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   BVerwG, 30.07.2009 - 5 B 102.08   

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BVerwG, 30.07.2009 - 5 B 102.08 (https://dejure.org/2009,14596)
BVerwG, Entscheidung vom 30.07.2009 - 5 B 102.08 (https://dejure.org/2009,14596)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juli 2009 - 5 B 102.08 (https://dejure.org/2009,14596)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Generalrevision i.R.e. Darlegung der Grundsatzbedeutung und Bezug auf die Rechtsfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit, Klärungsfähigkeit sowie auf ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung; Zeitpunkt für die Prüfung einer negativen Entscheidung einer Behörde beim ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Generalrevision i.R.e. Darlegung der Grundsatzbedeutung und Bezug auf die Rechtsfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit, Klärungsfähigkeit sowie auf ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung; Zeitpunkt für die Prüfung einer negativen Entscheidung einer Behörde beim ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2009 - 5 B 102.08
    Vielmehr erfordert die Darlegung der Grundsatzbedeutung, dass die Beschwerde konkret auf die Rechtsfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit sowie ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (vgl. etwa Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).

    Ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist nur dann bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substanziiert dargetan wird (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).

  • BVerwG, 24.05.2007 - 4 BN 16.07

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Lärmbelästigung infolge

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2009 - 5 B 102.08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann nämlich in Fällen, in denen ein Urteil auf mehrere die Entscheidung selbstständig tragende Begründungen gestützt ist, die Revision gegen dieses Urteil nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jedes dieser tragenden Gründe ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. etwa Beschlüsse vom 17. April 1985 - BVerwG 3 B 26.85 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 53, vom 24. Mai 2007 - BVerwG 4 BN 16.07 u.a. - BauR 2007, 2041 und vom 12. März 2009 - BVerwG 3 B 4.09 - juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2008 - 4 LA 115/06

    Verhältnis von Leistungsvereinbarungen und Vergütungsvereinbarungen nach § 93a

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2009 - 5 B 102.08
    Demgegenüber hat das Berufungsgericht klargestellt, dass eine Vergütungsvereinbarung eine Vereinbarung über die Leistungen nach § 93a Abs. 1 BSHG/§ 76 Abs. 1 SGB XII voraussetzt, und hat in Anknüpfung an seinen Beschluss vom 4. Juli 2008 (OVG Lüneburg 4 LA 115/06) ausgeführt, dass die 1984/85 zwischen den Beteiligten geschlossenen Leistungsvereinbarungen keine Grundlage für Vergütungsvereinbarungen bilden, "weil sie - wie eingangs bereits ausgeführt - den Maßgaben des § 93a Abs. 1 BSHG nicht genügen".
  • BVerwG, 09.03.2005 - 8 B 103.04

    Zulässigkeit der Beiladung einer Hauptbeteiligten im demselben Verfahren als

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2009 - 5 B 102.08
    Die Grundsätze der Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind jedoch in revisionsrechtlicher Hinsicht grundsätzlich dem sachlichen Recht zuzuordnen (Beschlüsse vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 Nr. 266, vom 11. August 1999 - BVerwG 11 B 61.98 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19), es sei denn - und dies legt die Beschwerde gerade nicht dar , der gerügte Verstoß beträfe allein den Tatsachenbereich (Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271, Beschluss vom 9. März 2005 - BVerwG 8 B 103.04 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 32) oder bestehe in einer willkürlichen, etwa Denkgesetze verletzenden Würdigung.
  • BVerwG, 12.03.2009 - 3 B 4.09

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - weitere Beschwerde - Auslegung -

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2009 - 5 B 102.08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann nämlich in Fällen, in denen ein Urteil auf mehrere die Entscheidung selbstständig tragende Begründungen gestützt ist, die Revision gegen dieses Urteil nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jedes dieser tragenden Gründe ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. etwa Beschlüsse vom 17. April 1985 - BVerwG 3 B 26.85 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 53, vom 24. Mai 2007 - BVerwG 4 BN 16.07 u.a. - BauR 2007, 2041 und vom 12. März 2009 - BVerwG 3 B 4.09 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98

    Zulassung der Revision; grundsätzliche Bedeutung; Zusammenführung von Boden- und

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2009 - 5 B 102.08
    Die Grundsätze der Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind jedoch in revisionsrechtlicher Hinsicht grundsätzlich dem sachlichen Recht zuzuordnen (Beschlüsse vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 Nr. 266, vom 11. August 1999 - BVerwG 11 B 61.98 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19), es sei denn - und dies legt die Beschwerde gerade nicht dar , der gerügte Verstoß beträfe allein den Tatsachenbereich (Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271, Beschluss vom 9. März 2005 - BVerwG 8 B 103.04 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 32) oder bestehe in einer willkürlichen, etwa Denkgesetze verletzenden Würdigung.
  • BVerwG, 11.05.2006 - 5 B 23.06
    Auszug aus BVerwG, 30.07.2009 - 5 B 102.08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. etwa Beschluss vom 11. Mai 2006 - BVerwG 5 B 23.06 - juris) genügt für die Darlegung nicht die bloße Benennung einer Rechtsfrage in Verbindung mit der Behauptung, diese Rechtsfrage sei von grundsätzlicher Bedeutung.
  • BVerwG, 28.07.2008 - 8 B 31.08

    Voraussetzungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Voraussetzung

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2009 - 5 B 102.08
    Zudem sind die Anforderungen an die Darlegung eines Aufklärungsmangels (vgl. hierzu etwa Beschluss vom 28. Juli 2008 - BVerwG 8 B 31.08 - juris) auch nicht ansatzweise erfüllt.
  • BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 179/03

    Zum so genannten Dosenpfand

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2009 - 5 B 102.08
    Ein Gericht ist weder verpflichtet, jedes (rechtliche) Vorbringen der Beteiligten in seinen Gründen ausdrücklich zu bescheiden, noch folgt aus dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs, dass das Gericht dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten zu folgen hat (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. November 2004 - 1 BvR 179/03 - NVwZ 2005, 204).
  • VG Hannover, 28.03.2006 - 3 A 541/03

    Zur Wirksamkeit eines (Landes-)Rahmenvertrages nach § 93d Abs 2 BSHG bzw § 79 Abs

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2009 - 5 B 102.08
    Dass der Landesrahmenvertrag durch das Verwaltungsgericht Hannover aus Gründen als unwirksam erkannt worden sei, welche die genannten Sachgründe ausschlössen, ist weder vorgetragen noch aus dessen Urteil vom 28. März 2006 (- 3 A 541/03 -, Sozialrecht aktuell 2006, 140) ersichtlich.
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

  • BVerwG, 17.04.1985 - 3 B 26.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei einem auf mehrere

  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

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