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BVerwG, 30.07.1985 - 7 B 129.85 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Zulassung einer Revision - Nichterscheinen des Habilitanden zum Probevortrag - Zurückweisung eines Antrags auf Habilitation - Verletzung der Menschenwürde durch Angriffe gegen die Ehre - Anspruch auf Rehabilitation - Vorliegen einer grundsätzlichen ...
Verfahrensgang
- VG München, 25.07.1983 - 5409 III 82
- VGH Bayern, 18.03.1985 - 7 B 83 A.2488
- BVerwG, 30.07.1985 - 7 B 129.85
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83
Begriff des zur Nichtigkeit führenden besonders schwerwiegenden Fehlers eines …
Auszug aus BVerwG, 30.07.1985 - 7 B 129.85
Ein etwaiges Fehlverhalten der Behörde beim Zustandekommen des Verwaltungsaktes führt allein noch nicht zu dessen Nichtigkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1985 - BVerwG 8 C 107.83 - DVBl. 1985, 624 = BayVBl. 1985, 410). - BVerwG, 11.02.1966 - VII CB 149.64
Einberufung zum Ersatzdienst bei einer anerkannten Organisation ohne Antrag des …
Auszug aus BVerwG, 30.07.1985 - 7 B 129.85
Dem Beschluß haftet daher kein Mangel an, auf Grund dessen er als "mit der Rechtsordnung unter keinen Umständen vereinbar" anzusehen wäre (vgl. BVerwGE 23, 237 <238) [BVerwG 11.02.1966 - VII CB 149/64].
- BVerwG, 16.03.1987 - 7 B 148.86
Zulassung der Revision bei Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung der …
Daß der Beschluß nicht nichtig ist, steht rechtskräftig fest (vgl. Urteil des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 18. März 1985 - Nr. 7 B 83 A. 2488 - und Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juli 1985 - BVerwG 7 B 129.85 -).