausgewirkt hat (BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2014 - 6 B 25.14 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 419).

  • BVerwG, 08.07.1992 - 6 B 7.92

    Wiederholungsprüflinge, keine grundgesetzwidrige Benachteiligung von - durch

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2015 - 6 B 11.15
    Vor allem aber hängt der Prüfungserfolg weniger von dem Umfang des vorzubereitenden Prüfungsstoffes als vielmehr von Faktoren wie der individuellen Begabung, dem persönlichen Lerneifer und der Intensität der Vorbereitung ab (BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 1992 - 6 B 7.92 - DVBl. 1993, 49).

    Diese Belastungen entziehen sich einer objektiven Bewertung; sie hängen ausschließlich von der individuellen körperlichen und psychischen Verfassung des einzelnen Prüflings während der Prüfungen ab (BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 1992 - 6 B 7.92 - DVBl. 1993, 49).

  • BVerwG, 27.01.2015 - 6 B 43.14

    Modularer Studiengang; Akkreditierung; Lern- und Prüfungseinheit der Module;

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2015 - 6 B 11.15
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage auf der Grundlage der bundesgerichtlichen Rechtsprechung oder des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Auslegungsregeln eindeutig beantwortet werden kann (stRspr; vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 6 B 43.14 - NVwZ-RR 2015, 416 Rn. 8).
  • BVerfG, 06.12.1988 - 1 BvL 5/85

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im nordrhein-westfälischen Gesetz über

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2015 - 6 B 11.15
    Unterschiedliche Prüfungsbedingungen für die Teilnehmer einer Prüfung sind mit dem Gebot der Chancengleichheit nach Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG nur vereinbar, wenn sie auf einen sachlichen Grund zurückzuführen sind, dessen Gewicht die Unterschiede nach Art und Ausmaß zu rechtfertigen vermag (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1988 - 1 BvL 5, 6/85 - BVerfGE 79, 212 ; BVerwG, Beschlüsse vom 23. Februar 1990 - 7 B 24.90 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 272 S. 127 und vom 14. Oktober 1992 - 6 B 2.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 303 S. 217).
  • BVerwG, 23.02.1990 - 7 B 24.90

    Rechtsgültigkeit einer Übergangsregelung im Juristenausbildungsrecht - Zeitliche

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2015 - 6 B 11.15
    Unterschiedliche Prüfungsbedingungen für die Teilnehmer einer Prüfung sind mit dem Gebot der Chancengleichheit nach Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG nur vereinbar, wenn sie auf einen sachlichen Grund zurückzuführen sind, dessen Gewicht die Unterschiede nach Art und Ausmaß zu rechtfertigen vermag (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1988 - 1 BvL 5, 6/85 - BVerfGE 79, 212 ; BVerwG, Beschlüsse vom 23. Februar 1990 - 7 B 24.90 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 272 S. 127 und vom 14. Oktober 1992 - 6 B 2.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 303 S. 217).
  • BVerwG, 23.03.1994 - 6 B 72.93

    Verletzung der Chancengleichheit in einer schriftlichen Prüfung, wenn ein

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2015 - 6 B 11.15
    Aufgrund dessen sind tatsächliche Ungleichheiten in der Vorbereitungsphase, die dem Lebensbereich des Prüflings zuzurechnen sind, als unvermeidbar hinzunehmen (BVerwG, Beschluss vom 23. März 1994 - 6 B 72.93 - NVwZ-RR 1994, 585).
  • BVerwG, 29.05.2013 - 6 C 18.12

    Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung; prüfungsrechtliche Bestehensregelungen;

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2015 - 6 B 11.15
    Die Ausführungen der Klägerin zu dem Erfordernis der bundesweiten Einheitlichkeit der Prüfungsanforderungen nach § 5d Abs. 1 Satz 2 DRiG können nicht zur Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO führen, weil die Bedeutung dieser Regelung durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Mai 2013 (6 C 18.12, NVwZ 2014, 86 Rn. 12 ff.) geklärt ist.
  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 17.90

    Ablegung der mündlichen Prüfung vor Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2015 - 6 B 11.15
    Insoweit verlangt das prüfungsrechtliche Gebot der Chancengleichheit einheitliche Regeln für Form und Verlauf der Prüfungen sowie Gleichartigkeit der tatsächlichen Verhältnisse während der Prüfung (stRspr; vgl. nur BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - 7 C 17.90 - BVerwGE 87, 258 ).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2015 - 6 B 11.15
    Jeder Teilnehmer hat einen Anspruch auf chancengleiche Behandlung im Prüfungsverfahren (stRspr; vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 - BVerfGE 84, 34 ).
  • BVerwG, 14.10.1992 - 6 B 2.92

    Universitätsrecht - Hochschule der Bundeswehr Hamburg - Befugnisse zur Abnahme

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2015 - 6 B 11.15
    Unterschiedliche Prüfungsbedingungen für die Teilnehmer einer Prüfung sind mit dem Gebot der Chancengleichheit nach Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG nur vereinbar, wenn sie auf einen sachlichen Grund zurückzuführen sind, dessen Gewicht die Unterschiede nach Art und Ausmaß zu rechtfertigen vermag (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1988 - 1 BvL 5, 6/85 - BVerfGE 79, 212 ; BVerwG, Beschlüsse vom 23. Februar 1990 - 7 B 24.90 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 272 S. 127 und vom 14. Oktober 1992 - 6 B 2.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 303 S. 217).
  • BVerwG, 10.04.2019 - 6 C 19.18

    Anspruch auf Überdenkensverfahren; Begründung der Notenfestsetzung;

    Bevorzugungen und Benachteiligungen einzelner Teilnehmer oder Teilnehmergruppen müssen vermieden werden, um gleiche Erfolgschancen zu gewährleisten (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 - BVerfGE 84, 34 ; BVerwG, Urteile vom 14. Dezember 1990 - 7 C 17.90 - BVerwGE 87, 258 und vom 15. März 2017 - 6 C 46.15 - Buchholz 451.33 SprG Nr. 4 Rn. 25; Beschlüsse vom 30. Juni 2015 - 6 B 11.15 [ECLI:DE:BVerwG:2015:300615B6B11.15.0] - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 422 Rn. 9, vom 22. Juni 2016 - 6 B 21.16 [ECLI:DE:BVerwG:2016:220616B6B21.16.0] - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 424 Rn. 13 und vom 16. Februar 2017 - 6 B 58.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:160217B6B58.16.0] - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 428 Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2021 - 14 B 278/21

    Eilantrag gegen videoüberwachte Prüfung der Fernuniversität Hagen erfolglos

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 -, juris, Rn. 53; BVerwG, Beschluss vom 30.6.2015 - 6 B 11.15 -, juris, Rn. 8 f.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2021 - 9 S 3423/20

    Humanmedizin - Anerkennung der Durchschnittsverlaufsnote des klinischen

    Soweit sie geltend macht, dass sie auf der Basis der Neuregelung die M2- und die M3-Prüfung in relativ kurzer Zeit hintereinander absolvieren müsse ("Hammerexamen") und sich dies womöglich auf ihre physische und psychische Belastungssituation auswirke, entziehen sich derartige Belastungen einer objektiven Bewertung; sie hängen ausschließlich von der individuellen körperlichen und psychischen Verfassung des einzelnen Prüflings während der Prüfungen ab (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.06.2015 - 6 B 11.15 -, juris Rn. 17).

    Dabei ist hervorzuheben, dass der Prüfungserfolg weniger von dem Umfang des vorzubereitenden Prüfungsstoffes als vielmehr von Faktoren wie der individuellen Begabung, dem persönlichen Lerneifer und der Intensität der Vorbereitung abhängt (BVerwG, Beschluss vom 30.06.2015, a.a.O., Rn. 13).

    Hinreichend verlässliche Aussagen dazu, ob es aufgrund vorbereitungsbedingt guter Prüfungsleistungen des einen Teils der Prüflinge zu einer messbaren Verzerrung der Relation der Leistungsbewertungen zu Lasten des anderen Teils kommt, sind letztlich erst nach Vorliegen der Prüfungsergebnisse möglich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.06.2015, a.a.O., Rn. 16, 23).

    Unter dieser Voraussetzung ist der Anspruch des einzelnen Prüflings auf chancengleiche Bewertung seiner Prüfungsleistungen verletzt, wenn sich die vorbereitungsbedingte Verzerrung der Bewertungsrelationen zu seinem Nachteil ausgewirkt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.06.2015, a.a.O., Rn. 16).

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