Rechtsprechung
   BVerwG, 30.08.1972 - VIII C 32.72, VIII C 52.71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,1274
BVerwG, 30.08.1972 - VIII C 32.72, VIII C 52.71 (https://dejure.org/1972,1274)
BVerwG, Entscheidung vom 30.08.1972 - VIII C 32.72, VIII C 52.71 (https://dejure.org/1972,1274)
BVerwG, Entscheidung vom 30. August 1972 - VIII C 32.72, VIII C 52.71 (https://dejure.org/1972,1274)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,1274) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Kosten des isolierten Vorverfahrens vor Bundesbehörden - Fehlen einer Kostenregelung im Wehrpflichtgesetz (WPflG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 01.08.1969 - VI C 58.66

    Entsprechende Anwendbarkeit der §§ 154 ff. Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) auf

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1972 - VIII C 32.72
    Dazu kommt es erst im Prozeß (vgl. dazu BVerwGE 32, 346 [350]).

    Da bereits aus Gründen, auf denen die in den §§ 154 ff. VwGO getroffene Regelung beruht, die entsprechende Anwendung dieser Vorschriften entfällt, kommt es nicht mehr darauf an, ob ihr auch entgegensteht, daß eine Behörde vom Bürger Kosten nur auf Grund und nach näherer Maßgabe eines Gesetzes erheben kann, in dem ein Minimum an materiellrechtlicher Regelung enthalten ist (BVerfGE 20, 257 [269]; BVerwGE 32, 346 [350]).

    In den Entscheidungen des II. Senats und des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 32, 346 und 35, 12) ist die hier zu entscheidende "Frage offengelassen worden.

  • BVerwG, 01.11.1965 - Gr. Sen. 2.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1972 - VIII C 32.72
    Vom erkennenden Senat seinerzeit angerufen, hat der Große Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluß BVerwGE 22, 281 für den Fall, daß es sich nicht um die Ausführung von Bundesgesetzen durch Bundesbehörden handelt, ausgesprochen: Aus der Verwaltungsgerichtsordnung ergibt sich keine unmittelbar oder entsprechend anzuwendende bundesrechtliche Regelung des Inhalts der Kostenentscheidung nach §§ 72, 73 VwGO.

    Sie bestimmen lediglich, daß eine Kostenentscheidung zu treffen ist (BVerwGE 22, 281 [284]; Urteil vom 24. März 1966 - BVerwG VIII C 29.64 - [a.a.O.]).

    Zwar haben die obersten Bundesbehörden auch nach Erlaß der Entscheidung des Großen Senats BVerwGE 22, 281 daran festgehalten, die Vorschriften in §§ 154 ff. VwGO entsprechend auf die nach § 72 und 73 Abs. 3 Satz 2 VwGO zu treffende Kostenentscheidung anzuwenden.

  • BVerwG, 20.12.1967 - VII B 113.67
    Auszug aus BVerwG, 30.08.1972 - VIII C 32.72
    Zu der auf dem Beschluß des Großen Senats beruhenden Entscheidung vom 20. Dezember 1967 - BVerwG VII B 113.67 -, daß in dem vor Landesbehörden durchgeführten Widerspruchsverfahren der Widerspruchsführer im Falle seines Erfolgs keinen Anspruch auf Erstattung seiner Verfahrenskosten habe, hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt (BVerfGE 27, 175 [BVerfG 29.10.1969 - 1 BvR 65/68]), diese Auslegung verstoße nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, der allein verletzt sein könne; da die Verwaltungsgerichtsordnung keinerlei materielle Kostenregelung für das isolierte Vorverfahren enthalte, würden Bürger und Behörde insoweit gleichbehandelt.

    Er hat diese nicht nach Bundesvollzug und Landesvollzug unterscheidende Auffassung ebenso undifferenziert aufgegeben, nachdem der Beschluß des Großen Senats ergangen war (Beschluß vom 20. Dezember 1967) - BVerwG VII B 113.67 - Gegenteilige Entscheidungen anderer Senate, die nach dem Beschluß des Großen Senats ergangen wären, liegen nicht vor.

  • BVerfG, 29.10.1969 - 1 BvR 65/68

    Versagung der Kostenerstattung für das verwaltungsgerichtliche

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1972 - VIII C 32.72
    Diese Erwägungen stehen auch einer nur einseitigen, auf die Kosten des Widerspruchsführers beschränkten entsprechenden Anwendung der §§ 154 ff. VwGO entgegen, die auch daran scheitern muß, daß sie die Gleichbehandlung der Beteiligten in Frage stellt, von der diese Vorschriften ausgehen (vgl. dazu BVerfGE 27, 175 [BVerfG 29.10.1969 - 1 BvR 65/68]).

    Zu der auf dem Beschluß des Großen Senats beruhenden Entscheidung vom 20. Dezember 1967 - BVerwG VII B 113.67 -, daß in dem vor Landesbehörden durchgeführten Widerspruchsverfahren der Widerspruchsführer im Falle seines Erfolgs keinen Anspruch auf Erstattung seiner Verfahrenskosten habe, hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt (BVerfGE 27, 175 [BVerfG 29.10.1969 - 1 BvR 65/68]), diese Auslegung verstoße nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, der allein verletzt sein könne; da die Verwaltungsgerichtsordnung keinerlei materielle Kostenregelung für das isolierte Vorverfahren enthalte, würden Bürger und Behörde insoweit gleichbehandelt.

  • BVerwG, 06.12.1963 - VII C 14.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1972 - VIII C 32.72
    Das hat der früher in Wehrpflichtsachen zuständige VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bereits ausgesprochen (vgl. das Urteil vom 6. Dezember 1963 - BVerwG VII C 14.63 - [Buchholz 310, § 73 VwGO Nr. 2; insoweit in BVerwGE 17, 245 nicht abgedruckt]).

    Der VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hatte zwar vor dem Beschluß des Großen Senats gegenteilig entschieden (BVerwGE 17, 245, 246) [BVerwG 06.12.1963 - VII C 14/63].

  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 179/64

    Bundesrecht in Berlin

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1972 - VIII C 32.72
    Auf Grund der Bindung der Verwaltung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) können Behörden dem Bürger Kosten nur dann auferlegen, wenn dafür eine gesetzliche Grundlage besteht (BVerfGE 20, 257 [269]).

    Da bereits aus Gründen, auf denen die in den §§ 154 ff. VwGO getroffene Regelung beruht, die entsprechende Anwendung dieser Vorschriften entfällt, kommt es nicht mehr darauf an, ob ihr auch entgegensteht, daß eine Behörde vom Bürger Kosten nur auf Grund und nach näherer Maßgabe eines Gesetzes erheben kann, in dem ein Minimum an materiellrechtlicher Regelung enthalten ist (BVerfGE 20, 257 [269]; BVerwGE 32, 346 [350]).

  • BVerwG, 30.08.1972 - VIII C 52.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1972 - VIII C 32.72
    Daß sie zulässig ist, ergibt sich aus dem Urteil des Senats vom selben Tag in der Sache BVerwG VIII C 52.71: "Nach § 135 Satz 1 VwGO steht der Beklagten die Revision an das Bundesverwaltungsgericht zu.

    Der Senat hat ferner in seinen bereits genannten Urteil BVerwG VIII C 52.71 ergänzend ausgeführt:.

  • BVerwG, 24.03.1966 - VIII C 29.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1972 - VIII C 32.72
    Der erkennende Senat hat daraufhin in seinem Urteil vom 24. März 1966 - BVerwG VIII C 29.64 - (Buchholz 310 § 72 VwGO Nr. 2 = ZMR 1966, 353) ausgeführt: Die §§ 72, 73 und 77 VwGO enthalten keine Bestimmung über den Inhalt der Kostenentscheidung.

    Sie bestimmen lediglich, daß eine Kostenentscheidung zu treffen ist (BVerwGE 22, 281 [284]; Urteil vom 24. März 1966 - BVerwG VIII C 29.64 - [a.a.O.]).

  • BGH, 06.11.1958 - III ZR 147/57

    Auswahl und Gutachten des Sachverständigen

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1972 - VIII C 32.72
    Diese Vorschriften ergeben für die Eignung der §§ 154 ff. VwGO als Grundlage für die Entscheidung über die Kosten des Vorverfahrens nichts, weil sie diese Kosten unter dem Gesichtspunkt der Vorbereitungskosten (BGHZ 28, 307 [BGH 06.11.1958 - III ZR 147/57]) als solche des gerichtlichen Verfahrens bewerten.
  • BGH, 27.05.1971 - III ZR 154/70

    Kostenerstattung im Enteignungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1972 - VIII C 32.72
    Dieser bereits in dem angeführten Beschluß des Großen Senats ausgesprochenen Erkenntnis hat sich ausdrücklich der Bundesgerichtshof angeschlossen (Urteil vom 27. Mai 1971 - III ZR 154/70 - [NJW 1971, 1752]).
  • BVerwG, 15.01.1970 - II C 39.66

    Die Grundsätze der Kostenentscheidung im Widerspruchsverfahren - Tragung der

  • BGH, 14.05.1962 - III ZR 39/61
  • BVerwG, 25.08.1971 - IV C 23.69

    Straßenrecht, Folgenbeseitigung

  • BVerwG, 12.06.1970 - VII C 70.68

    Erstattung für den auf Grund des Exports von Mehl eingetretenen Verlust durch die

  • BVerwG, 12.10.1971 - VI C 99.67

    Rechtswidrigkeit einer internen Behördenauskunft wegen Verstoßes gegen den in §

  • BSG, 21.01.1966 - 6 RKa 13/65

    Honorarkürzung eines Arztes durch die Kassenärztliche Vereinigung (KÄV) wegen

  • BVerwG, 30.08.1972 - VIII C 2.72

    Klage gegen den Musterungsbescheid - Anfechtung eines Einberufungsbescheids -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht