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   BVerwG, 30.07.2020 - 2 B 32.20   

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https://dejure.org/2020,23447
BVerwG, 30.07.2020 - 2 B 32.20 (https://dejure.org/2020,23447)
BVerwG, Entscheidung vom 30.07.2020 - 2 B 32.20 (https://dejure.org/2020,23447)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juli 2020 - 2 B 32.20 (https://dejure.org/2020,23447)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.04.2017 - 2 C 11.16

    Altersdiskriminierende Besoldung von Beamten begründet weiterhin Zahlungsanspruch

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2020 - 2 B 32.20
    Auf der Grundlage des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. April 2017 - 2 C 11.16 - hat der Beklagte an den Kläger im November 2017 einen Entschädigungsbetrag von 1 600 EUR gezahlt.

    Denn die Beschwerde selbst führt - insoweit zutreffend - aus, dass das Bundesverwaltungsgericht diese Fragen in dem Urteil vom 6. April 2017 - 2 C 11.16 - (BVerwGE 158, 344) und den Parallelurteilen vom selben Tage beantwortet und damit geklärt hat.

    Die Frage, ob der Grundsatz der zeitnahen Geltendmachung auf den unionsrechtlichen Haftungsanspruch anwendbar ist, ist geklärt (BVerwG, Urteile vom 17. September 2015 - 2 C 26.14 - Buchholz 232.0 § 87 BBG 2009 Nr. 1 Rn. 30 und vom 6. April 2017 - 2 C 11.16 - BVerwGE 158, 344 Rn. 51; EuGH, Urteil vom 9. September 2015 - C-20/13, Unland - NVwZ 2016, 131 Rn. 72).

    Das gilt auch bei der von der Beschwerde geltend gemachten Personenidentität des unionsrechtswidrig handelnden Gesetzgebers und des Dienstherrn (BVerwG, Urteil vom 6. April 2017 - 2 C 11.16 - BVerwGE 158, 344 Rn. 20 f., 51 f.).

    Denn der Grundsatz der zeitnahen Geltendmachung gilt gleichermaßen für mögliche Ansprüche von unmittelbaren und mittelbaren Landesbeamten gegen den unionsrechtswidrig handelnden Besoldungsgesetzgeber (BVerwG, Urteil vom 6. April 2017 - 2 C 11.16 - BVerwGE 158, 344 Rn. 21).

    Mittelbare Landesbeamte hingegen müssen unionsrechtliche Haftungsansprüche zeitnah geltend machen (BVerwG, Urteil vom 6. April 2017 - 2 C 11.16 - BVerwGE 158, 344 Rn. 21).

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 26.14

    Unionsrechtlicher Haftungsanspruch; unionsrechtswidrige Zuvielarbeit;

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2020 - 2 B 32.20
    Die Frage, ob der Grundsatz der zeitnahen Geltendmachung auf den unionsrechtlichen Haftungsanspruch anwendbar ist, ist geklärt (BVerwG, Urteile vom 17. September 2015 - 2 C 26.14 - Buchholz 232.0 § 87 BBG 2009 Nr. 1 Rn. 30 und vom 6. April 2017 - 2 C 11.16 - BVerwGE 158, 344 Rn. 51; EuGH, Urteil vom 9. September 2015 - C-20/13, Unland - NVwZ 2016, 131 Rn. 72).
  • EuGH, 09.09.2015 - C-20/13

    Unland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2020 - 2 B 32.20
    Die Frage, ob der Grundsatz der zeitnahen Geltendmachung auf den unionsrechtlichen Haftungsanspruch anwendbar ist, ist geklärt (BVerwG, Urteile vom 17. September 2015 - 2 C 26.14 - Buchholz 232.0 § 87 BBG 2009 Nr. 1 Rn. 30 und vom 6. April 2017 - 2 C 11.16 - BVerwGE 158, 344 Rn. 51; EuGH, Urteil vom 9. September 2015 - C-20/13, Unland - NVwZ 2016, 131 Rn. 72).
  • BVerwG, 17.05.2022 - 2 B 49.21

    Revisionszulassung; Einreichung der Berufungsbegründung beim

    Dabei steht der Zulassung der Revision nicht entgegen, dass sich das Beschwerdevorbringen der Beklagten allein gegen die Verwerfung der Berufung als unzulässig richtet, nicht aber - sieht man von den Ausführungen ab, die sich in der Darlegung einer abweichenden Rechtsansicht erschöpfen und die eine Zulassung der Revision von vornherein nicht rechtfertigen können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. Juli 2019 - 2 B 83.18 - juris Rn. 11 und vom 30. Juli 2020 - 2 B 32.20 - juris Rn. 13) - die Entscheidung des Berufungsgerichts angreift, soweit dieses die Berufung für unbegründet angesehen hat.
  • OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 4 ME 57/20

    Abschussgenehmigung für Wölfe

    VG Lüneburg, Beschl. v. 18.05.2020 - 2 B 31/20, 2 B 32/20.
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